Ehevertrag notwendig? Haftung für Bankschulden

Guten Tag, angenommen ein Paar heiratet und der Ehepartner ist selbstständig und hat Bankshulden. Kann die Bank, da sie erfahren hat, daß er nun verheiratet ist versuchen das Geld vom anderen Ehepartner einzufordern? Kann ein Ehevertrag davor schützen und kann ein Ehevertrag jederzeit abgeschlossen werden? Wenn man einen Ehevertrag abschließt der das Zusammenleben regeln soll als wäre man nicht verheiratet, wie nennt man das? Gütertrennung? Ausschluss der Versorgungspflicht? Vielen lieben Dank vorab schon mal.

Guten Tag, angenommen ein Paar heiratet und der Ehepartner ist
selbstständig und hat Bankshulden. Kann die Bank, da sie
erfahren hat, daß er nun verheiratet ist versuchen das Geld
vom anderen Ehepartner einzufordern?

Sie kann es versuchen, aber sowohl Vermögen als auch Schulden bleiben bei einer Ehe jedem Partner erhalten, i.d.R. ist eine Ehe eine Zugewinngemeinschaft, die Bank kann nur pfänden, was beide gemeinsam ab dem Zeitpunkt der Heirat verdienen. Wenn ein Partner vor der Ehe ein Haus besitzt, gehört es auch nach der Trauung nur ihm allein - es sei denn, ein Ehevertrag hat anderes geregelt auch z.B. was bei einer Scheidung passiert. Ohne Vertrag bleibt das Haus - oder eben die Schulden - bei dem Partner, bei dem es auch vor der Ehe war, der andere hat keinerlei Zugriff darauf. Nur wird bei einer Scheidung u.U. das Vermögen als ganzes zur Berechnung von Unterhaltszahlungen bewertet, normalerweise wird hier auch nur der gemeinsame Zugewinn ab Heirat berechnet. Ich würde bei hohen Bankschulden aber trotzdem einen Ehevertrag mit einem RA machen, damit auch im Falle einer Scheidung kein Ärger entsteht.
Banken versuchen nicht umsonst immer wieder bei Krediten, beide Ehepartner zur Unterschrift zu bewegen, damit die Bank auch an das Vermögen des Ehepartner rankommt (per Bürgschaft). Umschuldungen etc. sollten also auch nach der Heirat sorgfältig geprüft werden und die Frau muss aufpassen, daß ihr sowas nicht „untergeschoben“ wird.