Angenommen, jemand würde bei der abschließenden Beurkundung eines Ehevertrages vom Notar nach seinem aktuellen Stand seines Vermögens befragt. Wäre es für den fiktiv angenommenen Fall einer späteren Scheidung für die Person mit dem wesentlich größeren Vermögen vorteilhaft, ein möglichst hohes Vermögen „nachzuweisen“ bzw. anzugeben, oder ist das zu vernachlässigen?
Die Notarkosten an sich, jetzt mal beiseite gelassen. Diese richten sich ja, unter anderem nach dem angegebenen Vermögen, und werden entsprechend berechnet.
was sagt denn der Notar bzw der Anwalt/Steuerberater dazu? Bei der Höhe eines Vermögens, daß einen Ehevertrag rechtfertigen würde, wurden doch sicherlich bereits die Experten hinzugezogen oder?
das hängt u.a. auch davon ab was im Ehevertrag geregelt ist und welche Form der Ehegemeinschaft man wählt. Was ist das für Vermögen, wo kommt das Vermögen her und wozu soll es in der Zukunft verwendet werden - alles spanndende Fragen.
Gruß,
Alexandra
PS: Im übrigen macht man derartige Verträge damit man sie am Ende nicht benötigt und wenn sich was in der Gesamtkonstellation ändert, dann muss auch der Ehevertrag konstant mit angepasst werden.