Ein Mann und eine Frau wollen nach langjähriger Lebensgemeinschaft aus der drei Kinder hervorgegangen sind (derzeit 1, 3, 5 Jahre), heiraten. Der Mann hat aus vorangegangener Ehe zwei Kinder (derzeit 12 und 14 Jahre).
Hauptgrund der Heirat ist die gegenseitige Absicherung der Partner und möglicher Schutz der Familie,solange die gemeinsamen Kinder nicht volljährig sind, wenn ein Elternteil ums Leben kommt.
Es besteht die Überlegung einen Ehevertrag mit „modivizierter Zugewinngemeinschaft“ aufzusetzen, der im Scheidungsfall Gütertrennung vorsieht, da beide Partner etwa gleich verdienen.
Welche Inhalte müssen in den Ehevertrag, um unbedingt zu vermeiden, dass die Kinder aus erster Ehe höhere Unterhaltsansprüche geltend machen können?
Wie kann ausdrücklich verhindert werden, dass die Stiefkinder der Frau indirekt - nämlich im Fall, dass sie zuerst verstirbt - über den Vater erbberechtigt am Vermögen der Frau sind?
da Ehe- und Erbverträge vor dem Notar geschlossen werden, der sie wiederum nach der Interessenlage der Parteien entwirft, macht das hier nur bedingt Sinn.
… die Frage in einem Internetforum zu stellen, wenn man doch sowieso zum Notar gehen muss und der einen berät - und sich sicher besser auskennt als die meisten Nutzer dieses Forums (von ein paar Ausnahmen abgesehen, aber es ist ja nicht garantiert, dass die sich auf die Frage melden)
Hallo,
EK hat dir ja schon ganz richtig geantwortet.
Zum generellen Verständnis: Der Ablauf ohne Testament wäre nach Erbfolge so:
Mutter stirbt, Vater erbt 50% (25% & 25%). Die Kinder der beiden also ⅓ von den anderen 50%. Die Kinder des Vaters haben mit der Stiefmutter nichts zu tun, nicht erbberechtigt.
Vater stirbt, Mutter erbt 50% (25% & 25%). Jetzt sind alle 5 Kinder erbberechtigt, da es um den gemeinsamen Vater geht. Also jedes ⅕ von 50%.