Ich werde von meiner schägerin und deren tante und onkel unter druck gesetzt einen ehevertrag zu unterschreiben ansonsten würden sie einen finaziellen zuschuss zum aktuellen erbstreit zurückziehen. Sie wollen das ich auf meinen Pflichtteil im todesfalle meines Mannes verzichte und es soll der stand der Gütertrennung in unserer ehe bestehen.ich würde beim Todesfall meines mannes auf der straße landen da es mir dann nicht mehr zusteht im haus zu wohnen weil es dann seine schwester erbt. In diesem fall müsste ich doch auch wenn ich das unterschreibe es anfechten können, da es sittenwiedrig ist. Wer kann mir da helfen?
Jetzt ist mein ganzer Text weg, schreibe mir Deine Adresse an [email protected]
NICHTS UNTERSCHREIBEN
Hallo Melaou,
ob ich Dir helfen kann, weiss ich nicht, möchte Dir aber dringend davon abraten, diesen Vertrag zu unterschreiben. Ich denke Du ersparst Dir eine menge Ärger.
Meine erste Frage: Will Dein Mann auch dass Du den Vertrag unterschreiben sollst? Oder nur die lieben Angehörigen? Ich bin der Meinung, dass man, wenn man einen Menschen wirklich und von Herzen liebt, ihn nie dazu drängen würde, solch einen Vertrag zu unterschreiben. Sittenwidrig oder nicht? Du musst immer um die Gnade des Richters zittern.
Ausserdem wollen wir nicht hoffen,dass Dein Mann früh sterben wird.
Bei mir war es so, dass ich darauf gedrungen habe einen Ehevertrag aufzusetzen, damit man mir nicht nachsagen kann, ich wolle nur das Geld meines Mannes, da er auch Erwachsene Kinder hat. Ich wollte ihm damit beweisen, dass ich ihn liebe. Nun hat er eine andere gefunden und ich habe auf Unterhalt, sowie Rentenausgleich verzichtet. Lebe von 419 Euro Rente. Meine Kinder unterstützen mich. Arbeiten kann ich nicht mehr bin 65 Jahre alt. Möchte Dich nur warnen, wenn er Dich liebt, verlangt er es nicht von DIR.
Viel geholfen habe ich Dir wahrscheinlich nicht, aber schlag meine Warnung nicht in den Wind. Denke auch an Dich.
Lieber Gruss Vero
Das ist ja allerhand
wie lange sind sie den schon verheiradet? was sagt den ihr Mann danzu? Kann der nicht da mal ein macht Wort sprechen oder ist der schon so schwer krank?
Sie müssen sich durchsetzen und wenn sie weiter unter druck gesetzt werden, zeigen sie ihre Verwantschaft an.
Wohnen die den alle im Haus?
Sie müssen sich helfen lassen, auf keinen Fall auf das Erbteil verzichten ausser, sie bekommen eine andere Abfindung, fragen sie was sie für eine entschädigung bekommen.
Ich wünsche ihnen viel Kraft sich durch zu setzten
Ich werde von meiner schägerin und deren tante und onkel unter druck
Hey,
ich würde mich darauf nicht einlassen.
Suchen Sie einen Fachanwalt auf, nur der kann weiterhelfen.
Gruß Sylvia
Sie können sich selbst helfen!Wieso wollen Sie das unterschreiben und dann anfechten?Unterschreiben Sie gar nicht und lassen Sie sich von einem anwalt bzgl.des Erbstreites beraten!
hallo melaou
ist ihr mann mit dem ehevertrag einverstanden? ihr mann kann ein testament machen, indem er ferfügt, dass sie haupterbin sind, somit würden alle anderen entweder garnichts, oder nur den pflichtteil bekommen. wem ihr mann was vererbt, ist seine sache. setzten sie sich mit ihrem mann und einem anwalt zusammen und setzten sie ein testament auf.unterschreiben müssen sie garnichts. ich denke, ihr mann möchte sie im todesfall abgesichert sehen.um welche erbsache geht es?
warum brauchen sie bei dem streitfall finanzielle unterstützung? es ist alles etwas undurchsichtig für mich, da mir für diesem fall ein paar einzelheiten fehlen.Warum erbt ihre schwägerin das haus u.s.w.?
ich hoffe ich konnte ihnen etwas helfen?
lg sicha
bitte ans zuständige ag wenden
Ich werde von meiner schägerin und deren tante und onkel unter
druck gesetzt einen ehevertrag zu unterschreiben ansonsten
würden sie einen finaziellen zuschuss zum aktuellen erbstreit
zurückziehen. Sie wollen das ich auf meinen Pflichtteil im
todesfalle meines Mannes verzichte und es soll der stand der
Gütertrennung in unserer ehe bestehen.ich würde beim Todesfall
meines mannes auf der straße landen da es mir dann nicht mehr
zusteht im haus zu wohnen weil es dann seine schwester erbt.
In diesem fall müsste ich doch auch wenn ich das unterschreibe
es anfechten können, da es sittenwiedrig ist. Wer kann mir da
helfen?
Besser ist es, nicht zu unterschreiben und sofort - gegebenenfalls mit Beratungshilfeschein- zum Rechtsanwalt zugehen.
wichtig zu wissen, um etwas dazu sagen zu können, wäre es zu wissen, wer der od. die Eigentümer des Hauses sind.
Nach der gesetzlichen Erbfolg sind Geschwister des Ehemannes nicht erbberechtigt, wenn der Erblasser (Ehemann) verheiratet ist. Nur Kinder und Ehefrau sind
erbberechtigt. Sind keine Kinder da, so erbt die Ehefrau alleine.
Geschwister sind auch nicht pflichtteilsberechtigt dem Brzuder gegenüber.
Falls noch Fragen, gerne.
Über ein Vermögen kann nur der oder die Eigentümer verfügen. Wenn die Geschwister keinen Eigentumsanteil an dem Haus haben, können diese auch nicht mitbestimmen,es sei denn es ist eine Erbengemeinschaft.
Auch wenn es eine Erbengemeinschaft ist, so erbt die Ehefrau und die Kinder den Anteil des Ehemannes.
Wenn ein Pflichtteilsverzicht ohne notarielle Urkunde nur per Vertrag zwischen den Erben unterschrieben wurde, so hat dieser keine rechtliche Wirkung, er ist schlicht ungültig. Erbverzichte haben nu8r rechtsgültigkeit wenn dieser Verzicht notariell gemacht ist.
Hallo,
hier geht es eigentlich gar nicht um eine „Rechtsfrage“, sondern, wie kann ich mich gegen meine böse angeheiratete Verwandtschaft wehren.
Also: Was sagt denn Ihr Ehemann zu den ganz Wünschen seiner Verwandten?
Ich sage erst einmal, erpressen lassen würde ich mich an Ihrer Stelle überhaupt nicht.
Jetzt habe ich nur ein Problem, was verbirgt sich denn hinter dem Erbstreit?
Aus meinem Bau heraus geagt, haben Sie offenbar in eine „sich streitende“ Umgebung hineingeheiratet.
Also, welche Erpressung steht denn hinter dieser Erbstreitigkeit?
Also noch einmal ganz klar:
Ehevertrag und Gütertrennung würde ich nicht unterschreiben. Die in die Ehe gebrachten Vermögensteile und die bereits geerbten und noch zu erbenden Werte bleiben sowieso im Eigentum Ihres Mannes. Nur die Werte, zu denen Sie in der Ehe beigetragen haben und die in der Ehezeit angeschafft wurden, gehören Ihnen beiden je zur Hälfte. Ich gehe davon aus, dass Sie keine Kinder haben, also erben sie auch nur das Vermögen Ihres Mannes in seinem Todesfall zu insgesamt 3/4 Anteil. 1/4 erben die Elternteile usw.
Alle Einzelheiten können Sie am Ort auch bei einem von Ihnen gewählten Notar besprechen. Bei einem Notar sind die Beratungskosten relativ niedrich, also nicht zu vergleichen mit Anwaltsberatungen!
Dort tragen Sie alle Gegebenheiten (wer wann was Vermögen hatte und was Sie bereits in der Ehe angeschafft haben, sowie was als Erbe von wem auch immer zu erwarten ist) vor, dann bekommen Sie eine brauchbare Antwort, die auf dieser Plattform wegen der ungenügenden Wertekennung nicht erteilt werden kann.
mfg
PB
Hallo melaou,ich würde dir dringend empfehlen einen Anwalt zu Rate ziehen.
Ich würde mich auch niemals darauf verlassen,zu unterschreiben und dann auf sittenwidrigkeit zu hoffen.sie sind volljährig und daher geschäftsfähig.
Was sagt ihr Mann dazu?
Das Schattengras
Ein Pflichtteilsverzicht und/oder die Vereinbarung der Gütertrennung sind allenfalls dann sittenwidrig (und damit nichtig) oder anfechtbar (bei einer Täuschung oder Zwang), wenn dem keine angemessene Gegenleistung gegenübersteht. Fließt also dieser finanzielle Zuschuss in angemessener Höhe - auch - an Dich und nicht nur an Deinen Mann, dürften beide Erklärungen wirksam sein. Wenn nicht, einfach keine Verzichtserklärung abgeben bzw. keinen Ehevertrag schließen (eventuell Beratung durch einen Notar einholen).
Gruß Joachim
nicht zurückziehen, darauf wartet ihre familie nur, jetzt hart bleiben !!!
Guten Tag Melauo,
unterschreiben Sie das auf keinen Fall!!!
Zwischenmenschlich sei gesagt: Wenn die Familie und Ihr künftiger Mann so etwas von Ihnen verlangen, würde ich mich fragen, ob ich in diese Familie einheiraten möchte!
Wie wollen Sie beweisen, dass Sie unter Druck diesen Vertrag unterschrieben haben?
Klären Sie das auf alle Fälle mit Ihrem zukünftigen Mann. Rechtlich sehe ich da keinerlei Chancen für Sie!
Tut mir leid, dass ich Ihnen nicht mehr sagen kann.
Ich wünsche weiterhin alles Gute.
LG aus Stuttgart
Da werden Sie im Nachhinein mit einer Anfechtung nicht durchkommen, darauf können Sie wetten.