Hallo!
bei einem seit mehreren Jahren verheirateten Ehepaar (ein gemeinsames Kind) bei dem der eine Partner ein ständig wachsendes Unternehmen hat wird von diesem ein Ehevertrag gewünscht. Dies wird gewünscht damit im Falle einer SCheidung verhindert wird, das das Unternehmen in den Zugewinn fällt.
Ein erster grober Vorschlag eines Notars (Standard) liegt auch schon vor, Regelungen zum Unterhalt und zum Versorgungsausgleich sind im Vertrag NICHT geregelt. Ziel ist es durch eine vereinbarte Gütertrennung das Unternehmen herauszulösen, weil dies z.T. auch von Geschäftspartnern gefordert wird.
Welche Punkte sollte der Ehepartner dem nicht das Unternehmen gehört beachten? Ist es korrekt das z.B. durch die vertraglich vereinbarte Gütertrennung dieser Partner bei Firmenschulden nicht belangt werden kann (Bürgschaften und Kredite das Unternehmen betreffend wurden nicht unterzeichnet, eigene Anteile hält der Ehepartner nicht)
Beiden Ehepartner gehört darüber hinaus eine gemeinsam genutzte Immobilie. Ist es sinnvoll diese im Vorfeld an den Ehepartner OHNE Firma zu übertragen um zu vermeiden das der Anteil des Partners der die FIrma besitzt im Falle einer Firmenpleite „weg“ ist.
Ergeben sich durch die Gütertrennung ggf. auch Nachteile im Erbrecht?