nach dem man hier die vielen Beiträge über Scheidungen und Unterhalt ließt, wird einem ja Angst und Bange!
Trotzdem möchte so manch einer heiraten und um sich abzusichern, einen Ehevertrag abschließen. Dieser muß ja beim Notar gemacht werden, damit er gültig ist. Bei außergerichtlichen Dingen kann man z.B. mit dem Anwalt oder Steuerberater eine private Honorarvereinbarung treffen. Geht das auch in diesem Fall beim Notar?
Hintergrund ist, wenn man zur Ermittlung der Gebührenhöhe ja in der Regel das Vermögen beider Heiratswilligen zusammenrechnet wird. So könnte sich dann der jeweils andere Teil das Vermögen des Eheparters errechnen. Und man möchte doch nur heiraten, weil man sich liebt und nicht weil man meint, hierbei eine besonders gute (oder schlechte) Partie zu machen. Was wäre, wenn man hierbei bei der Ermittlung des Vermögens einen Fehler macht und etwas vergißt? Ist der Ehevertrag dann hinfällig oder welche Auswirkungen kann das haben?
Bei Gütertrennung ist ja ohnehin alles getrennt, jeder hat sein eigenenes Konto und Grundbucheintrag und kauft eigene Möbel - einer halt die Couch, der andere dafür den Schrank. Somit dürfte doch die Höhe des jeweiligen Vermögens keinerlei Auswirkung haben?
Beide haben Arbeit, verdienen ungefähr gleich, gegenseitiger Unterhalt und Rentenausgleich nach einer (hoffentlich nie eintretenden!) Scheidung wird somit ausgeschlossen, Kinder sind nicht mehr geplant. Als Erbe setzt man sich gegenseitig ein. Fehlt da noch was wichtiges? Oder gibts eine gute Website, wo das ausführlich erklärt wird?
Wenn man sich wirklich liebt, braucht man den ganzen Kram eh nicht.
Das sind nur Absicherungen, falls man sich doch nicht so sehr liebt. Und die regelt man dann eben selbst. Wenn es dazu eine Internetseite geben sollte, wäre das wohl die eigene und außerdem etwas peinlich.
Dann würde ich doch lieber einen Notar bezahlen, der das Ganze nicht veröffentlicht.
Gruß!
Horst
Wenn man sich wirklich liebt, braucht man den ganzen Kram eh
nicht.
Natürlich. Alle die Heiraten lieben sich wirklich, würden sich nie scheiden lassen und brauchen den ganzen Kram nicht. Aber warum lassen sich dann über 50% wieder scheiden und verlieren dabei neben ihrem Lebensgefährten auch noch den Großteil ihres Vermögens?
Das sind nur Absicherungen, falls man sich doch nicht so sehr
liebt. Und die regelt man dann eben selbst.
Leider nein! Das ist in Deutschland alles gesetzlich festgelegt und es gilt automatisch die Zugewinngemeinschaft. Es sei denn, man hat vorher alles hieb- und stichfest notariell und rechtlich 100% sicher vertraglich geregelt. Dazu gehört auch, daß die vertragliche Regelung in ein Güterstandsregister eingetragen wird, sonst ist die nämlich gleichfalls rechtlich bedeutungslos.
Wenn es dazu eine
Internetseite geben sollte, wäre das wohl die eigene und
außerdem etwas peinlich.
Verstehe ich nicht. Es gibt viele Webseiten, die ein paar Dinge versuchen zu erklären, wie z.B. auch wikipedia. Nur leider bleibt dort ein Großteil der Fragen unbeantwortet bzw. es entstehen sogar noch viele weitere Fragen. Tut mir ja leid, aber nicht jeder hat in seinem Leben schon mehrere Eheverträge abgeschlossen und ist bereits Fachmann auf diesem Gebiet.
Wie man seinen eigenen Ehevertrag letztlich abfaßt, muß man ja nicht veröffentlichen.
Dann würde ich doch lieber einen Notar bezahlen, der das Ganze :nicht veröffentlicht.
Eben deswegen ja die Frage zu dem anzugebenden Vermögen, und die sich daraus ergebenden Konsequenzen, die bis jetzt leider auch unbeantwortet geblieben sind.
Hallo,
Bei
außergerichtlichen Dingen kann man z.B. mit dem Anwalt oder
Steuerberater eine private Honorarvereinbarung treffen. Geht
das auch in diesem Fall beim Notar?
Soweit es mir bekannt ist, hat der Notar eine feste Gebührenordnung. Da dürfte es nichts zu handeln geben.
Hintergrund ist, wenn man zur Ermittlung der Gebührenhöhe ja
in der Regel das Vermögen beider Heiratswilligen
zusammenrechnet wird. So könnte sich dann der jeweils andere
Teil das Vermögen des Eheparters errechnen. Und man möchte
doch nur heiraten, weil man sich liebt und nicht weil man
meint, hierbei eine besonders gute (oder schlechte) Partie zu
machen. Was wäre, wenn man hierbei bei der Ermittlung des
Vermögens einen Fehler macht und etwas vergißt? Ist der
Ehevertrag dann hinfällig oder welche Auswirkungen kann das
haben?
Meine Güte, das hört sich so an, als ob es sich hier bei beiden Seiten um etliche Hundertausende von Euroen handeln würde. Wenn das so ist, dann ist der eine oder andere Tausender für den Notar nicht allzuviel und gut angelegtes Geld. Wenn das gemeinsame Vermögen kleiner ist, dann nimmt der Notar auch entsprechend weniger. Im Verhältnis zu manch einer Versicherung, die Monat für Monat und Jahr für Jahr bezahlt wird, ist diese einmalige Ausgabe für den „Fall des Falles“ gut angelegtes Geld. Ich würde an dieser Stelle nicht sparen, sondern versuchen einen möglichst „guten“ Ehevertrag heraus zu bekommen.
Beide haben Arbeit, verdienen ungefähr gleich, gegenseitiger
Unterhalt und Rentenausgleich nach einer (hoffentlich nie
eintretenden!) Scheidung wird somit ausgeschlossen, Kinder
sind nicht mehr geplant. Als Erbe setzt man sich gegenseitig
ein. Fehlt da noch was wichtiges? Oder gibts eine gute
Website, wo das ausführlich erklärt wird?
Ein Anruf beim Notar gibt Klarheit über dei möglichen Kosten, ein Beratungsgespräch bei diesem Notar dürfte sinnvoller sein, als auf irgendwelchen Webseiten andere Fälle nachzulesen, die für den konkreten Fall dann „Äpfel mit Birnen vergleichen“.
(Nur meine höchstprivateigene Meinung.)
Gruß
Jörg Zabel
Hallo,
nach dem man hier die vielen Beiträge über Scheidungen und
Unterhalt ließt, wird einem ja Angst und Bange!
Trotzdem möchte so manch einer heiraten und um sich
abzusichern, einen Ehevertrag abschließen.
Eheverträge halte ich für eine sehr gute Einrichtung. Sie gestalten sich fairer, wenn man in verliebten Zeiten daran arbeitet, als wenn man im Zorn bei der Trennung um alles Mögliche erbittert kämpft.
Dieser muß ja beim
Notar gemacht werden, damit er gültig ist. Bei
außergerichtlichen Dingen kann man z.B. mit dem Anwalt oder
Steuerberater eine private Honorarvereinbarung treffen. Geht
das auch in diesem Fall beim Notar?
Soweit ich weiß, geht das nicht. Aber Notarkosten sind - im Gegensatz zu Anwalts- und später auch Scheidungskosten - relativ niedrig.
Hintergrund ist, wenn man zur Ermittlung der Gebührenhöhe ja
in der Regel das Vermögen beider Heiratswilligen
zusammenrechnet wird. So könnte sich dann der jeweils andere
Teil das Vermögen des Eheparters errechnen.
Im Normalfall weiß man eh, was der andere zukünftige Partner für Vermögen hat bzw. nicht hat.
Außerdem bekommen BEIDE Partner je eine Rechnung vom Notar (so war es wenigstens in einem mir bekannten Fall).
Und man möchte
doch nur heiraten, weil man sich liebt und nicht weil man
meint, hierbei eine besonders gute (oder schlechte) Partie zu
machen.
Nicht böse sein, aber wenn ich von meinem Partner schon in den Verliebtheitszeiten denke, dass er es nur auf „mein“ Geld abgesehen hat, sollte man sich jede Ehe seeeeehhhrr gut überlegen (am besten davon Abstand nehmen).
Einen Ehevertrag macht man ja normalerweise für den Fall der Trennung. Solange ich zusammenlebe, gibt es (nach meiner Meinung und Erfahrung) KEIN MEIN UND DEIN.
Was wäre, wenn man hierbei bei der Ermittlung des
Vermögens einen Fehler macht und etwas vergißt? Ist der
Ehevertrag dann hinfällig oder welche Auswirkungen kann das
haben?
Im Trennungsfall dürfte dürfte der Vergessliche dann Probleme haben, dass er diesen Teil des Vermögens zu Ehebeginn besessen hat. Macht also den Ehevertrag von sich aus schon absurd und unsinnig. Ob deswegen der ganze Ehevertrag hinfällig wird, glaube ich nicht.
Bei Gütertrennung ist ja ohnehin alles getrennt, jeder hat
sein eigenenes Konto und Grundbucheintrag und kauft eigene
Möbel - einer halt die Couch, der andere dafür den Schrank.
Somit dürfte doch die Höhe des jeweiligen Vermögens keinerlei
Auswirkung haben?
Hat mindestens eine Auswirkung, wenn einer der Partner verstirbt. Soweit ich weiß, zahlt der Überlebende Partner bei Gütertrennung höhere Erbschaftssteuer.
Man muss nicht unbedingt Gütertrennung machen. Man kann den gesetzlichen Güterstand auch modifizieren. Beispiel: der eine Ehepartner bringt in die Ehe eine Immobilie mit. Diese gehört ihm zwar auch bei der Trennung, aber in der Zugewinngemeinschaft muss er die Wertsteigerung die die Immobilie während der Ehe erhält, mit dem anderen Ehepartner teilen.
In einem modifizierten Ehevertrag kann man z. B. diese Immobilie vom Zugewinn ausnehmen. Ginge auch mit anderen Wertsachen (Aktien usw.).
Beide haben Arbeit, verdienen ungefähr gleich, gegenseitiger
Unterhalt und Rentenausgleich nach einer (hoffentlich nie
eintretenden!) Scheidung wird somit ausgeschlossen, Kinder
sind nicht mehr geplant.
Planung hin oder her: wenn es physisch noch möglich ist Kinder zu bekommen, sollten, Für den Trennungsfall, Umgang, Sorgerecht, Aufenthalt, Betreuung usw. der evtl. Kinder auch im Ehevertrag festgeschrieben werden.
Als Erbe setzt man sich gegenseitig
ein.
Ja, aber nur die Erbberechtigung bis zur Trennung festschreiben. Außerdem erben, wenn es keine Kinder gibt, die Eltern des verstorbenen Ehepartners mit.
Fehlt da noch was wichtiges?
Unterhalt für den Fall der Trennung nicht vergessen. Unterhalt kann auch fällig werden, wenn ein Ehepartner z. B. wegen Krankheit nie mehr arbeiten kann oder weil er vor bzw. in oder nach der Trennungszeit arbeitslos wird.
Je nach Höhe des Einkommens, kann man den Unterhalt auch an einem Faktor der „Sozialhilfe“ festmachen. Auf Unterhalt verzichten geht nicht, weil sonst der bedürftige Ehepartner der Allgemeinheit zur Last fallen würde. Im letzteren Fall, würde der Ehevertrag nicht gültig sein.
Auch kann man festlegen, wie der „schwächere“ sich trennende Ehepartner bei der Trennung ausgestattet wird. Also welches Auto bis zu welcher Kategorie, welche Möbel/Haushaltsgegenstände usw. er mitnehmen darf.
Gruß
Ingrid
Hallo Ingrid,
vielen Dank für die ausführliche Antwort! Damit kann ich schon viel anfangen.
Soweit ich weiß, geht das nicht. Aber Notarkosten sind - im
Gegensatz zu Anwalts- und später auch Scheidungskosten -
relativ niedrig.
Hm…scheint wirklich so zu sein, beim Notar kann man in Gegensätzen zu Anwälten und Steuerberatern nichts verhandeln. Die Betonung liegt aber auf „relativ“, nicht auf „niedrig“ 
Im Normalfall weiß man eh, was der andere zukünftige Partner
für Vermögen hat bzw. nicht hat.
Naja, ungefähr vielleicht. Den Kontostand würde ich aber nicht verraten wollen und den von der Partnerin auch nicht wissen wollen - wenn geheiratet wird, ist sie die Richtige, egal ob sie Schulden hat oder Millionen…
Außerdem bekommen BEIDE Partner je eine Rechnung vom Notar (so
war es wenigstens in einem mir bekannten Fall).
Ach so, dann muß wohl jeder Partner für sein eigenes Vermögen bezahlen und der andere erfährt gar nichts über die Höhe?
Nicht böse sein, aber wenn ich von meinem Partner schon in den
Verliebtheitszeiten denke, dass er es nur auf „mein“ Geld
abgesehen hat, sollte man sich jede Ehe seeeeehhhrr gut
überlegen (am besten davon Abstand nehmen).
Na das glaube ich eher nicht, aber Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste…wenn man so die Fälle im Bekanntenkreis
Einen Ehevertrag macht man ja normalerweise für den Fall der
Trennung. Solange ich zusammenlebe, gibt es (nach meiner
Meinung und Erfahrung) KEIN MEIN UND DEIN.
Naja, im Grundbuch steht immer nur einer und getrennte Konten bleiben auch. Natürlich wird der eine Partner immer (so lange man verheiratet ist) dem anderen helfen, wenn er in Not ist, ggf. mit allem was er hat, das ist ja selbstverständlich.
Im Trennungsfall dürfte dürfte der Vergessliche dann Probleme
haben, dass er diesen Teil des Vermögens zu Ehebeginn besessen
hat. Macht also den Ehevertrag von sich aus schon absurd und
unsinnig. Ob deswegen der ganze Ehevertrag hinfällig wird,
glaube ich nicht.
Na dazu reicht doch z.B. ein Blick ins Grundbuch. Und ob bei Gütertrennung später 10T oder 50T auf dem Konto sind ist auch egal, jedem bleibt sein Geld und es gibt keinen Zugewinnausgleich. Beim gesetzlichen Güterstand oder Gütergemeinschaft wäre das schon anders.
Was könnte also passieren, wenn man bei Gütertrennung z.B. das Haus nicht angibt, weil man ohnehin im Grundbuch steht? Wäre ja meist der einzige nennenswerte Vermögenswert. Die Frage wäre auch, ob hier im Falle eines Falles der Verkehrswert (=Mondpreis) oder nur der tatsächlich bezahlte Kaufpreis anzugeben wäre?
Hat mindestens eine Auswirkung, wenn einer der Partner
verstirbt. Soweit ich weiß, zahlt der Überlebende Partner bei
Gütertrennung höhere Erbschaftssteuer.
Das habe ich nicht gewußt. Meist sollte doch aber der recht hohe Freibetrag von 307 T€ (hier zählt wohl der Verkehrswert?) ausreichen.
Man muss nicht unbedingt Gütertrennung machen. Man kann den
gesetzlichen Güterstand auch modifizieren. Beispiel: der eine
Ehepartner bringt in die Ehe eine Immobilie mit. Diese gehört
ihm zwar auch bei der Trennung, aber in der
Zugewinngemeinschaft muss er die Wertsteigerung die die
Immobilie während der Ehe erhält, mit dem anderen Ehepartner
teilen.
In einem modifizierten Ehevertrag kann man z. B. diese
Immobilie vom Zugewinn ausnehmen. Ginge auch mit anderen
Wertsachen (Aktien usw.).
Dann muß man sich das mit allen Vor- und Nachteilen also sehr genau durchdenken. Könnte mir vorstellen, daß die genaue Berechnung des Zugewinnes sehr aufwendig und teuer ist, deswegen läßt man den besser außen vor.
Planung hin oder her: wenn es physisch noch möglich ist Kinder
zu bekommen, sollten, Für den Trennungsfall, Umgang,
Sorgerecht, Aufenthalt, Betreuung usw. der evtl. Kinder auch
im Ehevertrag festgeschrieben werden.
Danke für den Hinweis. Passieren kann es ja immer noch, auch wenns nicht geplant ist…
Als Erbe setzt man sich gegenseitig
ein.Ja, aber nur die Erbberechtigung bis zur Trennung
festschreiben. Außerdem erben, wenn es keine Kinder gibt, die
Eltern des verstorbenen Ehepartners mit.
ja, natürlich, so ist das gedacht.
Unterhalt für den Fall der Trennung nicht vergessen. Unterhalt
kann auch fällig werden, wenn ein Ehepartner z. B. wegen
Krankheit nie mehr arbeiten kann oder weil er vor bzw. in oder
nach der Trennungszeit arbeitslos wird.
Der soll ja ausgeschlossen werden. Denn warum sollte man ein Leben lang für einen Partner zahlen, der gar nicht mehr mit einem zusammenleben will und womöglich inzwischen von einem anderen ausgehalten wird?
Je nach Höhe des Einkommens, kann man den Unterhalt auch an
einem Faktor der „Sozialhilfe“ festmachen. Auf Unterhalt
verzichten geht nicht, weil sonst der bedürftige Ehepartner
der Allgemeinheit zur Last fallen würde. Im letzteren Fall,
würde der Ehevertrag nicht gültig sein.
Habe mir sagen lassen, wenn beide Arbeit haben und ungefähr gleich verdienen geht gegenseitiger Unterhalt auszuschließen, weil dann das Risko für beide ungefähr gleich groß ist? Nur den Kindesunterhalt kann man nicht ausschließen?
Wenn man nicht verheiratet gewesen wäre, würde ja auch eine Renten- oder Krankenversicherung bzw. Sozialhilfe einspringen.
Auch kann man festlegen, wie der „schwächere“ sich trennende
Ehepartner bei der Trennung ausgestattet wird. Also welches
Auto bis zu welcher Kategorie, welche
Möbel/Haushaltsgegenstände usw. er mitnehmen darf.
Na nur das, was ihm gehört. Deswegen ja Gütertrennung, damit er bei einer Scheidung nicht gleich noch alles andere mitnimmt 
Viele Grüße
Hallo,
Im Normalfall weiß man eh, was der andere zukünftige Partner
für Vermögen hat bzw. nicht hat.Naja, ungefähr vielleicht. Den Kontostand würde ich aber nicht
verraten wollen und den von der Partnerin auch nicht wissen
wollen - wenn geheiratet wird, ist sie die Richtige, egal ob
sie Schulden hat oder Millionen…
Da der Kontostand schon vor der Ehe da war, gehört das diesem Partner doch sowieso - wird ins Anfangsvermögen gerechnet. Auch während der Ehe hat der andere Partner nicht das Recht darüber zu verfügen.
Außerdem bekommen BEIDE Partner je eine Rechnung vom Notar (so
war es wenigstens in einem mir bekannten Fall).Ach so, dann muß wohl jeder Partner für sein eigenes Vermögen
bezahlen und der andere erfährt gar nichts über die Höhe?
Das weiß ich nicht. Der Notar liest doch den Ehevertrag vor und beide Unterschreiben. In dem mir bekannten Fall - dort war allerdings ein Ehepartner nicht berufstätig - kam zweimal der gleiche Rechnungsbetrag, allerdings mit unterschiedlichen Adressaten.
Nicht böse sein, aber wenn ich von meinem Partner schon in den
Verliebtheitszeiten denke, dass er es nur auf „mein“ Geld
abgesehen hat, sollte man sich jede Ehe seeeeehhhrr gut
überlegen (am besten davon Abstand nehmen).Na das glaube ich eher nicht, aber Vorsicht ist die Mutter der
Porzellankiste…wenn man so die Fälle im Bekanntenkreis
Darum mal wieder den Volksmund: drum prüfe wer sich ewig bindet, ob er nicht was bessres findet. Soviel Mißtrauen schon vor der Eheschließung, würde mich total abschrecken - auch wenn ich der Mißtrauische wäre.
Einen Ehevertrag macht man ja normalerweise für den Fall der
Trennung. Solange ich zusammenlebe, gibt es (nach meiner
Meinung und Erfahrung) KEIN MEIN UND DEIN.Naja, im Grundbuch steht immer nur einer und getrennte Konten
bleiben auch.
Wer im Grundbuch steht spielt nicht immer die Hauptrolle. Bei der Zugewinngemeinschaft wird - trotz des alleinigen Grundbucheintrages - die Wertsteigerung die während der Ehe stattfand, geteilt.
Wertsteigerung kann auch die Abzahlung des Hauskredites sein.
Natürlich wird der eine Partner immer (so lange
man verheiratet ist) dem anderen helfen, wenn er in Not ist,
ggf. mit allem was er hat, das ist ja selbstverständlich.Im Trennungsfall dürfte dürfte der Vergessliche dann Probleme
haben, dass er diesen Teil des Vermögens zu Ehebeginn besessen
hat. Macht also den Ehevertrag von sich aus schon absurd und
unsinnig. Ob deswegen der ganze Ehevertrag hinfällig wird,
glaube ich nicht.Na dazu reicht doch z.B. ein Blick ins Grundbuch. Und ob bei
Gütertrennung später 10T oder 50T auf dem Konto sind ist auch
egal, jedem bleibt sein Geld und es gibt keinen
Zugewinnausgleich. Beim gesetzlichen Güterstand oder
Gütergemeinschaft wäre das schon anders.
Was könnte also passieren, wenn man bei Gütertrennung z.B. das
Haus nicht angibt, weil man ohnehin im Grundbuch steht? Wäre
ja meist der einzige nennenswerte Vermögenswert. Die Frage
wäre auch, ob hier im Falle eines Falles der Verkehrswert
(=Mondpreis) oder nur der tatsächlich bezahlte Kaufpreis
anzugeben wäre?
Wie fühlt sich wohl ein Ehepartner, wenn er nach Jahren der (vermeindlichen) glücklichen Ehe zufällig erfährt, dass ihn der andere Partner sowas Wichtiges absichtlich verschwiegen hat?
Unter Umständen bekommt die Ehe dann erst richtig einen Knacks.
Hat mindestens eine Auswirkung, wenn einer der Partner
verstirbt. Soweit ich weiß, zahlt der Überlebende Partner bei
Gütertrennung höhere Erbschaftssteuer.Das habe ich nicht gewußt. Meist sollte doch aber der recht
hohe Freibetrag von 307 T€ (hier zählt wohl der Verkehrswert?)
ausreichen.
Soweit ich weiß, zählt bei Gütertrennung eben nicht in allen Bereichen der hohe Freibetrag. Siehe http://www.frag-einen-steuerprofi.de/forum_topic.asp… - ziemlich weit unten bei der Nachfrage
Man muss nicht unbedingt Gütertrennung machen. Man kann den
gesetzlichen Güterstand auch modifizieren. Beispiel: der eine
Ehepartner bringt in die Ehe eine Immobilie mit. Diese gehört
ihm zwar auch bei der Trennung, aber in der
Zugewinngemeinschaft muss er die Wertsteigerung die die
Immobilie während der Ehe erhält, mit dem anderen Ehepartner
teilen.
In einem modifizierten Ehevertrag kann man z. B. diese
Immobilie vom Zugewinn ausnehmen. Ginge auch mit anderen
Wertsachen (Aktien usw.).Dann muß man sich das mit allen Vor- und Nachteilen also sehr
genau durchdenken. Könnte mir vorstellen, daß die genaue
Berechnung des Zugewinnes sehr aufwendig und teuer ist,
deswegen läßt man den besser außen vor.
Damit das einfach ist, hat man ja die „Anfangsbestandsliste“. Eigenartigerweise wird meist weniger um Zugewinn gestritten, als um Unterhalt und um die Kinder. So meine Erfahrung, die ich seit vielen Jahren mit Trennungseltern mache.
Planung hin oder her: wenn es physisch noch möglich ist Kinder
zu bekommen, sollten, Für den Trennungsfall, Umgang,
Sorgerecht, Aufenthalt, Betreuung usw. der evtl. Kinder auch
im Ehevertrag festgeschrieben werden.Danke für den Hinweis. Passieren kann es ja immer noch, auch
wenns nicht geplant ist…
Als Erbe setzt man sich gegenseitig ein.
Ja, aber nur die Erbberechtigung bis zur Trennung
festschreiben. Außerdem erben, wenn es keine Kinder gibt, die
Eltern des verstorbenen Ehepartners mit.ja, natürlich, so ist das gedacht.
Unterhalt für den Fall der Trennung nicht vergessen. Unterhalt
kann auch fällig werden, wenn ein Ehepartner z. B. wegen
Krankheit nie mehr arbeiten kann oder weil er vor bzw. in oder
nach der Trennungszeit arbeitslos wird.
Der soll ja ausgeschlossen werden.
Das kannst Du knicken! Man kann den Unterhalt ausschließen, wenn der andere Partner eigenes Einkommen und/oder Vermögen hat. Aber sollte er arbeitslos, krank, arbeitsunfähig oder kinderbetreuend sein, wird Unterhalt fällig. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Unterhaltsausschluss wäre dann sittenwidrig und wird vom Richter in Windeseile einkassiert. Unter widrigen Umständen geht der komplette Ehevertrag damit baden.
Denn warum sollte man ein
Leben lang für einen Partner zahlen, der gar nicht mehr mit
einem zusammenleben will und womöglich inzwischen von einem
anderen ausgehalten wird?
Wenn es einen „Neuen“ gibt, zahlt der sowieso nach einiger Zeit für den oder die Ex.
Je nach Höhe des Einkommens, kann man den Unterhalt auch an
einem Faktor der „Sozialhilfe“ festmachen. Auf Unterhalt
verzichten geht nicht, weil sonst der bedürftige Ehepartner
der Allgemeinheit zur Last fallen würde. Im letzteren Fall,
würde der Ehevertrag nicht gültig sein.Habe mir sagen lassen, wenn beide Arbeit haben und ungefähr
gleich verdienen geht gegenseitiger Unterhalt auszuschließen,
weil dann das Risko für beide ungefähr gleich groß ist?
Das ja. Aber wer kann garantieren, dass das etwa gleichgroße Einkommen in 5 oder 10 oder noch mehr Jahren immer noch vorhanden ist? Sind schon große Firmen pleite gegangen und die Mitarbeiter wurden arbeitslos. Krankheitsbedingte Armut gar nicht mitgerechnet.
Nur den Kindesunterhalt kann man nicht ausschließen?
Wenn man nicht verheiratet gewesen wäre, würde ja auch eine
Renten- oder Krankenversicherung bzw. Sozialhilfe einspringen.
Genau: WENN man nicht verheiratet wäre. Aber hier war man halt verheiratet, somit zieht sich die Solitargemeinschaft aus ihrer Verantwortung zurück - wenn möglich.
Auch kann man festlegen, wie der „schwächere“ sich trennende
Ehepartner bei der Trennung ausgestattet wird. Also welches
Auto bis zu welcher Kategorie, welche
Möbel/Haushaltsgegenstände usw. er mitnehmen darf.Na nur das, was ihm gehört. Deswegen ja Gütertrennung, damit
er bei einer Scheidung nicht gleich noch alles andere mitnimmt
Dann sind also in diesem Fall während der Ehe weiterhin zwei Küchen, zwei Wohnzimmer, zwei Schlafzimmer usw. vorhanden? Schließlich hat jeder sein eigenes Zeugs und will es im Falle der Trennung wieder mitnehmen? Es wird also nichts von den doppelten Haushalten weggeworfen. Auch gut, wenn man den Platz dazu hat.
Dann dürfte diese Regelung funktionieren - zu der man im übrigen auch keine Gütertrennung benötigt.
Beispiel: Meinem Mann gehört bei der Zugewinngemeinschaft das Auto weiterhin, obwohl er inzwischen eine Ersatzbeschaffung getätigt hat. Mit meiner Bettwäsche ist es das Gleiche: ich habe (sagen wir mal 20 Garnituren) mit in die Ehe gebracht und nehme 20 Garnituren wieder mit raus - dazu benötige ich keine Gütertrennung.
Gruß
Ingrid
Hallo,
vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ist nicht leicht, sich da reinzudenken.
Das weiß ich nicht. Der Notar liest doch den Ehevertrag vor
und beide Unterschreiben. In dem mir bekannten Fall - dort war
allerdings ein Ehepartner nicht berufstätig - kam zweimal der
gleiche Rechnungsbetrag, allerdings mit unterschiedlichen
Adressaten.
klingt ja fast so, als wenn die Gebühr, die nach Höhe des Gesamtvermögens berechnet wird, gleich doppelt anfällt…sonst hätte ja der nicht Berufstätige eine niedrigere Rechnung bekommen müssen.
Darum mal wieder den Volksmund: drum prüfe wer sich ewig
bindet, ob er nicht was bessres findet. Soviel Mißtrauen schon
vor der Eheschließung, würde mich total abschrecken - auch
wenn ich der Mißtrauische wäre.
Das Mißtrauen beruht nicht auf dem zukünftigen Partner (da findet sich niemals was bessres
, sondern auf jeder Menge schlechter Erfahrungen von Kollegen und Bekannten, die gut verdienen, aber sich nach Jahren glücklicher Ehe plötzlich bis zur Rente fast auf Sozialhilfeniveau befinden, sich keinen Internetanschluß mehr leisten können und mit dem Fahrrad auf Arbeit fahren. Und die oder der Ex reichen einen Antrag nach dem anderen ein…da kommen einfach Zweifel am „Rechtsstaat“ auf, gegen die man sich absichern möchte.
Und wenn man die Betroffenen fragt, gab es bis kurz vor der Scheidung auch nicht den geringsten Anlaß für irgendwelches Mißtrauen…
Wer im Grundbuch steht spielt nicht immer die Hauptrolle. Bei
der Zugewinngemeinschaft wird - trotz des alleinigen
Grundbucheintrages - die Wertsteigerung die während der Ehe
stattfand, geteilt.
Wertsteigerung kann auch die Abzahlung des Hauskredites sein.
Böse Falle. Genau deswegen besser Gütertrennung… Hauseigentum bereits vor Ehe, Wertsteigerung bleibt beim Hauseigentümer, Kredit samt Nebenkosten + Ausbau/ Reparaturen zahlt er alleine ab. Frau darf kostenlos wohnen, kümmert sich als Ausgleich z.B. um das Essen. So wird nichts vermengt.
Wie fühlt sich wohl ein Ehepartner, wenn er nach Jahren der
(vermeindlichen) glücklichen Ehe zufällig erfährt, dass ihn
der andere Partner sowas Wichtiges absichtlich verschwiegen
hat?
Unter Umständen bekommt die Ehe dann erst richtig einen
Knacks.
Na das er im Haus des Partners wohnt, dürfte er ziemlich schnell merken und das wird ja auch (dem Partner) nicht verheimlicht. Und wenn auf dem Konto später etwas mehr Geld ist als gedacht, wäre sicher auch niemand böse. Es sei denn, der eine Partner hat immer erzählt das er nichts hat und sich vom anderen aushalten lassen. Dann wäre diese natürlich zu Recht sauer, wenn er später erfährt, das der andere die ganze Zeit genügend Geld hatte. So etwas macht man nicht.
Nun wäre nur noch unklar, was passieren würde, wenn man das Haus vergißt, beim Notar anzugeben - Gütertrennung vorausgesetzt. Eigentum ist durch Grundbuch gesichert, Zugewinnausgleich etc. gibt es dann sowieso nicht.
Soweit ich weiß, zählt bei Gütertrennung eben nicht in allen
Bereichen der hohe Freibetrag. Siehe
http://www.frag-einen-steuerprofi.de/forum_topic.asp…
- ziemlich weit unten bei der Nachfrage
Hm…so wie ich es lese, gelten die 307T€ unabhängig vom Güterstand und wurden jetzt sogar auf 500T€ angehoben. Man kann aber einen zusätzlichen Versorgungsfreibetrag erhalten, nur dieser zusätzliche Freibetrag fällt bei Gütertrennung weg.
Damit das einfach ist, hat man ja die „Anfangsbestandsliste“.
Eigenartigerweise wird meist weniger um Zugewinn gestritten,
als um Unterhalt und um die Kinder. So meine Erfahrung, die
ich seit vielen Jahren mit Trennungseltern mache.
Das stimmt! Bei manchen bis zur minutiösen Aufrechnung der Kinderbetreuungszeiten. Schrecklich. Deswegen so viel wie möglich vorher regeln. Bei Gütertrennung braucht man zum Glück keine Anfangsbestandsliste…
Der Unterhalt soll ja ausgeschlossen werden.
Das kannst Du knicken! Man kann den Unterhalt ausschließen,
wenn der andere Partner eigenes Einkommen und/oder Vermögen
hat. Aber sollte er arbeitslos, krank, arbeitsunfähig oder
kinderbetreuend sein, wird Unterhalt fällig. Da beißt die Maus
keinen Faden ab. Unterhaltsausschluss wäre dann sittenwidrig
und wird vom Richter in Windeseile einkassiert. Unter widrigen
Umständen geht der komplette Ehevertrag damit baden.
Hilft da auch keine salvatorsche Klausel? Da habe ich wohl einen befreundeten Rechtsanwalt mißverstanden? Der sagte, wenn beide bei Abschluß des Vertrages arbeiten und gleiches Einkommen haben, ist das Risko daß es ein solcher Fall eintritt für jeden gleich groß und man könnte das daher gegenseitig ausschließen. Oder meinte er etwa, daß die Reglung nur so lange gilt, bis einer von beiden so gut wie kein Einkommen hat? Dann zahlt man wohl im Extremfall lebenslang? Wie kann man das bestmöglich begrenzen (nur Ausgleich bis auf Sozialhilfeniveau?)? Kenne nämlich so manchen Fall, wo der eine dann nicht mehr arbeiten geht (warum auch noch?)und der andere sich dumm und dusslig zahlt…
Wenn es einen „Neuen“ gibt, zahlt der sowieso nach einiger
Zeit für den oder die Ex.
Sicher? Offiziell zumindest ist der/die Ex dann oft weiterhin bettelarm und heiratet nicht erneut…
Dann sind also in diesem Fall während der Ehe weiterhin zwei
Küchen, zwei Wohnzimmer, zwei Schlafzimmer usw. vorhanden?
Schließlich hat jeder sein eigenes Zeugs und will es im Falle
der Trennung wieder mitnehmen? Es wird also nichts von den
doppelten Haushalten weggeworfen. Auch gut, wenn man den Platz
dazu hat.
Fast so
Man wohnt doch schon lange zusammen. Beispiel: Er hat z.B. seine uralte Schrankwand und Küche weggeworfen (beides ohnehin wertlos). Wohnzimmer bringt Freundin mit. Seine alte Couch und sein altes Bett stehen jetzt im Gästezimmer. Er kauft die neue Küche und sie ein neues Schlafzimmer.
Also gehört jedem das, was er einmal gekauft oder besessen hat. Und wenn was altes abgewohnt=verbraucht ist, wird es in beiderseitigem Einvernehmen entsorgt und abgehakt. Das neue gehört dann halt genau dem, der es auch gekauft und bezahlt hat. In meinen Augen ganz einfach! Oder muß man bei Gütertrennung dem Ausziehenden etwa noch eine komplette Einrichtung finanzieren? Jeder muß sich dann halt wieder zukaufen, was noch fehlt.
Beispiel: Meinem Mann gehört bei der Zugewinngemeinschaft das
Auto weiterhin, obwohl er inzwischen eine Ersatzbeschaffung
getätigt hat. Mit meiner Bettwäsche ist es das Gleiche: ich
habe (sagen wir mal 20 Garnituren) mit in die Ehe gebracht und
nehme 20 Garnituren wieder mit raus - dazu benötige ich keine
Gütertrennung.
Bei Gütertrennung dachte ich so: jeder hat sein eigenes Auto. Wenn das Geld mal knapp wird, verkauft halt einer sein Auto und bekommt dafür Geld, was er behält. Später kauft einer von beiden ein neues Auto. Dem gehört es dann auch, er hat Kaufvertrag und Fahrzeugbrief. Trotzdem kann es der andere mitnutzen - so lange man verheiratet ist. Und an Bettwäsche oder ähnlichen Kleinkram hab ich noch nie gedacht…nicht das noch ein Warenwirtschaftsystem benötigt wird? *lach*
Viele Grüße zurück!