Wenn ein Paar einen Ehevertrag haben will (derzeit noch unverheiratet)
besteht die allgemeine Meinung, dass nur ein Notar diesen Vertrag
rechtsgültig absegnen kann.
Die Bedingungen, die ich jetzt mal fiktiv dazu annehme:
Größere Unterschiede im Gehalt
Sie hat 2 Kinder, bekommt Unterhalt vom ExMann
Beide Berufstätig
Was vereinbart werden soll:
Gütertrennung
Verzicht auf Unterhalt nach evtl. Scheidung
Sieht man einen Wert von ca. 400.000 Euro, dann bekommt ein
Notar 1500 Euro für das abnicken, denn den Vertrag kann man
auch selber schreiben (vorausgesetzt es wurde sich gut informiert / beraten).
Muss man in Deutshcland wirklich mit einem Notar das Papierchen
abzeichnen
Hallo Wolfgang,
tut mir leid, aber so ist das.
Form des Ehevertrages zwingend notariell gem. § 1410 BGB.
Und 1.500 brutto ist wenig geld, wenn man dadurch ein streitiges Scheidungsverfahren und dadurch verursachte Rechtsanwaltskosten umgehen kann, die diesen Betrag locker übersteigen würden.
Gruß
Barbara
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tut mir leid, aber so ist das.
Form des Ehevertrages zwingend notariell gem. § 1410 BGB.
Und 1.500 brutto ist wenig geld, wenn man dadurch ein
streitiges Scheidungsverfahren und dadurch verursachte
Rechtsanwaltskosten umgehen kann, die diesen Betrag locker
übersteigen würden.
Das wäre das erste Mal, dass das Recht darin eine
Vereinfachung anbietet
Aber echt.-… das ist ja eine Lizenz zum
Gelddrucken, denn für 30 Minuten Arbeit
ist das etwas happig…
Ja Wolfgang, jeder Jurist wäre gern Notar:smile:
OBWOHL…nicht immer ist ein Vertrag aufsetzen, dass einer richterlichen Überprüfung standhält, einfach. Besonders wenn es sich um so hohe Beträge handelt und bei Falschberatung eine Haftung droht.
Gruß
Barbara
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Aber echt.-… das ist ja eine :Lizenz zum Gelddrucken, denn :für 30 Minuten Arbeit
ist das etwas happig…
Der Notar ist nicht nur der Form halber erforderlich. Seine Aufgabe besteht insbesondere darin, z. B. sittenwidrige oder einen Vertragspartner einseitig benachteiligende Vereinbarungen im Vorfeld zu vermeiden. Das sollte auch in Deinem Interesse liegen, denn ein erfolgreich anfechtbarer Vertrag nützt Dir nichts. So könnte ich mir vorstellen, daß die Kombionation von Gütertrennung und generellem Ausschluß von Unterhaltszahlungen nach einer Trennung keinen Bestand hat.
Ganz am Rande: Je nach Lage des Einzelfalls kann die von Dir gewünschte Regelung am Rand der Sklavenhaltung liegen und Grund genug für einen herzhaften Tritt in den Allerwertesten durch die Partnerin sein. Das Leben kann so bunt spielen, daß auch der sein Eigentum in Sicherheit wähnende Mensch durch z. B. Insolvenz, Unfall oder Krankheit auf die Hilfe seines Partners angewiesen ist. Die Villa in Blankenese samt S-Klasse vor dem Portal bewahrt nicht davor, daß die Partnerin notfalls putzen geht, um beide über die Runden zu bringen. Im menschlichen wie auch im geschäftlichen Bereich habe ich wiederholt die Erfahrung gemacht, daß man manchen Leuten zwei Mal begegnet: Das erste Mal, während der Mensch seinen Wohlstand abschirmend auf dem Weg nach oben ist. Das zweite Mal nur kurz, während er von weit oben abstürzt.
Was ich sagen will: Treibe per Ehevertrag Vorsorge, daß eine Trennung nicht zur Katastrophe z. B. für eine Firma wird. Aber treibe die Sache nicht auf die Spitze, daß ein Partner mittellos dasteht. Wenn Du das nämlich machst, wirst Du nie sicher sein, ob Deine Partnerin längst zur Zwangsprostituierten geworden ist, die Deine Nähe als kleineres Übel erträgt. Allein die Existenz solcher Regelung wird die Ehe vorhersehbar in den Ruin treiben, selbst wenn es niemals zur Scheidung kommen sollte.
Wollte Dir nicht zu nahe treten. Denk trotzdem darüber nach.
Aber echt.-… das ist ja eine Lizenz zum
Gelddrucken, denn für 30 Minuten Arbeit
ist das etwas happig…
Hallo Wolfgang,
sieh es so, die Gebühren werden durch den Wertansatz ganz grob gemittelt. D.h. der Notar hat im einen Fall Glück, dass er bei einem hohen Wertansatz nur wenig Arbeit in die Sache steckt, im anderen Fall hat er Pech, weil er für einen niedrigen Wert viel Arbeit und ein hohes Haftungsrisiko hat. Eine Abrechnung nach Aufwand wäre für dich jetzt in deinem konkreten Fall vielleicht billiger, beim nächsten Mal würdest du aber kariert aus der Wäsche schauen, wenn es doch bloß um ein paar Kröten geht, aufgrund des hohen Aufwands der Notar dann aber richtig zuschlagen würde. Klar, dass man sich immer das im konkreten eigenen Fall günstigere Abrechnungsmodell wünschen würde.
Vernachlässigt werden sollte aber auf keinen Fall, dass Notare ein hohes Haftungsrisiko tragen, welches sie über eine ziemlich teuere Berufshaftpflichtversicherung abdecken müssen. Was man für einige Mio. Euro Deckung so abdrückt, kann man sich ja ausmalen. Und wenn man sich ansieht, wie der BGH oder das BVerfG dann hin und wieder mal mit einem Urteil jahrelange notarielle Praxis für Null und nichtig erklärt, kann man sich vorstellen, dass da manchem Notar schon mal schnell der Angstschweiß auf die Stirn tritt.
Aber es ist natürlich schon so, dass Notar in Deutschland immer noch ein erstrebenswertes Ziel für alle Juristen ist, weil es durch den Notarvorbehalt in vielen Dingen oft eine relativ einfache Möglichkeit ist ohne viel Arbeit gut zu verdienen. Allerdings sehe ich mal, dass der Notarvorbehalt in einigen Dingen in den nächsten Jahren fallen wird. Zudem werden die Zulassungsvoraussetzungen vermutlich dahingehend geändert werden, dass wir bald viel mehr Notare haben werden und dann der Kuchen auf mehr Wettbewerber aufgeteilt wird. Der Rückgang in der Baubranche hat schon jetzt viele Kanzleien mit großen Notariaten hart getroffen.
Gruß vom Wiz, der allerdings auch bei der Formulierung „gut informiert“ immer ein Fragezeichen anbringen wird
Etwas offtopic Re: Ehevertrag
Hallo
Nur so als Denkanstoss:
Gütertrennung
Verzicht auf Unterhalt nach evtl. Scheidung
Das kann ganz anders ausgehen, als er denkt. Er fährt im Suff gegen einen Baum und ist danach ein Pflegefall. Oder: Er erkrankt an Krebs. Da nützt der ganze Wohlstand nichts. Ein Fusstritt und …
(Das mit dem Krebs , Gütertrennung, Fusstritt, Sozialamt war kein fiktives Beispiel. Dumm gelaufen …)
Papierchen
Als Papierchen würde ich den Verzicht auf Unterhalt nie und nimmer abtun.
Zwangsprostituierten geworden ist, die Deine Nähe als
kleineres Übel erträgt. Allein die Existenz solcher Regelung
wird die Ehe vorhersehbar in den Ruin treiben, selbst wenn es
niemals zur Scheidung kommen sollte.
Wollte Dir nicht zu nahe treten. Denk trotzdem darüber nach.
Zwangsprostitution ??? Ich denke Deine Antwort hat mit meiner
anstehenden Ehe und der Beziehung einer Frau so wenig zu tun
wie Recht und Leben…
stell dir mal vor eine Frau weiss ganz genau, dass sie, wenn sie sich von ihrem schon längst nicht mehr geliebten, inzwischen sogar verhasstem Ehemann scheiden lässt, total mittellos als Sozialfall dastehen würde. Wenn sie sich deswegen für die Aufrechterhaltung der Ehe und das Ertragen des Ehemanns an ihrer Seite als kleineres Übel entscheidet, dann kann man das meiner Meinung nach schon als Zwangsprostitution bezeichnen.
Grüße von
Tinchen
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notarhinzuschaltung wirksam vereinbaren kann, ist in der tat ein nacheehelicher unterhaltsverzicht, alles andere güterstand ändern, versorgungsausgleich ausschalten, geht in deutschland nur mit notar. in den meisten fällen paßt aber der gesetzliche güterstand des zugewinnausgleichs total. nut wenn in der tat sehr hohe einkommens und vermögensunterschiede bestehen, macht gütertrennung wirklich sinn.