Der Wohnsitz der Ehepartner muss sich doch grds. an der
Arbeitsstätte des berufstätigen Ehepartners orientieren, oder?
Hallo erstmal,
MUSS ist der Tod für jede Ehe! Müssen muss man in der Ehe nämlich zunächst einmal so gut wie gar nichts. Da hält sich der Gesetzgeber so weit wie möglich raus, dies ist die reine Privatsache ERWACHSENER Menschendie sich mitanander zusammensetzen und Fragen und Probleme gemeinsam ausdiskutieren. Und wenn dies nicht mehr klappt, dann ist die Ehe wohl gescheitert und man sollte einen Schlussstrich beim Scheidungstermin vor Gericht ziehen, oder mal kompetente Hilfe Dritter in Anspruch nehmen um mal die gegenseitigen Erwartungen zu relativieren.
Es gibt also ein klares Nein auf deine Ausgangsfrage und ich kann - wie auch schon andere Antworter - nur mit dem Kopf schütteln, dass solche Fragen in der heutigen Zeit noch gestellt werden. Ich kenne genug Paare, die noch nie eine richtige Ehewohnung gehabt haben, oder bei denen ein Ehepartner Wochenendpendler ist. Solange dies für einen mehr oder weniger absehbaren Zeitraum ist, unterstützt der Gesetzgeber dies sogar mit steuerlichen Vergünstigungen für die doppelte Haushaltsführung. Wenn dies zum Dauerzustand wird, kann man sich natürlich schon fragen, wie ernst beide Partner diese Ehe noch nehmen, aber das ist eben ganz alleine ihr Bier und außer dem Wegfall steuerlicher Privilegien mischt sich Vater Staat da nicht ein, und du wirst auch kein Urteil erstreiten können, nachdem deine Angetraute sich gefälligst mit ihren sieben Sachen in deine Richtung zu bemühen hätte.
Gerade bei der heutigen Arbeitsmarktsituation nehmen diese Fälle massiv zu, weil z.B. nicht absehbar ist, ob der neue Job wirklich sicher ist, oder weil man diesen nur mangels eines wohnortnäheren Angebots angenommen hat und in Wohnortnähe weitersucht oder weil bestimmte Jobs eben mit sehr viel Reisetätigkeit zusammenhängen und es dadurch rein faktisch zu einer überwiegenden räumlichen Trennung kommt, ohne dass dies ein Zeichen für eine sich verschlechternde Ehe wäre.
Kopfschüttelnder Gruß vom Wiz, der auch mal zwei Jahre Wochenendpendler war und dessen Frau beim besten Willen nicht hätte nachziehen können
Wenn nun bspw die Frau nicht berufstätig ist, der Mann muss
berufsbedingt in eine andere Stadt ziehen, müsste die frau
normalerweise mitziehen. Wenn die Herrschaften aber vor der
Ehe einen Vertrag geschlossen haben, in dem kein Ehepartner
gezwungen wird gegen seinen Willen in eine andere Stadt zu
ziehen… Gilt dann hier das im Ehevertrag erklärte oder die
im Gesetz festgelegte Pflicht?
Ich hoffe man kann mir helfen