Ehevertrag + Wohnsitz

Der Wohnsitz der Ehepartner muss sich doch grds. an der Arbeitsstätte des berufstätigen Ehepartners orientieren, oder?
Wenn nun bspw die Frau nicht berufstätig ist, der Mann muss berufsbedingt in eine andere Stadt ziehen, müsste die frau normalerweise mitziehen. Wenn die Herrschaften aber vor der Ehe einen Vertrag geschlossen haben, in dem kein Ehepartner gezwungen wird gegen seinen Willen in eine andere Stadt zu ziehen… Gilt dann hier das im Ehevertrag erklärte oder die im Gesetz festgelegte Pflicht?

Ich hoffe man kann mir helfen

Hallo,
seit wann gibt es denn ein Ehevertrag, wo festgehalten werden muss, das der eine nicht über den anderen bestimmen darf. ??? Ich denke mal jeder normal denkende, freie und erwachsene Mensch in unserem Lande kann selbst bestimmen, wo er leben will. Die Frage, ob man mit dem Partner mitziehen muss oder nicht, finde ich genauso absurd, wie die Frage bzw. Pflicht des Beischlafes in der Ehe. Absolut absurd. !
Vielleicht wird demnächst noch festgehalten, wie oft und in welcher Stellung man mit dem Ehepartner Geschlechtsverkehr ausüben muss. ??!!

Ich denke mal, wenn der Ehepartner ne Arbeit hat, sollte es in heutiger Zeit keine Frage sein, das die Arbeitstelle vorgeht. Wenn sie aber nicht mitziehen will, dann muss sie eben bleiben, wo sie ist.
Wenn ihm das nicht passt, hat er wohl Pech gehabt. Oder soll die Ehefrau sich in Handschellen zum neuen Wohnort führen lassen. Am besten sollte der Ehemann dann ein Betreuungsantrag für die Ehefrau stellen bzgl. des Aufenthaltsbestimmungsrechtes.
Es kommt doch wohl ein bißchen darauf an, wie weit die neue Stelle von dem jetzigen Wohnort entfernt ist. Es gibt gewisse Zumutbarkeitsgrenzen für jeden Menschen.

dex

Bitte noch mal den Text lesen
und ggf. korregieren :

Gehts hier um einen Ehepartner oder
den Kühlschrank oder die hauskatze ???

schau mal auf den kalender!
hallo mari,

wir schreiben das jahr 2004!
frau braucht seit der änderung entsprechender gesetze im jahre 1977 keine genehmigung mehr, um - wo auch immer - arbeiten zu gehen. gleiches gilt natürlich für den mann.
jedenfall ist das in deutschland so. man kann an deiner ViKa schlecht erkennen, von wo du postest (hintere ost-anatolien?)

gruß
ann

Hallo!

Du kannst vielleicht komische Fragen stellen. Gottgegeben hat die Frau ihrem Mann zu folgen. Kommt die Krönung der Schöpfung von der Arbeit, aus der Kneipe oder von der Freundin nach Hause, hat das Essen auf dem Tisch zu stehen. Nach dem abschließenden Rülpser hat Frau Beine breit zu machen. Ist dieses Geschäft nach etwa 2 Minuten erledigt, eilt sie zum Kühlschrank, serviert das Bier und macht den Fernseher an.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

ich denke hier geht es ums Steuerrecht. Ehepaare können gemeinsame Veranlagung machen. Arbeitet nun ein Partner in Stadt A, der andere in Stadt B, so kann man (wenn das über Monate geht) vielleicht gar nicht von Ehe sprechen? Jeder hat seine Wohnung, sein Einkommen (seinen neuen Partner *grins*), aber trotzdem wird sich einmal im Jahr zur Steuererklärung getroffen. Erklär das mal dem Finanzamt! Nur so als ausschweifender Gedanke.

Gruß
André

Hi mari,
wenn sich erst einmal diese Frage stellt, sollte vieleicht besser geklärt werden, ob diese Ehe überhaupt noch eine Ehe ist.
gruß richy

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Der Wohnsitz der Ehepartner muss sich doch grds. an der
Arbeitsstätte des berufstätigen Ehepartners orientieren, oder?

Hallo erstmal,

MUSS ist der Tod für jede Ehe! Müssen muss man in der Ehe nämlich zunächst einmal so gut wie gar nichts. Da hält sich der Gesetzgeber so weit wie möglich raus, dies ist die reine Privatsache ERWACHSENER Menschendie sich mitanander zusammensetzen und Fragen und Probleme gemeinsam ausdiskutieren. Und wenn dies nicht mehr klappt, dann ist die Ehe wohl gescheitert und man sollte einen Schlussstrich beim Scheidungstermin vor Gericht ziehen, oder mal kompetente Hilfe Dritter in Anspruch nehmen um mal die gegenseitigen Erwartungen zu relativieren.

Es gibt also ein klares Nein auf deine Ausgangsfrage und ich kann - wie auch schon andere Antworter - nur mit dem Kopf schütteln, dass solche Fragen in der heutigen Zeit noch gestellt werden. Ich kenne genug Paare, die noch nie eine richtige Ehewohnung gehabt haben, oder bei denen ein Ehepartner Wochenendpendler ist. Solange dies für einen mehr oder weniger absehbaren Zeitraum ist, unterstützt der Gesetzgeber dies sogar mit steuerlichen Vergünstigungen für die doppelte Haushaltsführung. Wenn dies zum Dauerzustand wird, kann man sich natürlich schon fragen, wie ernst beide Partner diese Ehe noch nehmen, aber das ist eben ganz alleine ihr Bier und außer dem Wegfall steuerlicher Privilegien mischt sich Vater Staat da nicht ein, und du wirst auch kein Urteil erstreiten können, nachdem deine Angetraute sich gefälligst mit ihren sieben Sachen in deine Richtung zu bemühen hätte.

Gerade bei der heutigen Arbeitsmarktsituation nehmen diese Fälle massiv zu, weil z.B. nicht absehbar ist, ob der neue Job wirklich sicher ist, oder weil man diesen nur mangels eines wohnortnäheren Angebots angenommen hat und in Wohnortnähe weitersucht oder weil bestimmte Jobs eben mit sehr viel Reisetätigkeit zusammenhängen und es dadurch rein faktisch zu einer überwiegenden räumlichen Trennung kommt, ohne dass dies ein Zeichen für eine sich verschlechternde Ehe wäre.

Kopfschüttelnder Gruß vom Wiz, der auch mal zwei Jahre Wochenendpendler war und dessen Frau beim besten Willen nicht hätte nachziehen können

Wenn nun bspw die Frau nicht berufstätig ist, der Mann muss
berufsbedingt in eine andere Stadt ziehen, müsste die frau
normalerweise mitziehen. Wenn die Herrschaften aber vor der
Ehe einen Vertrag geschlossen haben, in dem kein Ehepartner
gezwungen wird gegen seinen Willen in eine andere Stadt zu
ziehen… Gilt dann hier das im Ehevertrag erklärte oder die
im Gesetz festgelegte Pflicht?

Ich hoffe man kann mir helfen