Sehr geehrter Herr Seidel,
zunächst einmal der Hinweis, dass ich kein Jurist bin.
M. E. sind folgende Dinge wichtig:
Wer ist als Eigentümer im Grundbuch eingetragen?
Wenn sie beide, also Sie selbst und Ihre Frau als
Eigentümer eingetragen sind, dann sollten Sie das
Haus verkaufen und den erzielten Kaufpreis durch
zwei teilen (lieber ein Ende mit Schrecken als ein
Schrecken ohne Ende)und sich scheiden lassen.
Wenn nur Sie selbst im Grundbuch als Eigentümer ein-
getragen sind, sollten Sie ihrer Frau eine Abfindung
anbieten, die zuvor von einem Rechtsanwalt ermittelt
worden ist und im Zuge dieser Maßnahme sollte Ihre
Frau ausziehen (erst das Geld überweisen, wenn sie
ausgezogen ist).
Aufgrund Ihrer Schilderung scheint es mir so zu sein,
dass Sie möglicherweise alleine gegen vier Personen
„kämpfen“ (Ihre Frau, Ihr Sohn mit seiner Freundin
und Ihr Schwiegervater. Lassen Sie es sein! Schauen
Sie ins Grundbuch und dann wie oben von 1 bis 3.
Da es sowohl um Verletzungen als auch um Geld geht
empfehle ich Ihnen: machen Sie mit Ihrer Frau zusam-
men eine Mediation (Siehe z. B. Wikipedia). In diesem
Verfahren wird gemeinsam unter Anleitung eines Fach- manns nach einer für alle Beteiligten annehmbaren
Lösung gesucht.
Wenn Ihre Frau das ablehnt, wissen Sie ein bisschen
mehr und können mit einem Pluspunkt mehr einen
Anwalt nehmen (und ihre Frau auch). Das kostet Sie
und ihre Frau) aber mehr als eine Mediation.
Denken Sie an Ihre Gesundheit (das meine ich sehr
ernst)und versuchen Sie sich von allem schnell zu
lösen. Alles Gute und handeln Sie besonnen.
Oh es tut mir leid für dich/euch
Da ihr beide dort gemeldet seid und ein Drittel euch beiden gehört wirst du sie nicht einfach loswerden können aber dich kann auch Keiner rauswerfen !
Am Einfachsten wäre es einer nähme die Ferienwohnung und der Andere eure Wohnung bis alles geklärt ist.
Dann habt ihr aber keine Mieteinnahmen…
Du solltest dich dringend von einen Anwalt beraten lassen.
Der Kredit wenn er auf Beide läuft muss getilgt werden und glaub mir der Bank ist es egal wer wieviel oder gar nicht bezahlt, die sehen nur die Endsumme ! Immer per Überweisung und dem Nochpartner gegenüber mit Quittungen als Nachweis !
Du musst unbedingt Ruhe bewahren und höflich bleiben auch wenns schwer fällt !
Wenn ihr euch nicht einigen könnt wie zB wer bleibt bezahlt dann gehts nur über einen Anwalt, leider.
Denn selbst wenn du ausziehst befreit es dich nicht vorm Bezahlen ! Man kann nämlich auch Besitzer sein und woanders wohnen.
Lass dir alles reiflich durch den Kopf gehn und lass dich beraten und dann mach Nägel mit Köpfen.
viel Glück
Hallo Stefan Seidel,
so einfach ist das nicht. Ich gehe davon aus, dass sowohl Ihre Frau als auch Sie Eigentümer sind, das Haus also beiden gehört.
Dann käme nur eine einvernehmliche Lösung in Frage, dass z.B. einer dem anderen seinen Anteil auszahlt und dafür alleiniger Eigentümer wird.
Im schlechtesten Fall bliebe eine Versteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft.
Gruß florestino
Also, es ist natürlich nicht einfach. Vor allem muss man aber die sachliche und die emotionale Ebene jetzt einmal streng trennen.
Daher ist dringend zu beantworten, ob man das Haus wirklich behalten will und zu welchen Bedingungen.
Zunächst einmal: Rausgeworfen werden kann hier niemand.
Aber der Zustand, wie er jetzt ist, scheint ja unerträglich zu sein. Daher würde ich alles daran setzen, eine schnelle Lösung zu finden.
Diese schnelle Lösung kann so aussehen, wie Deine Frau es vorhat. Dann solltet Ihr einen notariellen Vertrag aufsetzen und Du solltest Dein Eigentum am Haus aufgeben, sprich: Dich auszahlen lassen.
Umgekehrt funktioniert es aber auch: Du könntest auch Deine Frau auszahlen.
Was man tun kann, wenn es miteinander gar nicht mehr funktioniert, ist Folgendes: Du gehst zum Anwalt und beschreibst, dass Deine Frau sich extrem übergriffig verhält und Dich offenbar mit massivem Terror zwingen will, das Haus aufzugeben. Dann kann Dein Anwalt einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung stellen. Ob Aussichten auf Erfolg bestehen, muss der Anwalt abwägen.
Schließlich noch eine Überlegung: Kannst Du nicht vorübergehend in die Ferienwohnung ziehen? Ich würde mich nicht darauf einlassen, mich weiter fertig machen zu lassen. Auf der anderen Seite würde ich mich aber auch nicht darauf einlassen, auszuziehen, solange noch nicht geklärt ist, was mit dem gemeinsamen Eigentum passieren soll. Auf diese Weise ist dann auch klargestellt, dass Du Dich nicht einfach in Luft auflöst, bevor nicht eine vernünftige Klärung hergestellt ist, mit der beide Seiten leben können.
Hallo,
nachdem es sich um Eigentum vor der Ehe handelt, greift die Regelung der Eigentümergemeinschaft. Das kann recht schwierig werden, weil anscheinend kein Konsens möglich ist.
Du solltest deinen Sohn auf deiner Seite haben.
Alternativ könntest du die Zwangsversteigerung betreiben (Rück-, Absprache mit der Bank) und das Haus über z.B. deine Eltern ersteigern lassen. Das haben wir schon mal durchgezogen und hat funktioniert.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Über eine positive Bewertung würde ich mich freuen.
Alles Gute und schönen Gruß
Bernd
Wer steht im Grundbuch!!!
Nur der ist Eigentümer des Hauses und kann bestimmen was damit passiert.
Stehen Sie mit drin gehört Ihnen ein Teil des Hauses und kann Ihnen auch keiner streitig machen.
Den Rosenkrieg wird es aber nicht erleichtern.
bitet ruhig bleiben und jegliche Gewlat vermeiden. Sonst ist man sofort raus. das geht auch umgekehrt.
grundsätzlich kann man nicht aus der Wohnung fliegen. Aber solange keine Scheidung oder Geütertrennung erfolgt ist seid ihr auch beide füreinander finanziell veranwortlich.
Veruche über einen Mediator eine Einigung zu erwirken. Das ist die günstigste Lösung. Der Anwalt wird teure und Streit noch teurer.
Letztlich ist der persönliche Friede jeden EURo wert.
Das mit dem rauswerfen funktioniert umgekehrt auch nur, wenn Gewalt oder ähnliches im Spiel ist. Wie wäre es mit freikaufen?
Die Wohnung hat heute einen Wert der in den Zugewinn reingeht. Was damit wird, entscheidet das Gericht (50/50)
Hallo,
sorry für die späte Antwort.
Das hängt davon ab, wie du im Grundbuch eingetragen bist.
Allerdings macht es Sinn, dass ihr Euch ohne Richter einigt. Sprich einer zieht aus und zahlt den anderen aus, oder das Haus wird verkauft.
Wenn es keine Einigung gibt, dann muss ein Gericht entscheiden. Das kann dazu führen, das das Haus weit unter Wert verkauft wird und ihr vielleicht gerade die Bankschulden ablösen könnt.
Um aber auf der sicheren Seite zu sein, rate ich dir zu einem Anwalt zu gehen und ihm die Sache zu schildern, oder aber bei der Anwalthotline anzurufen.
Viel Glück und viel Kraft für alles, was du noch wuppen musst.
Liebe Grüße, Speedy
hallo, gehört Ihnen und Ihrer Frau das Haus je zur Hälfte? Also Ihre Frau kann Sie nicht einfach vor die Türe setzen. Bitte gehen Sie zu einem Anwalt, dem Sie dann auch genau Auskunft geben, wer wieviel Eigenkapital zum Bau des Hauses eingebracht hat,wieviel Darlehen noch existieren usw. Wenn Sie im Grundbuch zur Hälfte drin stehen, gehört Ihnen auch ein Anteil von 50%; dann muss Ihre Frau Sie ggf ausbezahlen oder Sie teilen sich wohnlich in dem Haus auf und vermieten eine Wohnung gemeinsam. Alles Gute!