Ehrenamt

Hi,

wäre es theoretisch gesehen möglich dass man beim gleichen Arbeitgeber mit Arbeitsvertrag und ehrenamtlich arbeitet.
Zum Beispiel in einer Pflegeeinrichtung - 20 Arbeitsstunden pro Woche wie im Arbeitsvertrag und alles was an Überstunden darüber hinausgeht als „Ehrenamt“.
Diese Regelung wäre so vom Arbeitgeber…ehem…gewünscht…

viele Grüße und danke fürs Mitdenken

Susanne

Hi,

Zum Beispiel in einer Pflegeeinrichtung - 20 Arbeitsstunden
pro Woche wie im Arbeitsvertrag und alles was an Überstunden
darüber hinausgeht als „Ehrenamt“.

zumindest dürfte man nicht als ehrenamtlicher gesetzlicher Betreuer eines Bewohners tätig werden.

Ansonsten würde ich meinen, dass einem niemand verbieten kann, ein Ehrenamt anzunehmen, und dies bei seinem Arbeitgeber zu leisten.

Berücksichtigt man die Absicht, die der AG hier offensichtlich verfolgt, wäre meine Motivation jedenfalls nicht sehr hoch, meinem Ehrenamt unbedingt dort nachzukommen.

Und zu einem Ehrenamt kann einem ja schließlich niemand zwingen :wink:

ms

Hi
natürlich kann man die Arbeitnehmer „zwingen“…wenn zum Beispiel die Vertragsverlängerung kurz bevorsteht:frowning:(.
Aber ganz abgesehen davon - wäre das nicht Sozialversicherungsbetrug seitens des Arbeitgebers?
Er spart sich schliesslich für die Zeit sämtliche Abgaben.

viele Grüße
Susanne

Hi

natürlich kann man die Arbeitnehmer „zwingen“…wenn zum
Beispiel die Vertragsverlängerung kurz bevorsteht:frowning:(.

Ja, die Arbeitgeber drücken wo sie können :frowning:

Wobei ich dachte, dass man als AN im sozialen Bereich, speziell im Pflegebereich noch recht gute Verhandlungspositionen hat, da dort noch eher AN-Mangel herrscht.

Aber ganz abgesehen davon - wäre das nicht
Sozialversicherungsbetrug seitens des Arbeitgebers?
Er spart sich schliesslich für die Zeit sämtliche Abgaben.

Hm, er spart sich Überstunden, und die sind ja nicht zwingend vergütungspflichtig, sondern können je nach Arbeitsvertrag mit dem Bruttolohn abgegolten sein, bzw. abgefeiert werden.

Da würde ich mal unter Versicherungen nachfragen, ob das als Sozialversicherungsbetrug gewertet werden kann.

Viel Glück!!

ms

Hallo

natürlich kann man die Arbeitnehmer „zwingen“…wenn zum
Beispiel die Vertragsverlängerung kurz bevorsteht:frowning:(.

Es gibt immer einen der zwingt und einen, der sich zwingen lässt. Unscchuldig am Ergebnis ist keiner der beiden.

Gruß,
LeoLo