Hallo,
angenommen eine Person wird in NRW zur Kommunalwahl als ehrenamtlicher Beisitzer beauftragt. Wie kann die Person das ablehnen.Welcher Grund könnte die Person angeben ohne ein Ordnungsgeld zu bekommen.
Vielen Dank
Hallo,
angenommen eine Person wird in NRW zur Kommunalwahl als ehrenamtlicher Beisitzer beauftragt. Wie kann die Person das ablehnen.Welcher Grund könnte die Person angeben ohne ein Ordnungsgeld zu bekommen.
Vielen Dank
Hallo Bernd,
in der Gemeindeordnung NRW steht leider nur sehr allgemein das gesetzlich mögliche Ablehnungsrecht drin: http://www.staedtetag-nrw.de/mitglied/themen/go/#§%2029
Ich hab auch die Kommunalwahlgesetze bei Euch durchschnüffelt, leider nichts konkreteres gefunden. Üblicherweise wird ein wichtiger Grund wie folgt umschrieben:
„wenn der Verpflichtete durch sein Alter, seine Berufs- oder Familienverhältnisse, seinen Gesundheitszustand oder sonstige in seiner Person liegende Umstände an der Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit verhindert ist“. (Aus Gemeindeordnung Land Sachsen-Anhalt).
In unserem Kommunalwahlgesetz LSA § 13 Abs. 3 Nr. 1 bis 7 sind dann noch mal im einzelnen Gründe aufgezählt, die sich in der oben zitierten pauschalen Aufzählung ganz allgemein wiederfinden.
http://www.fdp-sachsenanhalt.de/download/040222kommu…
Für NRW habe ich das leider so deutlich nicht finden können. Aus meiner kommunalrechtlichen Tätigkeit heraus weiß ich aber, dass diese Formulierungen so oder so ähnlich allgemein als anerkannt in allen Bundesländern gelten.
Für Dich bleibt jetzt nur zu prüfen, inwiefern Du einen der genannten Ablehnungsgründe auf Deine Person anwenden kannst.
Ich hoffe, das hilft Dir weiter. Einen sonnigen Tag wünscht
Dorit aus Sachsen-Anhalt
Hallo Bernd!
Welcher Grund könnte die
erson angeben ohne ein
Ordnungsgeld zu bekommen.
Krankheit ist ein Grund.
Der Frage ist aber zu entnehmen, daß kein Grund zur Ablehnung des Ehrenamts vorliegt, sondern etwas Passendes gesucht wird. Vermutlich willst Du meine Meinung dazu nicht hören. Ich sage es trotzdem: Es handelt sich um ein paar Stunden an einem einzigen Tag an einem Wochenende. Das Ehrenamt bringt eine ganze Reihe von Eindrücken über das Wahlprozedere mit sich, die Du sonst nie bekämst. Ein wesentlicher Eindruck kann z. B. sein, daß es in der Gemeinde und in ihrer Verwaltung einige sehr engagierte Leute gibt, denen keine Mühe zu viel ist, die dafür nichts bekommen, die qualifizierte Arbeit leisten, mit Engelsgeduld jedem Wahlberechtigten helfen, sich wirklich um jede Stimme, die nicht klar als gültig oder ungültig einzuordnen ist, penibel und superkorrekt viele Gedanken machen und denen eine große, zumeist gleichgültige, mißmutige, manchmal sogar pöbelnde Mehrheit gegenüber steht. Ich halte es für einen miesen, asozialen Zug, ein solches Ehrenamt ohne triftigen und tatsächlichen Grund auszuschlagen. Du solltest das nicht tun. Gönne Dir selbst die Erfahrung.
Gruß
Wolfgang
Ablehungsgründe
und diese dürften Bundeslandunabhängig sein:
Eine Eigenerklärung mit welcher erklärt wird, dass man diesen Staat, samt aller Organe, nicht mitträgt und den Zusammenbruch herbeiführen wird (keine glückliche Variante!).
Ansonsten steht auf der „Einladung“ auch drauf welche Gründe für eine Ablehnung anerkannt werden (z.B. gesundheitliche Gründe - ärztlich bestätigt).
Darüber hinaus ist es eine grunddemokratische Angelegenheit bei einer demokratischen Wahl mitzuhelfen (denk mal drüber nach).
Reine Bequemlichkeit ist kein Argument.
Freundliche Grüsse
Anonym
Hallo Wolfgang!
Ich freue mich als ehrenamtl. Bürgermeisterin auch über jeden Mitbürger, der bei Wahlen und sonstigen gemeindlichen Aktivitäten mit hilft.
Aber: Mein Ehrenamt hat mir auch die Erfahrung gelehrt, dass nicht alle Bürger einfach nur faul oder unwillig sind, sondern manche einfach nur unbeholfen oder überlastet sind aufgrund eigener, ganz persönlicher Lebensbedingungen!
Ich würde niemanden einfach pauschal verurteilen, ohne die Hintergründe zu kennen.
Auch Dir wünsche ich auch Sachsen-Anhalt
einen sonnigen Tag!
Dorit
Hallo.
Ich würde niemanden einfach pauschal verurteilen, ohne die
Hintergründe zu kennen.
Na, die Fragestellung war schon deutlich genug, und ich glaube, dass Wolfgasng und ich nicht die Einzigen sind, die hier vermuten, dass sich jemand einfach nur drücken will. Wer sich vor den Anforderungen fürchtet, fragt anders; wer bereits ein Problem hat, das ihn an der Wahrnehmung eines Amtes tatsächlich hindert, wird das in der Frage bereits benennen. Pauschalverurteilungen sind das Eine, pauschal - mit genau so viel Hintergrundwissen im konkreten Fall - die Fittiche auszubreiten, um Unlustige vor der bösen Welt zu beschützen, sind das Andere - beides ist Panne,
meint kw
Ich halte es
für einen miesen, asozialen Zug, ein solches Ehrenamt ohne
triftigen und tatsächlichen Grund auszuschlagen. Du solltest
das nicht tun. Gönne Dir selbst die Erfahrung.Gruß
Wolfgang
ich finde es eigentlich eine unverschämtheit irgendjemanden ohne hintergrundwissen zu verurteilen. aber bei deinen letzten kommentaren habe ich viel polemik erkennen können, welche gut ankommt.
ich würd sagen bist ein sternchenhascherl…
hauptsache stimmung gemacht und irgendeinen senf (aber immer schön spitz) dazugeben.
cu
alex
Hallo,
oh jeh da habe ich wohl welche verärgert. Aber die Person hat eine Reise für eine Woche gebucht und weiß nun nicht, ob sie das absagen muß und die Reise ersetzt bekommt. Man findet ja nichts über die Gründe, Krankheit wäre wohl als Absage klar. Ich ärgere mich, da ich nur ein paar Wochen Urlaub im Jahr habe und dann wegen einem ganzen Sonntag zu Hause bleiben muß.
Danke für die Leute die das verstehen.
Gruß
Bernd
Hallo Bernd!
… hat eine Reise für eine :Woche gebucht…
Sach das doch gleich
. Eine gebuchte Reise ist natürlich ein triftiger Grund.
Gruß
Wolfgang
Hallo,
aber ich finde das nirgendwo als Grund, nicht das ich nachher Ärger bekomme. Wo sind die Gründe denn aufgeführt???
Gruß
Bernd
Hallo Bernd!
aber ich finde das nirgendwo :als Grund, nicht das ich :nachher Ärger bekomme. Wo :sind die Gründe denn :aufgeführt???
Die Gemeinde/der Wahlvorstand hat Dich für das Ehrenamt vorgesehen. Also ruf da an, erkläre den Sachverhalt und dann wird der Fall aller Voraussicht nach erledigt sein. Natürlich meldest Du Deine Verhinderung nicht erst einen Tag vor der Wahl, sondern so frühzeitig es irgend geht. Sonst kommt nämlich wirklich personelle Enge auf.
Es besteht die theoretische Möglichkeit, aber nirgends ein Interesse, Menschen zum Ehrenamt zu zwingen. Keiner mag mit Leuten arbeiten, die absolut nicht mitmachen wollen und letztlich nur lustlos herumsitzen. Du mußt dem Wahlvorstand mit einer stichhaltigen Begründung die Chance lassen, Dich von der Verpflichtung zu entbinden. Dann passiert das auch.
Gruß
Wolfgang
Hi Bernd,
Ich nehme einmal an, dass die Reise schon vorher gebucht wurde,
dann würde ich hier nicht lange rumdiskutieren und Zeit verlieren. Anrufen, Fax, Brief schreiben umso eher umso besser, dann kann man sich bei der Gemeinde einen anderen suchen.
Die Reise ist definitiv ein triftiger Grund ob das nun irgendwo steht oder nicht.
Das einzige was erst einmal passieren kann ist, dass dein Widerspruch angelehnt wird, was ich nicht glaube, dann kannst Du immer noch weitersehen.
Grüße
Chris
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