mal angenommen jemand arbeitet ehrenamtlich und der Träger möchte nun die ehrenamtlichen Arbeiter verpflichten eine Mindeststundenanzahl (z.B. 48 Stunden pro Monat Bereitschaftsdienst) abzuleisten. Ist es nach deutschem Recht möglich, dass man dazu verpflichtet werden kann (ohne Vertrag)?
mal angenommen jemand arbeitet ehrenamtlich und der Träger
möchte nun die ehrenamtlichen Arbeiter verpflichten eine
Mindeststundenanzahl (z.B. 48 Stunden pro Monat
Bereitschaftsdienst) abzuleisten. Ist es nach deutschem Recht
möglich, dass man dazu verpflichtet werden kann (ohne
Vertrag)?
eine ehrenamtliche Tätigkeit ist für gewöhnlich freiwillig und unbezahlt. Dementsprechend geht man überhaupt keine Verpflichtungen ein, was den Umfang des Ehrenamtes angeht.
Im Zweifelsfall teilt man dem Träger mit, dass er sich bitte jemand anderen suchen möge und man für das Amt nicht weiter zur Verfügung stehen wird.
mal angenommen jemand arbeitet ehrenamtlich und der Träger
möchte nun die ehrenamtlichen Arbeiter verpflichten eine
Mindeststundenanzahl (z.B. 48 Stunden pro Monat
Bereitschaftsdienst) abzuleisten. Ist es nach deutschem Recht
möglich, dass man dazu verpflichtet werden kann (ohne
Vertrag)?
Ja. Kommt aber sicher auch auf die Art bzw. den Träger an. Handelt es sich hier um einen Sportverein oder bspw. die freiwillige Feuerwehr? Gerade bei Feuerwehren wäre das nicht mal unüblich.
eine ehrenamtliche Tätigkeit ist für gewöhnlich freiwillig und
unbezahlt. Dementsprechend geht man überhaupt keine
Verpflichtungen ein, was den Umfang des Ehrenamtes angeht.
Na grundsätzlich gibt es immer Rechte und auch Pflichten.
Ein Ehrenamt ist nicht immer freiwillig und kann auch bezahlt werden. Es kann also durchaus vorkommen, dass jemand dazu verpflichtet wird.
Im Zweifelsfall teilt man dem Träger mit, dass er sich bitte
jemand anderen suchen möge und man für das Amt nicht weiter
zur Verfügung stehen wird.
Ja, das wäre eine Option, wenn sie zur Verfügung steht.
das ist keine arbeitsrechtliche Fragestellung, weil eben kein Arbeitsvertrag existiert, und hier Leistungen ohne Gegenleistung erbracht werden.
Ich sehe aber ehrlich gesagt überhaupt kein Problem dabei, wenn der „Anbieter“ entsprechender Beschäftigungsmöglichkeiten diese nur denjenigen anbietet, die gewillt sind, diese auch in einem entsprechenden Rahmen zu erbringen, z.B. weil es um Tätigkeiten geht, bei denen der Anbieter in Vorleistung durch aufwändige und kostenintensive Schulungen geht, die sich irgendwie auch unter dem Strich rechnen müssen, oder weil er erheblichen organisatorischen Aufwand hat, der an Grenzen stößt, wenn jeder nur mal hier und da ein Stündchen machen möchte.
Es wird ja niemand gezwungen bei solchen Dingen mitzumachen. Wem die gewünschte Mindeststundenzahl zu viel ist, kann sich ja jederzeit eine andere Betätigung suchen.
Wie geschickt es ist, ggf. von heute auf morgen ohne Rücksprache mit den Betroffenen solche Regelungen einzuführen, und dass man sich damit natürlich auch selbst ins eigene Fleisch schneiden kann, weil man damit nicht nur eine Bereinigung erzielt, sondern viele engagierte Leute verliert, steht auf einem anderen Blatt.
Ich kenne es als Mitglied einer Hilfsorganisation so, dass nur bei Nachweis einer bestimmten geleisteten Stundenzahl die Mitgliedschaft beitragsfrei ist.
Also ein Ehrenamt ist, wie der Name schon sagt, in der Regel auch freiwillig. Außer Sozialstunden aufgrund eines Urteils, Zivildienst oder der Wahl zu einem Schöffen fällt mir keine Verpflichtung zu einem Ehrenamt ein.
Du kannst doch nicht zur FFW oder zum Bürgermeisteramt geezwungen werden?!
Und bezahlt??? Du meinst doch wohl die Aufwandspauschale von 500,- Euro pro Jahr oder die „Übungsleiterpauschale“ von 2.100,- Euro - den Ehrenamt heißt per Definition unentgeltlich!
Du kannst doch nicht zur FFW oder zum Bürgermeisteramt
gezwungen werden?!
beim Bürgermeister weiß ich es nicht, bei der freiwilligen Feuerwehr glaube ich mich zu erinnern, dass da schon ein Mindesteinsatz notwendig ist, wenn ein Mann diesen Dienst gegen die Wehr-/Zivildienstpflicht aufrechnen möchte.
die ist dann organisiert wie eine Freiwillige, also nicht Gemeindeeigen wie die Städtischen Feuerwehren, sollen aber die nötige Grundversorgung gewährleisten.
Wahlhelfer fallen mir dann noch ein, wenn man dazu berufen wird, kommt man auch nur unter gewissen Bedingungen raus (über 60 Jahre alt, Krank, Sonntagsarbeit, Briefwähler auf Urlaub…zu Fuß zur Urne gehen ist dann nicht…denn dann hätte man ja)
Gruß