Liebe Experten,
angenommen es gibt einen Orchester (e.V.), welches von einem Dirigenten gleitet wird. Dieser Dirigent ist Mitglied des e.V., macht das mit viel Engagement und erhält für die Leitung von Proben und Konzerten eine Aufwandsentschädigung.
Diese ist so niedrig, dass niemand aus rein finanziellen Interessen das Orchester dirigieren würde.
Dieser Dirigent ist hauptberuflich Privatlehrer (ich kenne keine Details, aber vermutlich bekommt er Honorar, und zahlt eben auch ca. 1/3 Steuern davon). Bisher hat er wohl die Aufwandsentschädigung mit eingerechnet, sodass davon kaum mehr übrig bleibt als die Spritkosten. Das ärgert ihn natürlich.
Nun die Frage: Müssen Aufwandsentschädigungen mit versteuert werden, oder kann man sie zu 100% behalten? Gibt es eine Obergrenze (in irgendeinem Beitrag im Brett hier fiel die Zahl 1800 EUR)? Wo genau könnte man das nachlesen?
Vielen Dank im voraus,
Stefan