Ehrenamt oder Minijob

Hallo,

wer kann mir diese doch sehr schwierige Frage beantworten.

Im Rettungsdienst wird doch sehr oft wenn nicht immer der Begriff des ehrenamtlichen Helfers für die RS, RH; RA verwendet die neben eine Hauptberuf oder auch Studium in Ihrer Freitzeit als 2. Mann den RTW oder KTW besetzen.

Die Streifrage ist: ist dies ein Minijob oder wirlich ein Ehrenamt? Ich glaube nicht, da es für die 12 Stunden Schicht zwar nur 30 e gibt aber dies im Grunde nach eine Entlohung darstellt.

Ich danke Euch im voraus für die qualifizierte Rückantwort.

Vielen Dank

Emil

Hallo!
Prinzipiell erhälst du eine Entlohnung als Ehrenamtlicher, da du im Rahmen einer Aufwandsentschädigung einen gewissen Freibetrag im Monat erhalten darfst, um deine „Mühen“ als Ehrenamtlicher zu vergelten. Jedoch ist dieser Betrag sehr begrenzt, also kommt es darauf an, wie viel Geld du verdienen möchtest/musst. Denn du darfst den Freibetrag keinesfalls überschreiten.
Hoffentlich konnte ich dir helfen!
Lg, Nadine.

Hallo Emil,
ich nehme an, die 30 Euro beziehen sich je Einsatz und stellen eine sogenannte Auffwandentschädigung dar. Damit kannst du im Jahr 2100 Euro abgabenfrei „verdienen“. Als Übungsleiter musst du nicht keinen Übungsschein vorweisen. Der ehrenamtliche Einsatz ist gegeben
Folgender Link gibt noch einige Auskünfte.

[http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinne…](http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Buergerinnen und Buerger/Alltag und Ehrenamt/Ehrenamt/005__ehrenamt.html)

Rückfragen gerne weiter unter
[email protected]

VG
Barbara

Hallo!

Bin bis vor einigen Jahren auch ehrenamtlich Rettungsdienst gefahren. Man bekommt dafür ja nur eine Aufwandsentschädigung, daher ist es eine ehrenamtliche Tätigkeit kein Minijob.
Insgesamt darf die Entschädigung aber nicht eine bestimmte Summe pro Jahr überschreiten; die weiß ich aber leider nicht mehr.
Normal müsste das aber der Kreisverband wissen, wenn nicht dann gibt dir die Auskunft sicher das Finanzamt.

Viele Grüße

Denise

Hallo Emil,

die Frage lässt sich im prinizp recht leicht beantworten. Primär ist eine ehrenamtliche Tätigkeit nicht auf den Erwerb (Geld verdienen) ausgerichtet. Jedoch wird häufig eine Aufwandentschädigung z.B. 30 EURO per Schicht im Rettungsdienst o.ä. bezahlt. Im Einkommensteuergesetz §3 Nr. 26 ist dies klar definiert und auch die maximal jährliche Höhe für die Aufwandentschädigung definiert. In dem genannten Paragraphen sind weiter Kriterien definiert, die erfüllt sein müssen, damit die Tätigkeit als ehrenamtliche Tätigkeit anerkannt wird bzw. gilt. Wenn Du z.B. die Bemessungsgrenze für die Aufwandentschädigung überschreitest, ändert sich die Situation und Du wirst regelhaft als Mini-Jobber geführt bzw. betrachtet.
Nachdem Du in Deiner Fragestellung den Focus auf Entlohnung gestezt hast, gehe ich davon aus, dass Fragestellungen über die Arbeitszeit und Ruhepausen in diesem Fall für Dich keine Rolle spielen und lasse sie in meinen Ausführungen ausgeblendet. Ich möchte nur der Vollständigkeit halber auch hieran erinnern.

Ich hoffe, dass meine Rückmeldung geholfen hat.