Wie sieht die Rechtslage aus zur Ausübung eines Ehrenamtes trotz eines vorherrschenden Krankenstandes und der Krankenstand entstanden ist durch Abbruch einer von der Agentur für Arbeit finanzierten Umschulung, d.h. es besteht kein Arbeitsverhältnis mehr (und es gibt demzufolge auch keinen Arbeitgeber)?
Oder gibt es Alternativen zu einem Ehrenamt?
das dürfte auf die Art des Ehrenamts sowie die Art der Erkrankung ankommen.
Im normalen Arbeitrecht gilt: Man darf alles tun, was die Genesung nicht gefährdet.
Arztbesuche und Einkaufen auch.
Also: Mit 40grad Fieber als Ehrenamtlicher irgendwie tätig zu sein , geht wohl kaum, da hier Bettruher angesagt ist. Mit gebrochenem Bein aber z. B. ein paar Stunden eine leichte Bürotätigkeit ausführen, sollte gehen.
Grundsätzlich mit dem Arbeitsamt und dem Arzt besprechen.
es kann ja sogar sein, dass für einen psychich Kranken durch eine ehrenamtliche Tätigkeit sogar FÖRDERLICH ist.