Ehrenamt und ALG1?

Hallo zusammen,
ich bin zur Zeit arbeitssuchend und beziehe ALG1 nun kann ich beim Kommunalen Rettungsdienst als Aushilfe auf Ehrenamtlicher Basis meine Kenntnisse als Rettungsanitäter vertiefen und bekomme dann dort eine Aufwandsentschädigung. (1o,-€/Std.)

Meine Frage ist nun ob und wie dieses Geld bei der ARGE verrechnet wird und ob ich sogar den Anspruch auf ALG1 verlieren könnte?

Ich könnte evtl. sogar durch diese Tätigkeit in einer anderen Stadt eine feste Stelle als Rettungssanitäter bekommen, daher bitte ich um schnelle Antwort, THX.

Gruß

Mario

Hallo,

also angeben, würde ich das auf jeden Fall bei der Agentur und bei der Arge. Ich weiß, dass Ehrenämter in der Regel anrechnungsfrei sind. Ich würde mich aber auf jeden Fall mal bei Deinem Arbeitsvermittler erkundigen, denn es kommt darauf an wieviel Stunden Dein Ehrenamt in Anspruch nimmt. Wenn sich die Stundenanzahl im Rahem hält, hast Du auf jeden Fall auch noch Anspruch auf ALG I. Und anmelden ist immer wichtig, falls mal Kontrollen sind, kann die Arge dann wenigstens sagen, dass der Job bereits bekannt ist.

Viele Grüße

Hallo Mario,
leider kann ich Dir nicht helfen. Folgendes ist mir unklar.
Bist Du arbeitssuchend oder arbeitslos?
Beziehst Du AlgI oder AlgII?
Wenn Du AlgI beziehst, dann hat das nichts mit der ARGE zu tun, sondern mit der Agentur für Arbeit. Die Rechtsgrundlage ist das SGB III.
Da ich mich nur mit AlgII (SGB II)auskenne, kann ich Dir anhand der mir vorliegenden Infos nicht weiterhelfen.
Grüße
Almut