Ehrenamt, Zwangsrekrutierung?

Moin,

beim Ehrenamt denkt man zunächst an Freiwillige, die eine Aufgabe für sinnvoll und wichtig empfinden und sich einbringen.

Es gibt aber auch - wenn ich nicht völlig falsch informiert bin - Ehrenämter in die man „zwangsrekrutiert“ werden kann.

Dass die Begeisterung und die Leistung dann wohl eher mäßig sind, ist ein anderes Problem.

In welche Ämter kann ich berufen werden?

  • Wahlhelfer, wird meist durch die Parteien abgedeckt

  • Schöffen, stell ich mir schwierig vor, wenn ich nicht an Juristerei interessiert bin

  • Freiwillige Feuerwehr, hm, ich bin nicht „leiterfest“ und bei einer kleinen Feuerwehr jemanden, der nur das Funkgerät bedient?

  • Betreuer, hm, s. Schöffen, ich denke das geht nicht wirklich

Danke für weitere Hinweise, ich bin nicht so richtig fündig geworden.

Dass ich bei vorliegenden „guten Gründen“ absagen kann, weiss ich, aber dass ist natürlich „Gummi“.

Gruß Volker

MfG
duck313

Hallo Duck,

danke für die sehr schnelle Antwort.

Da magst Du Recht haben, ich kenne es halt nur aus einer kleineren Stadt.

  • Schöffen, stell ich mir schwierig vor, wenn ich nicht an Juristerei interessiert bin
    Das ist gerade kein Kriterium. Sie sollen ja „gesunden Menschenverstand und Rechtsempfinden“ einbringen.

Jo, das stimmt, aber trotzdem stelle ich es mir sehr schwer vor mich in den Sachverhalt einzudenken. Ich werde doch vermtl. Prozessunterlagen lesen müssen oder habe ich da ein falsches Bild?

  • Freiwillige Feuerwehr, hm, ich bin nicht „leiterfest“ und bei einer kleinen Feuerwehr jemanden, der nur das Funkgerät bedient?
    Nein, dazu wird man nicht ´"zwangsweise" berufen.

Sollte
eine FF wegen Mitgliedermangel nicht einsatzfähig sein, dann müsste die
Gemeinde ggf. eine Berufsfeuerwehr installieren und bezahlen.
Und übrigens, Laien können kein Funkgerät bedienen. Es gibt Lehrgänge dafür.

Dass eine Berufsfeuerwehr dann installiert werden muss, war mir unbekannt.

Ich habe mich in der Jugend viel mit Amateurfunk befasst und würde mir durchaus zutrauen in einem Lehrgang die nötigen Fähigkeiten zu erwerben. Natürlich bin ich zunächst Laie, aber mit einer recht guten Basis.

Jedenfalls könnte ich das eher, als eine Drehleiter hochklettern, alles was über Haushaltsleiter hinausgeht löst Panikatacken aus.

Danke nochmals, Gruß

Volker

Bei Wahlhelfern (und ggf. weiteren Ehrenämtern) sind es meist weniger Parteimitglieder, sondern städtische Mitarbeiter (was aufs gleiche rauskommt ;-), da diese voll bezahlt werden bzw. Dienstausgleich erhalten, während Du und Ich ein Butterbrot für einen Tag Arbeit bekommen.

Bei Feuerwehren geht die Stadt manchmal einen ähnlichen Weg und rekrutiert vorwiegend Mitarbeiter, die gleichzeitig freiwillige Feuerwehrmänner sind.

Hallo,
das ist Unsinn. Städtische Mitarbeiter müssen je nach Ausgestaltung ihres Arbeitsvertrags bzw. ihrer Ernennung ein Ehrenamt übernehmen. Und das ist keineswegs Teil ihrer gewöhnlichen Tätigkeiten. Es wird weder vollwertig auf die Arbeitszeit angerechnet, noch ist das Salär dafür vergleichbar. Für einen Wahlhelfereinsatz erhalten städtische Angestellte in NRW zB ein gekürztes Erfrischungsgeld und einen geringen Zeitausgleich, der deutlich unter dem tatsächlichen Einsatz liegt. Und weil sie das so oft machen und „vermutlich deshalb so gut können“, werden sie ausschließlich als Wahlvorstand oder Schriftführer eingesetzt, haben also noch ein wenig mehrzu tun als doofes Auszählen.

Dafür, dass diese Tätigkeiten im öffentlichen Dienst mittlerweile defakto Zwangstätigkeiten sind, weil seit Jahren schon keine „Freiwilligen“ mehr gefunden werden, ist das eigentlich zu wenig und in der von Dir beschriebenen Weise sicher wünschenswert.

Gruß vom
Schnabel

Hallo,

Eine Berufsfeuerwehr kostet richtig Geld, das kann eine kleine Gemeinde normalerweise nicht stemmen. (Wäre eine Umlage der Kosten über irgendeine Steuer möglich?)
Aber man könnte ja nach „Pflichtfeuerwehr“ im Netz suchen …

Gruß
Jörg Zabel

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Moin Jörg,

auch Dir erstmal Danke für Deine Antwort.

Irgendwie hängt sich jetzt alles an den Feuerwehren auf; ja wichtig sind sie.

Meine Frage, vlt. nicht deutlich genug herausgestellt:

zu welchen anderen Ehrenämtern kann ich verpflichtet werden?

Gruß Volker

Das Erfrischungsgeld wird gekürzt, weil ein Zeitausgleich erfolgt, meist (bei uns) ein Arbeitstag. Sicher, es gibt keine Sonntagszuschläge, und die Nettozeit ist auch sicher etwas länger. Aber das steht in keiner Relation zur Arbeit selbst und zum vollen Erfrischungsgeld für andere Wahlhelfer.

Das jetzt Wahlvorstand und Schriftführer die Langeweile schlimmer machen oder zusätzliche Kraft kosten, höre ich auch zum ersten mal. In der Regel ist jeder froh, wenn er eine sinnvolle Aufgabe hat.

Gruß
achim

Hallo nochmal :wink:

zum Thema Feuerwehr: da sollte man mal in die Vorschriften seines Landes schauen.
In manchen Ländern gibt es eine grds. Feuerwehrdienstpflicht, die nur deshalb nicht angewendet wird, weil es genug freiwillige gibt, die ihr Leben auch für solche „ich will nix tun“-Leute aufs Spiel setzen.
Manchmal kann man sich von der Verpflichtung freikaufen (also: entweder Feuerwehrmann oder Zahlemann /bzw. -Frau).

Schöffen - sie sollen ja gerade keine Ahnung von Juristerei haben - darum dürfen z.B. Polizisten keine Schöffen werden.

Wahlhelfer: wenn es über die Parteien, die Verwaltungsmitarbeiter oder Freiwillige nicht reicht, kann durchaus für die Wahl zwangsverpflichtet werden.

Vielleicht mal in die Vorschriften des eigenen Bundeslandes schauen, was da über „Ehrenamt“ drinsteht.

Gruß
HaWeThie