Hallo
Das sehe ich nicht so. Die Produktbeschreibung dürfte aus den
allgemeinen Aussagen/Spezifikationen zum Spiel bestehen, zB.
„3D RTS-Spiel mit FPS-Anteil und hochauflösender Grafik mit
Unity Engine“
Ok, kann natürlich sein dass man Software nicht mit anderen Produkten vergleichen kann.
In D ist es ja (über ein Einfühlungsverhältnis hinaus) nicht
erlaubt, ohne Entlohnung zu arbeiten.Das sehe ich nicht so… Solange kein Lohnwucher oder
Ausnutzung von Notlagen etc. vorliegen, darf man durchaus -
erst Recht ohne Zwang und Arbeitsvertrag - ohne Lohn arbeiten.
Liege ich da völlig falsch?
Hmm, ich habe gerade doch nochmals recherchiert. Diese Info hatte ich aus einer bekannten Zeitung oder mal im TV aufgeschnappt. Dort wurde erklärt, dass aus dem Grund dieses Einfühlungsverhältnis „erfunden“ wurde, damit man damit die Pflicht zur Bezahlung umgehen könne.
Meine Recherchen haben nun ergeben, dass es da einiges widersprüchliches gibt.
Z. B. dieses Urteil hier:
http://www.arbg.bayern.de/imperia/md/content/stmas/l…
Da steht einerseits, dass es durch die Vertragsfreiheit möglich wäre, unentgeltliches Arbeiten zu vereinbaren. (S.3)
Dann steht dort aber wieder, dass eine solche Vereinbarung gegen die guten Sitten verstoße. (S.5)
Auch wird erwähnt, dass das BGB davon ausgeht, dass erbrachte Arbeitsleistung auch vergütet wird und dass das BGB „den Begriff des Einfühlungsverhältnisses als eine be-
sondere - regelmäßig unentgeltliche - Form, für einen anderen Arbeitsleistung zu erbringen“, nicht kenne.
Es wird sich aber wohl das Finanzamt melden und diese unentgeltliche Arbeit als geldwerten Vorteil werten.
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…
Ob dies dann auch in diesem Fall zutreffen würde, scheint nach deiner Ausführung und der von EK wohl eher zu verneinen sein.
Öhm, ich hab Ewigkeiten als Betreuer und Trainer gearbeitet,
bis auf wenige Ausnahmen ohne Entgeld, bzw
Aufwandsentschädigungen. War das illegal?
Das sind ja auch keine Firmen/Gewerbetreibende sondern gemeinnützige Vereine. Also klassische Ehrenämter.
Ich sehe das nicht als gesetzlich relevanten Kundendienst an,
da üblicherweise noch ein offizieller (wenn vielleicht auch
minimaler) Kundendienst bei technischen Problemen geleistet
wird.
Ja das stimmt wohl. Es gibt meist einen technischen Support.
Das Konzept ist clever. Spart es zusätzlich auch teure
Entwicklungskosten für die Verbesserung des Spiels und auch
die Fehlersuche.
Naja, jetzt schiesst du aber übers Ziel hinaus. Ich kenne
keinen einzigen Fall, wo Freiwillige Programmierarbeit zB für
Bugfixes übernehmen…
Ich schreibe Entwicklungsarbeit für die Verbessetrung des Spiels
Also Anregungen, was verbessert gehört, was schlecht umgesetzt ist.
Ok, das geht dann wohl als Marktforschung durch 
Der Freiwilligendienst ist unnötig, und eher eine
Marketingmassnahme als Kundendienst.
Wenn er das nur wäre. Ist er aber nicht, da die Spiele oft so knapp erklärt sind, dass da immer Fragen offen sind, die über das technische hinaus gehen.
Eigentlich keine…
Danke.
VG D.