'Ehrenamtl.' Tätigk. gewerbliche Foren u. Firmen

Hallo,

mich beschäftigt seit einiger Zeit eine Frage.

Es gibt ja Foren die privat geführt werden und welche, wo eine Fa. dies anbietet.

Bei Browsergames ist es meist so, dass der Support (Hilfestellung über das Spiel), oft eine Wiki und auch die Foren von freiwilligen, aus der Community betreut werden.

Die Spielbeschreibung käme ja vermutlich einer Produktbeschreibung gleich? Diese ist oft mangelhaft. Darum ja auch die Foren, um dort fragen zu können.

Wenn nun dieses Forum einer Firma gehört und dort gewissermaßen der Kundenservice erfolgt, müsste dies doch eine gewerbliche Tätigkeit sein. Der Betreiber ist ja eine Fa. und Gewinnerzielungsbsicht liegt ebenfalls vor, da für die Games auch Features käuflich erworben werden können, aber nicht müssen. Hierfür wird in den AGB extra ein Vertrag geschlossen.

In D ist es ja (über ein Einfühlungsverhältnis hinaus) nicht erlaubt, ohne Entlohnung zu arbeiten.
Und ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es mW nur bei Gemeinnützigkeit. Selbst die müssen aber z. T. versteuert werden.

Die Firma hat ja einen finanziellen Vorteil, wenn sie ihren Kundenservice von freiwilligen machen lässt.
Das Konzept ist clever. Spart es zusätzlich auch teure Entwicklungskosten für die Verbesserung des Spiels und auch die Fehlersuche.

Immerhin könnten vor allem für den Kundenservice auch Arbeitsstellen geschaffen werden und Sozialversicherungsbeiträge in die Kassen spülen.

Bewegen sich derlei Firmenkonzepte innerhalb des rechtlichen Rahmens? (Evtl. auch Thema für Steuerbrett und Versicherungen wegen Meldung bei Berufsgenossenschaft?)

Wo und welche rechtlichen Probleme seht ihr hier?

VG D.

Hallo,

In D ist es ja (über ein Einfühlungsverhältnis hinaus) nicht
erlaubt, ohne Entlohnung zu arbeiten.
Und ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es mW nur bei
Gemeinnützigkeit. Selbst die müssen aber z. T. versteuert
werden.

das ist nicht der Fall, daher stellt sich die Frage der Legalität nicht.

Man darf natürlich Nachbarschaftshilfe leisten oder jedem Dritten unentgeltlich helfen.

Wo und welche rechtlichen Probleme seht ihr hier?

Ist überhaupt deutsches Recht anwendbar?

VG
EK

Hallo

Es gibt ja Foren die privat geführt werden und welche, wo eine
Fa. dies anbietet.

Bei Browsergames ist es meist so, dass der Support
(Hilfestellung über das Spiel), oft eine Wiki und auch die
Foren von freiwilligen, aus der Community betreut werden.

Die Spielbeschreibung käme ja vermutlich einer
Produktbeschreibung gleich? Diese ist oft mangelhaft. Darum ja
auch die Foren, um dort fragen zu können.

Das sehe ich nicht so. Die Produktbeschreibung dürfte aus den allgemeinen Aussagen/Spezifikationen zum Spiel bestehen, zB. „3D RTS-Spiel mit FPS-Anteil und hochauflösender Grafik mit Unity Engine“

Ich vermute du meinst die Bedienungsanleitung, die bei bestimmten Produktgruppen gewisse Vorgaben erfüllen muss.
Ich sehe aber nicht, dass das hier zutrifft. Wie das Spiel zu spielen ist, zB Tasten und grundsätzliche Funktionen werden ja üblicherweise auf der Webseite erklärt.

Wenn nun dieses Forum einer Firma gehört und dort
gewissermaßen der Kundenservice erfolgt, müsste dies doch eine
gewerbliche Tätigkeit sein. Der Betreiber ist ja eine Fa. und
Gewinnerzielungsbsicht liegt ebenfalls vor, da für die Games
auch Features käuflich erworben werden können, aber nicht
müssen. Hierfür wird in den AGB extra ein Vertrag geschlossen.

Oft, aber nicht immer. Es gibt Spieleanbieter, die ganz bewusst auf ein Supportforum verzichten, und den technischen Support durch andere Wege anbieten. Der Regelfall ist aber eine Rubrik im offiziellen Forum, in der Angestellte (technische) Hilfe geben, während die Freiwilligen eher sonstige Ratschläge geben.

In D ist es ja (über ein Einfühlungsverhältnis hinaus) nicht
erlaubt, ohne Entlohnung zu arbeiten.

Das sehe ich nicht so… Solange kein Lohnwucher oder Ausnutzung von Notlagen etc. vorliegen, darf man durchaus - erst Recht ohne Zwang und Arbeitsvertrag - ohne Lohn arbeiten. Liege ich da völlig falsch?

Und ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es mW nur bei
Gemeinnützigkeit. Selbst die müssen aber z. T. versteuert
werden.

Öhm, ich hab Ewigkeiten als Betreuer und Trainer gearbeitet, bis auf wenige Ausnahmen ohne Entgeld, bzw Aufwandsentschädigungen. War das illegal?

Die Firma hat ja einen finanziellen Vorteil, wenn sie ihren
Kundenservice von freiwilligen machen lässt.

Ich sehe das nicht als gesetzlich relevanten Kundendienst an, da üblicherweise noch ein offizieller (wenn vielleicht auch minimaler) Kundendienst bei technischen Problemen geleistet wird.

Das Konzept ist clever. Spart es zusätzlich auch teure
Entwicklungskosten für die Verbesserung des Spiels und auch
die Fehlersuche.

Naja, jetzt schiesst du aber übers Ziel hinaus. Ich kenne keinen einzigen Fall, wo Freiwillige Programmierarbeit zB für Bugfixes übernehmen…

Immerhin könnten vor allem für den Kundenservice auch
Arbeitsstellen geschaffen werden und
Sozialversicherungsbeiträge in die Kassen spülen.

Kann mich nur wiederholen, offizieller Kundendienst vs. Fansupport, meiner Meinung nach zwei unterschiedliche Sachen. Der Freiwilligendienst ist unnötig, und eher eine Marketingmassnahme als Kundendienst.

Bewegen sich derlei Firmenkonzepte innerhalb des rechtlichen
Rahmens? (Evtl. auch Thema für Steuerbrett und Versicherungen
wegen Meldung bei Berufsgenossenschaft?)

Wo und welche rechtlichen Probleme seht ihr hier?

Eigentlich keine…

Gruß, DW.

Hallo,

In D ist es ja (über ein Einfühlungsverhältnis hinaus) nicht
erlaubt, ohne Entlohnung zu arbeiten.
Und ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es mW nur bei
Gemeinnützigkeit. Selbst die müssen aber z. T. versteuert
werden.

das ist nicht der Fall,:

was ist nicht der Fall?

daher stellt sich die Frage der
Legalität nicht.

Wie meinst du das?
Weil keine ehrenamtliche Tätigkeit vorliegt?
Oder weil kein Arbeisverhältnis vorliegt?

Man darf natürlich Nachbarschaftshilfe leisten oder jedem
Dritten unentgeltlich helfen.

Nachbarschaftshilfe gibt es auch gegenüber Gewerbetreibender?
http://de.wikipedia.org/wiki/Nachbarschaftshilfe

Auch wenn Wiki nicht immer zuverlässig ist, aber das würde ich auch allgemein unter Nachbarschaftshilfe verstehen.
Aber z. B. nicht, wenn ich in einem supermarkt jeden Tag mehrere Stunden „helfe“ die Kartonagen aufzuräumen.

Auch darf man Gewerbetribenden regelmäßig über einen längeren Zeitraum unentgeltlich helfen?

Das widerspricht irgendwie allem, was ich über das Arbeitsrecht weiß.

Das sind ja Tätigkeiten, oder Hilfen über lange Zeiträume hinweg.

Wo und welche rechtlichen Probleme seht ihr hier?

Ist überhaupt deutsches Recht anwendbar?

Ja.

Danke D.

Hallo,

In D ist es ja (über ein Einfühlungsverhältnis hinaus) nicht
erlaubt, ohne Entlohnung zu arbeiten.
Und ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es mW nur bei
Gemeinnützigkeit. Selbst die müssen aber z. T. versteuert
werden.

das ist nicht der Fall,:

was ist nicht der Fall?

Weder, daß man nicht kostenlos arbeiten darf (frag mal die „Generation Praktikum“), noch, daß man Steuern zahlen muß, wenn man ehrenamtlich arbeitet.

BTW: wenn dem so wäre, müßten werweisswas, wikipedia und wie sie alle heißen schon lang einpacken, weil da auch eine Firma dahinter steht, die noch nicht mal wesentlich mehr bieten, als die Server und die Software am laufen zu halten

Cu Rene

Hallo

Das sehe ich nicht so. Die Produktbeschreibung dürfte aus den
allgemeinen Aussagen/Spezifikationen zum Spiel bestehen, zB.
„3D RTS-Spiel mit FPS-Anteil und hochauflösender Grafik mit
Unity Engine“

Ok, kann natürlich sein dass man Software nicht mit anderen Produkten vergleichen kann.

In D ist es ja (über ein Einfühlungsverhältnis hinaus) nicht
erlaubt, ohne Entlohnung zu arbeiten.

Das sehe ich nicht so… Solange kein Lohnwucher oder
Ausnutzung von Notlagen etc. vorliegen, darf man durchaus -
erst Recht ohne Zwang und Arbeitsvertrag - ohne Lohn arbeiten.
Liege ich da völlig falsch?

Hmm, ich habe gerade doch nochmals recherchiert. Diese Info hatte ich aus einer bekannten Zeitung oder mal im TV aufgeschnappt. Dort wurde erklärt, dass aus dem Grund dieses Einfühlungsverhältnis „erfunden“ wurde, damit man damit die Pflicht zur Bezahlung umgehen könne.

Meine Recherchen haben nun ergeben, dass es da einiges widersprüchliches gibt.

Z. B. dieses Urteil hier:
http://www.arbg.bayern.de/imperia/md/content/stmas/l…

Da steht einerseits, dass es durch die Vertragsfreiheit möglich wäre, unentgeltliches Arbeiten zu vereinbaren. (S.3)

Dann steht dort aber wieder, dass eine solche Vereinbarung gegen die guten Sitten verstoße. (S.5)
Auch wird erwähnt, dass das BGB davon ausgeht, dass erbrachte Arbeitsleistung auch vergütet wird und dass das BGB „den Begriff des Einfühlungsverhältnisses als eine be-
sondere - regelmäßig unentgeltliche - Form, für einen anderen Arbeitsleistung zu erbringen“, nicht kenne.

Es wird sich aber wohl das Finanzamt melden und diese unentgeltliche Arbeit als geldwerten Vorteil werten.
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…

Ob dies dann auch in diesem Fall zutreffen würde, scheint nach deiner Ausführung und der von EK wohl eher zu verneinen sein.

Öhm, ich hab Ewigkeiten als Betreuer und Trainer gearbeitet,
bis auf wenige Ausnahmen ohne Entgeld, bzw
Aufwandsentschädigungen. War das illegal?

Das sind ja auch keine Firmen/Gewerbetreibende sondern gemeinnützige Vereine. Also klassische Ehrenämter.

Ich sehe das nicht als gesetzlich relevanten Kundendienst an,
da üblicherweise noch ein offizieller (wenn vielleicht auch
minimaler) Kundendienst bei technischen Problemen geleistet
wird.

Ja das stimmt wohl. Es gibt meist einen technischen Support.

Das Konzept ist clever. Spart es zusätzlich auch teure
Entwicklungskosten für die Verbesserung des Spiels und auch
die Fehlersuche.

Naja, jetzt schiesst du aber übers Ziel hinaus. Ich kenne
keinen einzigen Fall, wo Freiwillige Programmierarbeit zB für
Bugfixes übernehmen…

Ich schreibe Entwicklungsarbeit für die Verbessetrung des Spiels :wink: Also Anregungen, was verbessert gehört, was schlecht umgesetzt ist.
Ok, das geht dann wohl als Marktforschung durch :wink:

Der Freiwilligendienst ist unnötig, und eher eine
Marketingmassnahme als Kundendienst.

Wenn er das nur wäre. Ist er aber nicht, da die Spiele oft so knapp erklärt sind, dass da immer Fragen offen sind, die über das technische hinaus gehen.

Eigentlich keine…

Danke.

VG D.

Hallo,

Lies mal das hier.

http://www.frag-einen-anwalt.de/unentgeltliche-Taeti…

Da keine Eingliederung in den Betrieb erfolgt, ist das alles kein Problem.

VG
EK

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Hi,

zum unentgeltlichen Arbeiten habe ich in einer anderen Antwort was geschrieben und ein Urteil gepostet.

So richtig eindeutig scheint das nicht zu sein?

Und das mit den Praktikas ging ja durch die Medien.

Es ist ja zu unterscheiden zw. Schülern und Berufspraktika und unentgeltlichem Arbeiten, bzw. Probearbeitsverhältnissen.

So ganz eindeutig scheint das alles wohl nicht zu sein.
Zumindest nicht auf dem „normalen“ Arbeitsmarkt, wenn man diese Forengeschichte mal außen vor lässt.

Maßgeblich ist sicherlich auch - im Falle Forum - ob die Mitarbeiter auch eine Entlohnung wollen. Dann wäre die Frage, ob sie eine solche durchsetzen könnten.

Da köme es dann vermutlich wieder darauf an, ob und welche Vereinbarungen getroffen wurden. Aber klar, so richtig klassisch sind derartige Tätigkeiten nicht. Obschon es ja auch Arbeitskräfte gibt, die für die Pflege eines Forums bezahlt werden. Wie ja auch hier Mitarbeiter der wer-weiss-was GmbH (?) das Forum pflegen.

Hallo,

In D ist es ja (über ein Einfühlungsverhältnis hinaus) nicht
erlaubt, ohne Entlohnung zu arbeiten.

So? Hast Du das dem Team von WWW schon mitgeteilt? Die Mods bekommen hier nämlich genau gar nichts für ihre Tätigkeit.

Btw., was ist ein ‚Einfühlungsverhältnis‘?

Und ehrenamtliche Tätigkeiten gibt es mW nur bei
Gemeinnützigkeit.

WWW ist nicht gemeinnützig. Und was genau ist eigentlich mit kostenloser Nachbarschaftshilfe?

Selbst die müssen aber z. T. versteuert werden.

Wie versteuert man ein Einkommen von gar nichts?

Vielleicht solltest Du nochmal im Brett ‚Steuern‘ nachfragen, wie sich das verhält. Ich vermute mal ganz stark, dass Du da falsch liegst.
Gruß
loderunner (ianal)

Hi!

Danke für den Link!

Es hängt demnach von den ganz speziellen Umständen ab.
Demnach lässt sich die Grundsatzfrage nicht kalar verneinen und auch nicht klar bejahen.

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…
Indizien sind aber auch hier die auferlegten Pflichten und in welchem Maße das Weisungsrecht ausgeübt wird. Ich weise Sie daraufhin, dass ein Gericht diese Frage u.U. abweichend beurteilen könnte, da es vorliegend auf sämtliche Umstände des Einzelfalles ankommt.

Hallo,

hier geht es nicht um w-w-w. Dieses Forum ist ja vollkomen kostenfrei und bietet auch keine kostenpflichtigen Features an. Also was völlig anderes.

So? Hast Du das dem Team von WWW schon mitgeteilt? Die Mods
bekommen hier nämlich genau gar nichts für ihre Tätigkeit.

Woher willst du das wissen? Bist du Mod?
Habe von einem Onlinegame angeboten bekommen Mod zu werden. Ich sollte vertraulich behandeln, dass es eine Vergütung gibt. Wird also mitunter vielleicht gar nicht offiziell an die große Glocke gehängt. Wie es hier ist, keine Ahnung und interessiert mich auch nicht.

Ist aber auch egal. Selbst wenn sie etwas bkommen, wäre das doch voll ok.

Btw., was ist ein ‚Einfühlungsverhältnis‘?

Die lustigere Variante:
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/09/17/…
http://www.bwr-media.de/themen/personal/probezeit/03…

WWW ist nicht gemeinnützig. Und was genau ist eigentlich mit
kostenloser Nachbarschaftshilfe?

Nachbarschaftshilfe ja mal gar nicht. Wenn dann über die Vertragsfreiheit, ansonsten siehe hier:
/t/ehrenamtl-taetigk-gewerbliche-foren-u-firmen/6626…

Selbst die müssen aber z. T. versteuert werden.

Wie versteuert man ein Einkommen von gar nichts?

Es ging um stuerpflicht von Einnahmen durch Ehrenamt im allgemeinens und nicht darum, dass du einfach voraussetzt es gäbe nichts.

Vielleicht solltest Du nochmal im Brett ‚Steuern‘ nachfragen,
wie sich das verhält. Ich vermute mal ganz stark, dass Du da
falsch liegst.

Nein tue ich definitiv nicht. Aufwandsentschädigungen sind nur bis zu einem Betrag von 2.100 € (oder inzw. 2.700? lkenne aktuellen Betrag nicht und google ihn jetzt auch nicht) steuerfrei.

Kannst ja im Steuerbrett nachfragen :wink:

D.

Hallo

Der Freiwilligendienst ist unnötig, und eher eine
Marketingmassnahme als Kundendienst.

Wenn er das nur wäre. Ist er aber nicht, da die Spiele oft so
knapp erklärt sind, dass da immer Fragen offen sind, die über
das technische hinaus gehen.

Man muss aber immer beachten, was handelsüblich für eine gewisse Produktgruppe ist. Eine Kettensäge verlangt nach einer anderen Bedienungsanleitung als eine Bastelschere. Für diese Spiele könnte man argumentieren, dass das herausfinden von gewissen Spielmechaniken Teil des Spielerlebnisses ist, solange die grundlegenden Funktionen erklärt sind. Ein Schachspiel hat ja üblicherweise auch nur die Grundregeln (wer zieht wie) als Beilage, keine komplette Gewinnstrategie.
Man müsste also untersuchen, wie es im Einzelfall diesbezüglich ausschaut.

Gruß,
DW.

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Hallo,

hier geht es nicht um w-w-w. Dieses Forum ist ja vollkomen
kostenfrei und bietet auch keine kostenpflichtigen Features
an. Also was völlig anderes.

Nein, das ist falsch. Oder warum, glaubst Du, hat Pro7-Sat1 das Forum aufgekauft?

So? Hast Du das dem Team von WWW schon mitgeteilt? Die Mods
bekommen hier nämlich genau gar nichts für ihre Tätigkeit.

Woher willst du das wissen? Bist du Mod?

Ich war.

Ist aber auch egal. Selbst wenn sie etwas bkommen, wäre das
doch voll ok.

Sag das dem Team.
Aber das ist ja hier eh wurscht.

Es ging um stuerpflicht von Einnahmen durch Ehrenamt im
allgemeinens und nicht darum, dass du einfach voraussetzt es
gäbe nichts.

In diesem Teilthread gaht es um kostenlose Arbeit.

Nein tue ich definitiv nicht.

Doch.

Aufwandsentschädigungen sind nur bis zu einem Betrag von 2.100 €
(oder inzw. 2.700? lkenne aktuellen Betrag nicht und google ihn
jetzt auch nicht) steuerfrei.

Und?
Gruß
loderunner (ianal)

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Huhu,

da hast du natürlich recht.
Bei oftmals so komplexen Spielen müsste natürlich eine Beschreibung entsprechend umfangreicher ausfallen.

Wenn ich mir die Bescheibung von Sim City 2000 anschaue, ist die ganz schön dick. Und heutige Spiele sind ja oft weitaus umfangreicher.

Sobald es aber mit den vorhandenen Infos grundsätzlich spielbar ist, dürfte den Anforderungen wohl Genüge getan sein.

Ärgerlich halt eventuell für den Spieler. Ich persönlich habe da jedenfalls höhere Ansprüche an eine Spielerklärung und keinen Bock, permanent im Forum nachfragen zu müssen.

Die rechtliche Seite ist ja inzw. gut beleuchtet worden, dank EK mal wieder :wink:

Hallo,

hier geht es nicht um w-w-w. Dieses Forum ist ja vollkomen
kostenfrei und bietet auch keine kostenpflichtigen Features
an. Also was völlig anderes.

Nein, das ist falsch. Oder warum, glaubst Du, hat Pro7-Sat1
das Forum aufgekauft?

Achso, dann ist mir wohl entgangen, wo ich für w-w-w etwas bezahlen muss um Vorteile zu erhalten, oder Zusatzleistungen.

Wäre nett, wenn du mich aufklärst, was ich mir hier kostenpflichtig erwerben kann, das sich auf die Nutzung des Forums auswirkt und wie teuer das dann ist.

Ich war.

Ok, dann weißt du es. Aber das hat mit all dem gar nichts mit der inzwischen ohnehin bereits geklärten Frage zu tun.

Ist aber auch egal. Selbst wenn sie etwas bkommen, wäre das
doch voll ok.

Sag das dem Team.
Aber das ist ja hier eh wurscht.

Eben :wink:

Es ging um stuerpflicht von Einnahmen durch Ehrenamt im
allgemeinens und nicht darum, dass du einfach voraussetzt es
gäbe nichts.

In diesem Teilthread gaht es um kostenlose Arbeit.

Ja, aber meine Aussage auf die du dich beziehst ging darum, dass ehrenamtliche Tätigleiten z. T. versteuert werden müssen. Das war nichts anderes, als eine Nebeninfo, an der du dich jetzt anscheinend festbeißt. Warum auch immer :frowning:

Nein tue ich definitiv nicht.

Doch.

Beweise mir, dass sämtliche Einkünfte aus Ehrenamt, also Aufwandsentschädigung grenzenlos steuerfrei sind :wink:

Du magst ja in allg. Rechtsfragen gut bewandert zu sein, aber im Stuerrecht vielleicht nicht?
Hier einfach Gegenbehauptungen aufzustellen, ohne sie darzulegen, kann ich nicht akzeptieren. Wenn du meinst meine Aussage ist falsch, solltest du sie schon durch Fakten belegen.

Aufwandsentschädigungen sind nur bis zu einem Betrag von 2.100 €
(oder inzw. 2.700? lkenne aktuellen Betrag nicht und google ihn
jetzt auch nicht) steuerfrei.

Und?

Du hast doch bezweifelt, dass meine Aussage richtig ist und nicht das Gegenteil belegt, sondern einfach nur behauptet :wink:

Hallo,

mMn kann man das Urteil bzgl. der Einfühlungsvereinbarung überhaupt nicht mit dem vorliegenden Fall vergleichen.

Was bedeutet denn eine Moderatoren-Tätigkeit in der Praxis?

  1. man wird nicht in den Betriebsablauf den Spiel-Anbieters eingebunden (was im o.g. Urteil ja der Fall war). Da war auch die Rede von „Arbeitssuche bedeutet Existenzgrundlage“.

  2. es gibt keine Vorschriften, wann, wie lange und überhaupt der Mod tätig sein muss. Er kann seine Zeiten frei einteilen (in der Regel) und selbst bestimmen, inwieweit er tätig wird.

  3. Oft bekommt der Mod bei BGs Vorteile im Spiel (durch Premium-Account oder andere Vorteile)

Ich schreibe Entwicklungsarbeit für die Verbessetrung des Spiels :wink: Also Anregungen, was verbessert gehört, was schlecht umgesetzt ist.

Ok, das geht dann wohl als Marktforschung durch :wink::
Ich selbst bin Admin und Mod in einem BG und kenne einige andere BGs. Ich habe noch nie ein Browsergame kennen gelernt, in dem es nicht auch ganz normalen Usern möglich war, Anregungen zur Verbesserung zu geben. (das ist ja auch bei w-w-w so). Das hat also nichts mit der Tätigkeit als Mod zu tun.

Ich denke also, dass die normale Moderatoren-Tätigkeit nichts mit einem Arbeitsverhältnis irgendwie zu tun hat.

Etwas anderes ist für mich das, was du weiter unten angesprochen hast:
Was passiert eigentlich, wenn ein BG nun doch einen Mod bezahlt? Welche Rechte entstehen daraus (nicht nur für den Mod, sondern insbes. hinsichtlich des Weisungs- / Direktionsrechtes des BG-Betreibers)? Welche Pflichten? Welche Versicherungen, Steuern muss man berücksichtigen?

Gruß

Hallo,

Beweise mir, dass sämtliche Einkünfte aus Ehrenamt, also
Aufwandsentschädigung grenzenlos steuerfrei sind :wink:

Das sind aber zwei paar Stiefel. Wenn nur der Aufwand entschädigt wird (das ist für mich eine Aufwandsentschädigung), ist das natürlich steuerfrei, da man in der Steuererklärung einfach den Aufwand gegenrechnet und da kommt Null raus.
Die 2100 Euro nennen sich ja auch Übungsleiterpauschale http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9Cbungsleiterpauschale und beziehen sich ausdrücklich auf Einkünfte, nicht auf Aufwandsentschädigungen!

Cu Rene

1 „Gefällt mir“

Hallo,

Nein, das ist falsch. Oder warum, glaubst Du, hat Pro7-Sat1
das Forum aufgekauft?

Achso, dann ist mir wohl entgangen, wo ich für w-w-w etwas
bezahlen muss um Vorteile zu erhalten, oder Zusatzleistungen.

Wo genau steht geschrieben, dass man nur dann ein Wirtschaftsunternehmen ist, wenn man das Geld von den OFFENSICHTLICHEN Kunden einnimmt? Ist Facebook Deiner Meinung nach also auch gemeinnützig oder zumindest kein Wirtschaftsunternehmen?

Nein tue ich definitiv nicht.

Doch.

Beweise mir, dass sämtliche Einkünfte aus Ehrenamt, also
Aufwandsentschädigung grenzenlos steuerfrei sind :wink:

Wo genau war hier von Aufwandsentschädigungen die Rede?
Btw., wie kommst Du darauf, dass man eine Entlohnung nur einfach anders nennen muss, damit es steuerfrei werden könnte?

Anyway, ich hab keine Lust auf diese ‚Diskussion‘ hier. Du suchst nur jemanden, der Dir recht gibt - und das bin ich nicht.
Gruß
loderunner

1 „Gefällt mir“

Hi,

das wird mir zu doof mit dir. Lies einfach nochmal nach. Das war eine Nebeninfo bezogen auf Ehrenamt.
Und meine Aussagen zur Versteuerung sind auch korrekt.

Das Thema ist sowieso erledigt und ergießt sich jetzt nur noch in gegenseitigem Angepöbele. Da habe ich keinen Bock drauf.

So wie ich dich so lese findest du dafür ja immer wieder Leute :wink:

http://de.wikipedia.org/wiki/Aufwandsentsch%C3%A4digung
Zwar nicht ganz aktuell die Zahlen in dem Artikel, aber hilft dennoch für sehr resistente Leute.

Over and Out

Hi,

ich mag hier keine Rosinen kacken.

http://de.wikipedia.org/wiki/Aufwandsentsch%C3%A4digung

Steuerlich sind alles Einkünfte. Sogar Naturalien werden als Einkünfte bewertet, oder geldwerte Vorteile.
Und bei Ehrenämtern nennt man es eben Aufwandsentschädigung, da es kein Lohn oder Gehalt ist.

Ich frage mich warum manche sich so daran aufhängen, da es mit der eigentlich Frage gar nichts zu tun hat und eine reine kleine Nebenbemerkung war.

Was Steuerliches angeht ist hier auch nicht das richtige Brett.