Ehrenamtlchen Entschädigung

Hallo,
man hat in 04 z.b. insgesamt 450,00 Euro an Aufwandsentschädigung für Ehrenamliche Tätigkeit bekommen. Muss man dieses in der Lohnsteuererklärung angeben und wenn ja wo?
Gruß

Hallo, Mario,
der Betrag ist steuerfrei, da unter 1.848,–€ pro Jahr.
Musst du, wenn du einen Jahresausgleich machst nicht angeben.
Wenn du ganz korrekt sein willst:
Auf der Anlage GSE, 2.Seite ganzganz unten, kannst die 450,-- eintragen als erhalten und davon 450,–€ wieder als steuerfrei eintragen.
Macht aber wohl kaum jemand, wenn er unter dem Freibetrag ist.
Sibylle