wenn jemand kostenlos (ja, wirklich kostenlos!) eine Beratungsleistung anbietet (um neben dem Studium etwas praktische Erfahrung zu sammeln), ist die offizielle Bezeichnung „ehrenamtlich“ in einer Bewerbung dann korrekt?
Setzt „ehrenamtlich“ ein Anstellungsverhältnis voraus oder kann das auch auf selbständiger Basis (ohne Gewinn, ohne Gewerbeanmeldung) laufen?
Ich möchte vermeiden, dass der Begriff „ehrenamtlich“ zu Missverständnissen führt.
Setzt „ehrenamtlich“ ein Anstellungsverhältnis voraus oder kann das auch auf selbständiger Basis (ohne Gewinn, ohne Gewerbeanmeldung) laufen?
In den seltensten Fällen gibt es bei ehrenamtlicher Tätigkeit überhaupt eine Art Arbeitsvertrag.
Der Werbetexter für den Karnevalsverein, der Organisator für die Spendenrallies der lokalen Feuerwehr, und auch die Forenmoderatoren hier…
die haben kein offizielles Beschäftigungsverhältnis, übernehmen aber trotz alledem die Aufgaben, auch ohne Gewerbeanmeldung.
Wenn es sich wirklich um ein „Ehrenamt“ handelt, erübrigt sich die Frage. Wenn es um gemeinnützige Arbeit geht, welche „aufwandsentschädigt“ wird, muss man die Höhe dieser „Entschädigung“ berücksichtigen!
Von den über 23 Millionen ausgeübten Ehrenämtern in Deutschland sind übrigens nur ein Bruchteil in irgend einer Form „vertraglich abgesichert“.