Ehrenamtlich vs. freiwillig

Hallo zusammen,

wer kann mir bitte den Unterschied zwischen den Begriffen „ehrenamtlich“ und „freiwillig“ erklären? Wenn ich z. B. Trainerin unserer F-Mädchen im Sportverein bin und dafür kein Geld bekomme, mache ich das dann ehrenamtlich oder freiwillig?

(Mal ganz abgesehen davon, dass ich das große Glück habe, fast alles in meinem Leben „freiwillig“ machen zu können, d. h. ohne Zwang, auch wenn mein Arbeitgeber mir monatlich eine nette Summe überweist.)

Vielen Dank im Voraus!

Gruß von der sonnigen Nordseeküste

Marianne RW

Moin, Marianne,

das Ehrenamt ist immer an eine Institution gebunden, die Dich ins „Amt“ berufen hat, also meistens ein Verein. Als Trainerin wirst Du dann auch wahrgenommen und in der Funktion angesprochen. Im Gegensatz dazu ist das Einkaufen für die gebrechliche Nachbarin ein feiner Zug und fast meistens freiwillig, aber kein Amt.

Gruß Ralf

Hi,

(Mal ganz abgesehen davon, dass ich das große Glück habe, fast
alles in meinem Leben „freiwillig“ machen zu können, d. h.
ohne Zwang, auch wenn mein Arbeitgeber mir monatlich eine
nette Summe überweist.)

Ich denke, da hast du dir die Antwort schon selbst gegeben: „Freiwillig“ hat einen viel weiteren Wortsinn als „ehrenamtlich“.

Gruß

Anwar

Hallo Marianne,
ich bin u.a. als Schriftführer im Vorstand eines gemeinnützigen Vereins. Das ist ein Ehrenamt, in das ich gewählt wurde. Wenn ich also den Schriftverkehr des Vereins erledige, Protokolle schreibe usw. ist das ehrenamtliche Tätigkeit. Wenn ich hingegen bei Vereinsfesten den Würstchengrill bediene oder Getränke verkaufe, ist das nur eine freiwillige Tätigkeit zugunsten des Vereins.

Ehrenamtliche Tätigkeit ist meistens freiwillig, man kann aber auch dazu verpflichtet werden, z.B. als Schöffe oder Wahlhelfer. Aber nicht jede freiwillige Tätigkeit ist schon ein Ehrenamt. Die von dir erwähnte Trainertätigkeit ist wohl ein Ehrenamt - wenn der Verein Dich ausdrücklich dazu bestimmt hat. Wenn Du für eine erkrankte Trainerin gerade mal eben einspringst, so dass das Training nicht ausfällt, noch nicht.

Generell ist aber die Unterscheidung im schwinden - heutzutage wird häufig jede freiwillige, unbezahlte und gemeinnützige Tätigkeit als ‚ehrenamtlich‘ bezeichnet, auch wenn man dafür kein besonderes Mandat hat.

Freundliche Grüße,
Ralf

euch allen vielen Dank!

MRW

Ich denke, da hast du dir die Antwort schon selbst gegeben:
„Freiwillig“ hat einen viel weiteren Wortsinn als
„ehrenamtlich“.

Hallo,

stimmt aber so nicht: ehrenamtlich muss keineswegs freiwillig sein, als Schöffe vor Gericht wirst du verpflichtet. Also ist ehrenamtlich keine Unterkategorie von freiwillig, sondern völlig unabhängig davon.

Gruss Reinhard

Hi,

stimmt aber so nicht: ehrenamtlich muss keineswegs freiwillig
sein, als Schöffe vor Gericht wirst du verpflichtet.

In den USA wird man als Geschworener verpflichtet. Um in Deutschland Schöffe zu werden, muss man sich sogar extra bewerben! Daher stimmt dein Einwand nicht.

Gruß

Anwar

Hallo,

Um in
Deutschland Schöffe zu werden, muss man sich sogar extra
bewerben! Daher stimmt dein Einwand nicht.

das ist sachlich falsch. Für das Amt des Schöffen wird man vorgeschlagen, aus dieser Vorschlagsliste wird man vom Schöffenwahlausschuss des Gerichts ausgewählt. Die Reihenfolge wird dann ausgelost. Steht alles im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) §§ 31 ff.

Natürlich kann man auch sich selbst vorschlagen - man muss aber nicht. Und es erhöht auch nicht die Chancen, in dieses Ehrenamt berufen zu werden - eher im Gegenteil. Ablehnen kann man das Schöffenamt nur unter bestimmten Voraussetzungen - wenn diese nicht vorliegen, ist man zur Übernahme des Ehrenamtes verpflichtet.

Ähnliches gilt für Wahlhelfer - ein nicht besonders beliebtes Ehrenamt.

Freundliche Grüße,
Ralf

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Hallo,

wer kann mir bitte den Unterschied zwischen den Begriffen
„ehrenamtlich“ und „freiwillig“ erklären? Wenn ich z. B.
Trainerin unserer F-Mädchen im Sportverein bin und dafür kein
Geld bekomme, mache ich das dann ehrenamtlich oder freiwillig?

der Unterschied liegt in Art und Maß, und Zeitpunkt der Tätigkeitsübernahme, wie auch im Maß der Verantwortlichkeit für fehlerhaftes Handeln. Wesentlicher Unterschied ist also der Pflichtcharakter der Tätigkeit.

Die Freiwilligkeit kennt beispielsweise keine Verpflichtung. Man macht etwas freiwillig oder eben nicht und haftet auch nur in engen Grenzen.

Ein Ehren amt beinhaltet hingegen immer einen weitestgehend definieren Aufgabenbereich, vor allem aber auch Rechte und Pflichten. Diese Pflichten sind dann, wenn man das Amt innehat, eben auch pflichtgemäß zu erfüllen. Sie können beispielsweise u.a. darin bestehen beispielswiese beim Training sorgfältig auf Sicherung zu achten oder als Schriftführer zu allen Sitzungen anwesend zu sein und eben mitzuschreiben.

Man übernimmt also freiwillig und ohne dazu verpflichtet zu sein, die Aufgabe, ein Ehrenamt auszuüben und hat dann anschließend für einen gewissen Zeitraum die entsprechende Verpflichtung und Verantwortlichkeit am Bein.

Beispiel:
Stellen wir uns vor, du wärst Schriftführer in einem Verein. Du hättest also die Pflicht, alle Sitzungen des Vereins sorgfältig zu protokollieren und den Schriftwechsel mit Behörden zu organisieren.
Während eines Sitzungstermins bist du aber gerade verhindert, weil dein Goldfisch ins Krankenhaus muss. Ich erkläre mich nun freiwillig dazu bereit, die Pflicht aus deinem Ehrenamt zu übernehmen, um dir eine Gefälligkeit zu erweisen. Ich schreibe nun also während der Sitzung mit, mache das allerdings denkbar schlecht, ich vergesse wichtige Positionen, adressiere einen Brief an die „Landratte“ statt an den „Landrat“ etc.

Der Vereinsvorstand wird nun aber nicht mich ausschimpfen, sondern dich, weil du deiner Amtsverpflichtung nicht nachgekommen bist.

MfG Cleaner