Hallo.
Angenommen man geht neben seinem Beruf gelegentlich noch einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einem gemeinnützigen Verein nach.
Wieviel dürfte man monatlich steuerfrei als ehrenamtliche Aufwandsentschädigung dazuverdienen, ab welcher Höhe müsste man versteuern?
Danke.
Hier ein Link, der viele der möglichen Fälle beantwortet:
http://www.smartsteuer.de/portal/tipp/ehrenamt-und-f…
LG
Judaspriestlistener
Hallo n+cauflenza,
ist man für einen gemeinnützigen Verein ehrenamtlich tätig,kann man ab 2013 mehr Aufwandsentschädigung steuer- und sozialversicherungsfrei behalten
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Das geht auf das „Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz“ beschlossen im Oktober zurück, und zwar gibt es eine Entlastung in zwei Fällen:
Die Einnahmen (Aufwandsentschädigungen)aus bestimmten Tätigkeiten wie Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer, im Pflegedienst Tätige und Künstler, die für gemeinnützige Organisationen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts tätig sind, (zu nicht mehr als 1/3 der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeitjobs) bleiben bis zu 2400€ (bis zum Ende 2012 2100€) steuerfrei.
Zweitens wird die sog. Ehrenamtspauschale auf 720€ (vorher 500€) erhöht.Die gilt für jede Art von Tätigkeiten für gemeinnützige Vereine, Verbände und öffentliche Einrichtungen. Z.B. Tätigkeit als Vereinsvorstand, Platz- oder Gerätewart usw. Die Tätigkeit darf natürlich nur nebenberuflich ausgeübt werden.
Solltest du evtl. höhere Aufwandsentschädigungen z.B. für Tätigkeiten für einen Berufsverband bekommen, dann kann sich die Lage anders darstellen.
Tschüss
Bernd