Seit 2007 gilt:
Wer ehrenamtlich mindestens 20 Stunden im Monat für Alte, Kranke, Kinder, Behinderte, Tiere etc. tätig ist, darf pro Jahr 300 Euro von seiner Steuerschuld abziehen.
So weit so gut, doch:
In welchem Gesetzt steht das? Und wie kann man das geltend machen?
Gibt es dafür ein Feld oder eine Zeile in der Steuererklärung oder gar eine „Anlage Ehrenamt“ oder ähnliches?
Herzlichen Dank für Erfahrungen, Informationen und Hinweise.
Kerstin
Also, falls es noch jemanden interessiert, ich habe das Rätsel nun doch selbst gelöst:
meine Information dazu stammte aus der Finanztest 2/2007, darin heißt es einleitend „Wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen…“
Anscheinend wurde dann aber nicht zugestimmt, denn in der Änderung des Gesetzes zur Stärkung des bürgerlichen Engagements vom 10. Oktober 2007 (Bundesgesetzblatt Teil I Nr.50 vom 15.Oktober 2007, 2332) findet sich diese Änderung nicht mehr; stattdessen fand ich in einem Kommentar des Deutschen Berufsverbandes für Soziale Arbeit (DBSH e.V:smile: folgenden Hinweis:
„Der ursprünglich geplante Steuerbonus für Bürger, die regelmäßig rund 20 Stunden im Monat freiwillig und unentgeltlich alte, kranke oder behinderte Menschen betreuen, wurde gestrichen. Steinbrück hatte einen Abzug von der Steuerschuld von 300 Euro jährlich geplant“
Also bezog sich meine Information aus der genannten Zeitschrift wohl nur auf die gute Absicht, nicht aber auf die tatsächliche Umsetzung.
§ 3 Nr. 26 und Nr. 26a EStG
Hi !
Die von dir angeführte Regelung gibt es so nicht. Dennoch wird „ehrenamtliches“ Handeln staatlich geförfert. Die Regelungen finden sich in § 3 Nr. 26 und Nr. 26a Einkommensteuergesetz.
Zum Nachlesen
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
BARUL76
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