Ehrenamtliche Tätigkeit

Hallo,

ein Bekannter von mir hat folgendes Problem: Er bekommt Arbeitslosengeld und möchte gerne wissen, was er dazu verdienen darf. Normalerweise wird ja vom Netto-Nebeneinkommen ein Freibetrag abgezogen. Dieser beträgt 20 % des mtl. bewilligten Arbeitslosengeldes, mindestens aber 165 Euros. Soweit so gut, aber wie sieht dass denn aus, wenn die Nebentätigkeit eine ehrenamtliche Tätigkeit (§3 Nr. 26 ESTG) ist, wo man kein Gehalt, sondern evtl. nur eine Aufwandsentschädigung bekommt. Spielt da die Aufwandsentschädigung oder die mtl. Arbeitszeit eine Rolle oder sind diese Faktoren bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit gar nicht relevant?

(PS: Aufwandsentschädigungen sind bis zu einem Jahresbeitrag in Höhe von 1848 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei)

Über Antworten würden wir uns sehr freuen.

Danke und Gruß

Benne

Hallo,

Spielt da die
Aufwandsentschädigung oder die mtl. Arbeitszeit eine Rolle
oder sind diese Faktoren bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit
gar nicht relevant?

Es spielt die wöchentliche Arbeitszeit eine Rolle (nicht die monatliche).

MfG

Hallo,

man darf doch 15 Stunden wöchentlich eine Arbeit ausführen, weil man bei mehr Stunden dem Arbeitsmarkt bzw. dem Vermittler nicht mehr zur Verfügung steht, oder? Mein Bekannter arbeitet 15 Stunden wöchentlich, die sich aber von seiner Seite aus von heute auf morgen auf 0 reduzieren kann. Zur Erklärung: Es handelt sich um eine Betreuungstätigkeit in Familien mit behinderten Kindern, die seine Situation kenn und auch wissen, dass er kurzfristig eine eschäftigung annehmen werden könnte. Wird denn generell ein Unterschied zwischen einer „normalen“ Nebentätigkeit und einer ehrenamtlichen Tätigkeit gemacht?

Gruß

Benne

Hi
eine ehrenamtliche Tätigkeit kann doch jederzeit bei Vermittlung beendet werden, was sollte da hinderlich sein, egal bei welchem Aufwand?
HH

Hi!
Gar nichts sollte da hinderlich sein. Sieht das denn die Bundesagentur auch so?
Benne

Hi
eine ehrenamtliche Tätigkeit kann doch jederzeit bei
Vermittlung beendet werden, was sollte da hinderlich sein,
egal bei welchem Aufwand?
HH

Hallo,

lese das Merkblatt zum Thema Verfügbarkeit S. 17 ff.
dann guck http://www.arbeitslosennetz.de/content/view/885/2/ und
http://www.caritas-altenhilfe.de/ehrenamt/index.html. suche hier nach „arbeitslos“

Gruß
Otto

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