Hallo,
ich möchte gerne wissen, ob es im Verein sowas wie eine „ehrenamtliche Tätigkeit“ gibt?
An einem Beispiel festgemacht: Max ist in einem Fussballverein als Platzwart tätig. Vor einem Fußballspiel mäht er den Rasen auf dem Fußballplatz. Nach dem Mähen fährt Max auf dem Weg in die Garage mit dem Rasenmähertraktor aus Unachtsamkeit das Auto des Schiedsrichters an.
Wer muss für den Schaden aufkommen, der Fußballverein oder Max der ehrenamtlich Tätig ist, bei wem liegt die Haftung. Wessen Haftpflichtversicherung sollte/könnte dafür aufkommen, falls vorhanden?
Der jenige, der den Schaden verursacht hat, muss für diesen auch aufkommen. Wäre es ein Unfall, würde es anders behandelt werden. Da er aber aus Unachtsamkeit ein Schaden verursacht hat, muss er dafür haften.
Die allermeisten Vereine können ohne „Ehrenamtlche Tätigkeit“ garnicht auskommen.
Große Fussballverein vielleicht nicht, aber andere…
Man kann für Schäden usw. eine Vereinsversicherung abschließen. Sie haftet auch in anderen Fällen. Beispiel: Bei einer Tätigkeit für den Verein, die der Vorsitzende angeordnet hat, verletzt sich jemand schwer, hier ist es fraglich ob die Krankenkasse oder die Unfallversicherung die Kosten übernimmt, auch hier hilft die Vereinsversicherung. Die Jahresprämie ist nicht besonders hoch. Es gibt auch Vereinsversicherungen für eine bestimmte Zeit.
Hallo,
ich bin kein Experte in Rechtsfragen! Aber bei uns, damit auch ich als Ehrenamtliche, sind wir über die Institution versichert, bei der wir ehrenamtlich tätig sind. Also könnte ich mir vorstelln, dass in diesem Falle, also wenn der Ehrenamtliche Schaden anrichtet, sich wahrscheinlich seine Haftpflicht und die der Institution sich einigen. Sollte der Ehrenamtliche keine Haftpflicht haben, übernimmt wahrschreinlich die Haftpflicht der Einrichtung, wo der Ehrenamtliche tätig war. Besser aber, Fachauskunft einholen!!!
Hallo,
ich möchte gerne wissen, ob es im Verein sowas wie eine
„ehrenamtliche Tätigkeit“ gibt?
Solche Tätigkeiten sind mir bei gemeinnützigen Vereinen bekannt.
Also Leute die ohne Entgelt tätig sind. z.B. beim Tierschutz.
An einem Beispiel festgemacht: Max ist in einem Fussballverein
als Platzwart tätig.
Hier dürfte es sich nicht um einen gemeinnützigen Verein handeln,
denn der Fußballverein ist auf Einnahmen/Gewinne fixiert.
Außerdem erhält der Platzwart mit Sicherheit auch ein Gehalt.
Vor einem Fußballspiel mäht er den Rasen
auf dem Fußballplatz. Nach dem Mähen fährt Max auf dem Weg in
die Garage mit dem Rasenmähertraktor aus Unachtsamkeit das
Auto des Schiedsrichters an.
Wer muss für den Schaden aufkommen, der Fußballverein oder Max
der ehrenamtlich Tätig ist, bei wem liegt die Haftung.
Welcher Vertrag liegt zwischen dem Fußballverein und Max vor und was ist darin hinsichtlich verursachter Schäden vereinbart.
Wessen
Haftpflichtversicherung sollte/könnte dafür aufkommen, falls
vorhanden?
Entweder die Vereinshaftpflicht oder die Privathaftpflicht von Max.