für 2007 läßt sich eine ehrenamtliche Tätigkeit pauschal steuerlich absetzen. Wer weiß, wo das in der Einkommensteuererklärung eingetragen werden muß?
danke für Antworten
Volker
für 2007 läßt sich eine ehrenamtliche Tätigkeit pauschal
steuerlich absetzen. Wer weiß, wo das in der
Einkommensteuererklärung eingetragen werden muß?
danke für Antworten
Volker
Es gibt einen zusätzlichen Freibetrag gemäß § 3 Nr. 26a Einkommensteuergesetz. Um diesen in Anspruch zu nehmen, bedarf es jedoch Einnahmen. Wer keine Einnahmen hat, der kann auch pauschal nichts absetzen. Das war wohl mal in Planung lt. Koalitionsvertrag, soweit ich mich erinnern kann. Wurde jedoch nie umgesetzt.
danke für die Antwort. Laut diverser Tageszeitungen soll das erstmalig für 2007 gelten, daß auch ohne Nachweis und ohne Einnahmen pauschal eine Summe von 300€ berücksichtigt werden kann.
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Hi,
Laut diverser Tageszeitungen
glaubst du alles, was in der Zeitung steht ! 
soll das
erstmalig für 2007 gelten, daß auch ohne Nachweis und ohne
Einnahmen pauschal eine Summe von 300€ berücksichtigt werden
kann.
Hast du dazu eine Fundstelle, was genau gemeint ist. Ich konnte nur § 3 Nr. 26a EStG finden und dazu sind Einnahmen erforderlich, siehe:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
Schöne Grüße
C.