Hallo,
kann mir wer sagen, in welchen §§ der AHB oder anderer Bedingungen ausgeschlossen ist, dass ehrenamtliche Tätigkeiten bei einer Privaten Haftpflichtversicherung nicht mitversichert sind?
Vielen Dank.
Joachim
Hallo,
kann mir wer sagen, in welchen §§ der AHB oder anderer Bedingungen ausgeschlossen ist, dass ehrenamtliche Tätigkeiten bei einer Privaten Haftpflichtversicherung nicht mitversichert sind?
Vielen Dank.
Joachim
Hallo Joachim,
das steht bei der Beschreibung des versicherten Risikos mit drin (BVR). Dort (bei meinen Unterlagen) unter A A1 (Privatpersonen) und dort unter III 1:
„Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus den Gefahren (…) Amtes (auch Ehrenamt) (…)“
Gruß
Andreas
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]