Ehrenamtliche Zuwendung = Geldwerter Vorteil?

Hallo zusammen,

Folgendes Szenario:

Ein Fußballer übernimmt ehrenamtlich das Training einer Kinder- oder Jugendmannschaft. Das ganze wie gesagt ehrenamtlich ohne Bezahlung oder Aufwandsentschädigung. Es besteht kein Arbeitsvertrag mit dem Fußballverein.
Der Verein zeigt sich jedoch erkenntlich, in dem der Fußballer für jede geleistete Trainingsstunde 1 Punkt auf ein Konto gutgeschrieben bekommt. Am Ende des Jahres werden die Punkte in Euro umgewandelt und er kann für den Betrag bei einem Sportwarenversandhandel waren beziehen. Als Beispiel:
Er trainiert 75 Stunden = 75 Punkte = 75€
Am Ende des Jahres kann er dann für 75€ Waren.

Jetzt die Fragen:

  1. Sind die Waren die er bestellt ein geldwerter Vorteil der versteuert werden muss?
  2. Ist die Art der Ware entscheidend für eine Besteuerung? (z.B. Kauf von Fußballschuhen weil er die für das Training benötige, oder kaufe eines DVD Players der nichts mit dem Fußballtraining zu tun hat?)

Viele Grüße

Jan

Der Fall müsste folgendermaßen zu lösen sein:

Meiner Ansicht nach liegt hier trotzdem ein (mündlicher) Arbeitvertrag vor, die Vergütung erfolgt hierbei mit den Punkten.
Somit stellen die Punkte einen Sachbezug im Gegenwert von hier 75 EUR dar.
Die nebenberufliche Übungsleitertätigkeit im Sportverein ist begünstigt nach § 3 Nr. 26 Einkommensteuergesetz.
Somit sind diese bis zur Höhe von 2.100 EUR im Jahr steuerfrei.

Gruß