Darf ein Anwalt vor Gericht ehrenamtlich arbeiten oder verstößt das (weil bei ihm keine Kosten anfallen würden) gegen den Wettbewerbs-Grundsatz?
Warum sollte er das tun? Wenn sein Klient nicht bezahlen kann, dann kann er doch Prozesskostenbeihilfe beantragen.
@ kleiner Drummer
Das ist nicht die Antwort auf meine Frage.
Der Anwalt ARBEITET ohne Honorar. Die Frage ist, ob er das DARF. Z.B. wegen Wettbewerbsverzerrung.
Hallo Kleiner Drummer,
Prozesskostenbeihilfe bekommt man, soviel ich weis nur, wenn man von einer öffentlichen Stelle angeklagt wird. Aus der Frage geht dies nicht hervor, da kann ich nicht einmal erkennen ob er nicht sogar Kläger ist.
hall Slides_only,
Wettbewerbs-Grundsatz ist da nicht zu beachten, aber die Gebührenordnung. Die sollte der Anwalt kennen und wissen, was er machen kann.
Kann es sein, dass Du derjenige bist, der einen solchen Anwalt als Gegner hast und ihn so loswerden willst?
Gruß
Kleiner Racker
Danke für die Antwort!
Das müsste der Anwalt eigentlich am besten wissen - er hat ja beiläufig Jura studiert …
lies mal:
er darf es nicht kostenlos machen. und zu glauben, einem anwalt würden keine kosten entstehen, ist ziemlich naiv.
@ Anonym 5
Vielen Dank!
Die Frage bezieht sich aber nicht auf eine kostenlose Beratung, sondern auf eine kostenlose Vertretung vor Gericht!
Ein Mandant prahlt aber damit, dass ihm bei einem zunächst am LG angesetzten und dann wegen erheblich übersetzter Forderungen ans Amtsgericht verwiesenen und dort per Vergleich beendeten Fall keine Anwaltskosten entstanden seien.
Könnte es sein, dass der Mandant das einfach vorgibt, um gegenüber am anderen Prozessbeteiligten bei seinen Freunden besser dazustehen?