'Ehrenamts-Minijob'

Hallo erstmal,

Folgende Situation:

Person A ist Student und hat zwecks Nebenverdienst einen „Ehrenamts-Minijob“ bei der Stadt X als Betreuer im örtlichen Jugendzentrum angenommen. Hierfür erhält A pauschal 130€ monatlich als „Entschädigung für die Betreuung Jungendlicher“. Dies beinhaltet für gewöhnlich drei Stunden pro Woche.
Bei Einstellung wurde weder ein schriftlicher Arbeitsvertrag aufgesetzt noch gab es eine eindeutige Absprachen über die zuleistenden Stunden. Es wurde lediglich gesagt, dass der Dienst in der Regel aus 3 Stunden Aufsicht im JUZ in der Woche besteht.

Nun veranstaltet das Jugendzentrum einmal im Jahr ein Konzert. Da A zufälligerweise tontechnische Fähigkeiten besitzt, hat dieser bevor er den Minijob angenommen hat als „freier Mitarbeiter“ die technische Betreuung dieses Konzerts übernommen und hat hierfür jeweils +/-100€ erhalten.

Da er aber jetzt als Betreuer im Jugendzentrum arbeitet, wird von ihm erwartet, dass er dies nun kostenfrei macht.
Sprich statt der üblichen 12 Stunden im Monat, würde er im entsprechenden Monat zu den regulären Dienststunden ca. 20 Stunden oder mehr ohne Aufpreis zusätzlich leisten.

Hier ergeben sich nun folgende Fragen:

  1. Inwieweit ist es A möglich wg. des zeitlichen Mehraufwands zusätzliche Entschädigung zufordern? Sei sie finanziell oder das „Abfeiern von Überstunden“.

  2. Ist A verpflichtet bei einer Anstellung als „Betreuer“ seine tontechnischen Fähigkeiten einzubringen?

Ich danke auf jeden Fall für Antworten und eure Mühe.

Christian

Hallo Christian,

die Frage ist, ist die Person ehrenamtlich dort oder ist es ein Minijob?
Wenn es ehrenamtlich ist, kann (uns sollte!) die Person natürlich nicht gezwungen werden, 20 Std. mehr zu arbeiten.

Normalerweise kann so etwas doch einvernehmlich geregelt werden?
Der Ehrenamtler könnte anregen, dass er zusätzlich zu seiner ehrenamtlichen Tätigkeit einmalig für den technischen Service bezahlt wird.
Oder dass er die mehr geleisteten Stunden abfeiern kann.
Er sollte dabei kein schlechtes Gewissen haben, sondern offen sage, dass er gern ehrenamtlich arbeitet, aber mit den 3 h pro Woche an der Grenze dessen ist, was er ehrenamtlich leisten kann und will.
Dagegen kann keine Organisation etwas sagen!

Man sollte die Tätigkeit, auch wenn es eine Aufwandsentschädigung gibt, aber nie mit einem Minijob vermischen! Ein angestellter MiniJobber hat mehr/ andere Pflichten als ein Ehrenamtler…

Gruß Bixie, ehemals Ehrenamtskoordinatorin in einem größeren Betrieb

3 Stunden pro Woche sind rund 12 Stunden pro Monat. Bei 120 € „Entschädigung“ und einem daraus resultierenden Stundehnlohn von rund 10 €, also einer Höhe, die über den einschlägigen Mindestlöhnen liegt, stellt sich mir zunächst die Frage, wie man auf die Definition „Ehrenamt“ kommt.

Hoi.

Einen Ehrenamts-Minijob gibt es nicht!

Entweder Minijob, mit allen Rechten und Pflichten oder freiwillig ohne Entgelt ehrenamtlich.
Es gibt übrigens eine „Ehrenamtspauschale“ von 800 Euro im Jahr. Wird die überschritten - sieht dass das Finanzamt gar nicht gerne. Auch die Sozialversicherungsträger gehen dann gerne mal von einer abhängigen Beschäftigung aus.

Was genau ist den mündlich geregelt? Nur danach kann man Dinge „einfordern“(Überstunden oder Ausgleich derselben) oder „verweigern“(tontechnische Fähigkeiten).
Ist nix geregelt - muß man das jetzt tun und dann weitersehen.

Ciao
Garrett