Hallo,
angenommen jemand ist geringfügig Selbständig im Dienstleistungsgewerbe und außerdem noch ehrenamtlich als gerichtlich bestellter Betreuer tätig, wie und wo gibt man die Aufwandspauschale für ehrenamtlich geführte Betreuungen in der Steuererklärung an? Für 2010 soll ja nun eine neue Steuererklärungsvorschrift für ehrenamtlich tätige rechtliche Betreuer gelten. Bleibt da nun die gesamte Aufwandsentschädigung steuerfrei, oder wie ist das zu verstehen? Bzw. spielt der Ehrenamtsfreibetrag da auch noch eine Rolle?
Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
LG Helho