Ehrenamtspauschale

Bei der Übungsleiterpauschale kann man ja 2400 Euro steuerfrei verdienen.
Ich falle als ehrenamtliche Prüferin bei der IHK unter diese Pauschale, sagte man mir.

Nun wird mir hier für meine Tätigkeit monatlich (nach Aufwand) ein Gesamtbetrag überwiesen, der sich zusammensetzt aus:
6,- Euro / Std. Ehrenamtspauschale
Fahrtkosten (0,30 Euro / km)
15 Euro Verpflegungsgeld

Ich bekomme den Gesamtbetrag überwiesen, ohne dass die einzelnen Posten ausgewiesen wurden.
Damit komme ich dieses Jahr vermutlich über 2.400 Euro.

Muss ich den gesamten Betrag für die steuerfreie Ehrenamtspauschale anrechnen.
Oder kann ich mir das aufsplitten lassen und dann nur diese Stundenpauschale hineinrechnen - bzw. die Fahrtkosten und ggf. das verpflegungsgeld herausrechnen?

Die Fahrtkosten fallen ja bspw. sowieso an - daran „verdiene“ ich ja nichts.
Und je nachdem, wohin ich fahren muss, kommt da schonmal ein ordentlicher Betrag zusammen.

Wie ist das also nun?
Muss ich den Gesamtbetrag, wie er mir üebrwiesen wird, angeben?
Oder muss ich eine detailierte Abrechnung beantragen und kann dann nur einzelne Posten anrechnen?

Danke.

Servus,

da braucht nichts aufgeschlüsselt zu werden: Bei Überschreiten der „Übungsleiterpauschale“ können Werbungskosten / Betriebsausgaben in dem Umfang abgezogen werden, in dem sie den steuerfreien Betrag überschreiten. Es genügt hier also, bei der ESt-Erklärung die tatsächlich angefallenen Werbungskosten/Betriebsausgaben darzustellen. Wenn die erhaltenen Pauschalen höher sind, läuft das allerdings in die Steuerpflicht hinein (was ja auch kein Fehler ist, weil es trotz der Neuinterpretation des ESt-Tarifs durch Focus, Bild usw. keinen Grenzsteuersatz von hundert Prozent und mehr gibt).

Schöne Grüße

MM

Danke für die Antwort.

Aber ich bin absolut ahnungslos, was das angeht und muss nochmal ganz naiv nachfragen.
Denn ich habe keine Ahnung, was Betriebsausgaben und Werbungskosten sind.
Kann man die Antwort auch in einfachen Worten ausdrücken? Das wäre mir sehr hilfreich…

Nochmals danke und Grüße!

Hallo,

Aber ich bin absolut ahnungslos, was das angeht und muss nochmal ganz naiv nachfragen.
Denn ich habe keine Ahnung, was Betriebsausgaben und Werbungskosten sind.
Kann man die Antwort auch in einfachen Worten ausdrücken? Das wäre mir sehr hilfreich…

Das sind die Ausgaben die im Zusammenhang mit dem Erwerbseinkommen anfallen und steuerlich anerkannt/abzugsfähig sind. Bei nichtselbständiger Tätigkeit heißt das eben Werbungskosten und bei selbständiger Betriebsausgaben.
Gibt es irgendwelche Pauschalen wie z. B. die Werbungskostenpauschale oder den Übungsleiterfreibetrag, dann müssen diese Kosten erstmal diese Beträge überschreiten, um steuerlich wirksam zu werden also zusätzlich von den Einnahmen abgezogen werden zu können.

Grüße

Servus,

noch ergänzend zu El Buffo: Die Fahrtkosten und die Verpflegungspauschale werden nicht dadurch steuerfrei, dass derjenige, der sie bezahlt, so benennt, sondern erst, wenn man nachweist, dass Fahrtkosten und Mehraufwand für Verpflegung in dieser Höhe angefallen sind. Daher ist es in diesem Fall egal, mit welchem Namen diese Beträge abgerechnet und überwiesen werden: Man muss bei der Steuererklärung darstellen, welche Strecken gefahren wurden und wie oft und wie lange man bei Auswärtstätigkeit abwesend war.

Schöne Grüße

MM