Da bin ich leider der falsche Ansprechpartner, ich berate vorwiegend in den gebieten Steueroptimierung (Offshore) und Geldanlage.
Detailfragen lasse ich immer durch den Steueranwalt klären
Das sind eine Reihe von Fragen, die nicht jeweils mit einem Satz zu beantworten sind und teilweise von konkreten Bedingungen abhängen, die nicht in der Frage angeführt sind. Deshalb empfehle ich zunächst folgenden Link http://www.stmf.bayern.de/steuern/ehrenamtspauschale…
Außerdem sollte evtl. auch ein versierter Steuerberater konsultiert werden. Eine Steuerberater-Datenbank findest du z. B. unter http://www.die-steuerfachberater.de
Diese Frage ist sehr umfangreich zu beantworten, so das Sie sich am besten an den StB Ihres Vereines oder eines der Vorstandsmitglieder wenden sollten.
Liebe/-r Experte/-in,
in unserem Vereinsvorstand wird gerade über die
Ehrenamtspauschale diskutiert.
Ich möchte gerne wissen:
Welchen Nutzen hat der Verein bzw. hat der Verein durch
eine solche Zahlung eine konkrete Steuerentlastung ?
Gegenfrage: Zahlt der Verein denn Steuern? Falls ja, in welchem Bereich?
Ausgaben für Ehrenamtliche Tätigkeiten betreffen im Allgemeinen nicht den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des (gemeinnützigen) Vereins und können deshalb nicht als Betriebsausgaben i.S.v. § 4 Abs. 4 EStg des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs berücksichtigt werden. Nur in diesem Bereich fällt jedoch ggf. Körperschaftsteuer an!
Welchen Vorteil hat das Vorstandsmitglied ?
Einen finanziellen!
Beeinflußt die Zahlung evtl. Familien, deren Kinder Bafög für das Studium erhalten?
Kann ich mir nicht vorstellen, bin allerdings im BaFög-Recht nicht fit!
Muss eine Zahlung vom Verein nachweislich an das
Vorstandsmitglied erfolgen?
Wenn es vertraglich zwischen Verein und Vorstandsmitglied ausgemacht ist: Natürlich JA! Es sei denn, das Vorstandsmitglied verzichtet auf den Erhalt dieser vertraglich vereinbarten Zahlung.
Muss der Verein über eine positive, ausreichende Kassenlage verfügen ?
Gegenfrage: Was passiert, wenn der Verein Gelder ausgibt, obwohl er schon insolvent ist? Der Insolvenzverwalter wird diese Gelder von den Geldempfängern zurückfordern!
Eins vorneweg: Eine „Ehrenamtspauschale“ gibt es nicht. An den Vorstand oder auch sonstige Vereinsmitglieder dürfen nur Auslagen erstattet werden, die entweder durch tatsächliche finanzielle Aufwendungen des Mitglieds oder durch das „opfern“ seiner Zeit (z.B. als Trainer) entstanden sind. Und die Zahlungen dürfen auch grundsätzlich beliebig hoch sein, der Empfänger muss sie halt dann versteuern, wenn sie 2.100€ übersteigen.
Zu den Fragen:
Der Verein mindert durch eine solche Zahlung seinen Gewinn (und damit seine Steuerlast), andere steuerliche Vergünstigungen gibt es nicht
Das Vereinsmitglied hat den Vorteil, dass es seine privaten Auslagen ersetzt bekommt und dies steuerfrei geschieht, sofern der Ersatz 2.100€ nicht übersteigt
3)-6) Die Fragen haben keinen steuerrechtlichen Bezug, in diesen Bereichen kenne ich mich nicht aus und kann hier leider nicht weiterhelfen. Ich empfehle Ihnen, sich hiermit an einen Fachanwalt für Vereinsrecht zu wenden.
Ich bin leider kein Vereins-Experte und kann hier nur meine persönliche Meinung wiedergeben, die nicht unbedingt mit dem geltenden Recht übereinstimmt.
1)Der Verein kann die Zahlungen als Kosten absetzen. Wenn sie im ideellen Bereich anfallen, wird KEINE Steuerersparnis eintreten, nur wenn es sich um Kosten im Rahmen de Zweckbetriebes handelt.
2) Das Vorstandmitglied hat mehr Geld
3) So lange es sich um Kostenerstattungen handelt, ist das steuerlich definitiv unrelevant. Ansonste muss das im Einzelfall geprüft werden - wir sind uns doch einig, dass die 2 Mio Euro vom Beckenbauer auch nicht steuerfrei sein können oder?
4) Erstattungen von Kosten wie z.B. Fahrkosten, porto, … kann der Verein jedem erstatten, der entsprechende Aufwendungen hatte
5) Der Verein kann nur Geld aus einer Kasse nehmen, wenn welches drin ist *g*
ABER bei Kreditlinien kann auch eine Zahlung erfolgen, obwohl der Verein kein Geld mehr hat.
Die Vorstandmitglieder haften aber persönlich für Schulden des Vereins. Das Haftungsproblem wird oft verkannt, weil man auch unschuldig durch Fahrlässigkeit Insolvent gehen könnte, wenn ein ANDERER Fehler gemacht hat.
Guten Tag, ist nicht ganz mein Gebiet aber soviel:
Welchen Nutzen hat der Verein bzw. hat der Verein durch :eine solche Zahlung eine konkrete Steuerentlastung ? #
Die Zeit- und Arbeitsentlohnung ehrenamtlicher Tätigkeit in Ihrem Verein war bisher untersagt, bzw. zu entlohnende Tätigkeiten mussten finanzrechtlich ab dem ersten Euro als gewerblich, mit den üblichen Arbeitgeberabgaben, eingestuft werden.
Durch die Ehrenamtspauschale dürfen aktuell alle Vereinsfunktionen und -tätigkeiten (Übungsleiter haben eine eigene Regelung) bis zu 500 EUR je Jahr und Person steuerfrei entlohnt werden.
Der Verein zahlt bis zu diesen 500 Euro als Arbeitgeber keine Abgabe
Eine Ehrenamtspauschale von bis zu 500 Euro ist für den Verein und für das betreffende Vereinsmitglied steuerfrei.
Welchen Vorteil hat das Vorstandsmitglied ? Achtung!!!# Der springende Punkt sind Ihre nach der Satzung verpflichteten Vereinsengagierten. Das BGB-Vereinsrecht geht davon aus, das Vorstand und andere Satzungsämter ihre Vereinstätigkeiten ehrenamtlich und unentgeltlich ausführen. So steht es in der Regel auch in den Vereinssatzungen. In diesen Fällen steht die Ehrenamtspauschale außen vor.
Sollen Ihre Satzungsverpflichteten auch in den Genuss der Ehrenamtspauschale kommen, müssen Sie entsprechende Satzungsänderungen vornehmen um Ihr Vorhaben rechtssicher zu gestalten. Ansonsten gibt es Ärger, Ihr Gemeinnützigkeitsstatus gerät ins Wanken.
Letztendlich sollten generell in Ihrer Satzung Regularien stehen, die den Umgang mit Vergütungen, Aufwendungen und Entschädigungen regeln. Es gilt der Grundsatz:„Je detaillierter das Gesetz, desto weniger Probleme entstehen“.
Beeinflußt die Zahlung evtl. Familien deren Kinder Bafög :für das Studium erhalten ? Kann ich leider nicht beantworten
Muss eine Zahlung vom Verein nachweislich an das
Vorstandsmitglied erfolgen ? siehe Antwort zu Frage 2
Muss der Verein über eine positive, ausreichende Kassenlage :verfügen ?
#Wie schon erwähnt, ist das große Problem der neuen Pauschale,
dass sie den Verein definitiv Geld kostet. Vereine, die finanziell nicht in der Lage sind, Funktionäre zu bezahlen, diesen aber trotzdem
etwas Gutes tun wollen, können auf das Modell „Rückspende der Ehrenamtspauschale“
zurückgreifen. Auf diesem Weg können Vereine ihren
Funktionären wenigstens Spendenquittungen über 500 Euro ausstellen,ohne einen Euro an liquiden Mitteln ausgeben zu müssen.
zahlt der Verein Steuern. Im Regelfall nicht. Also kann es auch keine steuerliche Entlastung geben. Der Vorteil des Geehrten besteht in Geld, nicht mher und nicht weniger. BAFÖG- tut mir leid, nicht mein Fachgebiet. Vermutlich zählt dort die Pauschale aber nicht als Einkommen. ES gibt keine Vorstandspauschale. Jedes Mitglied, das bestimmte Funktionen ausübt, kann sie bekommen. Wenn der Verein kein Geld hat, kann er logischer Weise nicht zahlen.
zunächst einmal muß ein gemeinnütziger oder mildtätiger oder kirchlicher Verein vorliegen.
Zu 1.) Natürlich hat der Verein in Höhe der Pauschale Ausgaben, also eine steuerliche Entlastung. Der Nutzen des Vereins liegt denke ich darin, dass jemand den Vorsitz überhaupt macht, denn heutzutage jemandem ehrenamtlichen zu finden ist schwer. Natürlich decken die 500 Euro im Jahr nicht ansatzweise alles ab.
Zu 2.) Das Vorstandsmitglied erhält diese Pauschale steuerfrei. Diese muß auch nicht bei seiner Einkommensteuererklärung angegeben werden. Rechtliche Grundlage ist § 3 Nr. 26 a Einkommensteuergesetz.
Zu 3.) Das weiß ich leider nicht. Evtl. bitte beim Bafög-Amt oder die zuständige Stelle anfragen.
Zu 4.) Jede Zahlung muß immer nachweisbar sein.
Zu 5.) Steuerlich gesehen nicht. Aber wenn der Verein kein Geld hat, dann wäre es widersinnig eine Pauschale an den Vorsitzenden zu zahlen.