Hallo Markus
Liebe/-r Experte/-in,
in unserem Vereinsvorstand wird gerade über die
Ehrenamtspauschale diskutiert.
Ich möchte gerne wissen:
- Welchen Nutzen hat der Verein bzw. hat der Verein durch
eine solche Zahlung eine konkrete Steuerentlastung ?
Gegenfrage: Zahlt der Verein denn Steuern? Falls ja, in welchem Bereich?
Ausgaben für Ehrenamtliche Tätigkeiten betreffen im Allgemeinen nicht den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb des (gemeinnützigen) Vereins und können deshalb nicht als Betriebsausgaben i.S.v. § 4 Abs. 4 EStg des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs berücksichtigt werden. Nur in diesem Bereich fällt jedoch ggf. Körperschaftsteuer an!
- Welchen Vorteil hat das Vorstandsmitglied ?
Einen finanziellen!
- Beeinflußt die Zahlung evtl. Familien, deren Kinder Bafög für das Studium erhalten?
Kann ich mir nicht vorstellen, bin allerdings im BaFög-Recht nicht fit!
- Muss eine Zahlung vom Verein nachweislich an das
Vorstandsmitglied erfolgen?
Wenn es vertraglich zwischen Verein und Vorstandsmitglied ausgemacht ist: Natürlich JA! Es sei denn, das Vorstandsmitglied verzichtet auf den Erhalt dieser vertraglich vereinbarten Zahlung.
- Muss der Verein über eine positive, ausreichende Kassenlage verfügen ?
Gegenfrage: Was passiert, wenn der Verein Gelder ausgibt, obwohl er schon insolvent ist? Der Insolvenzverwalter wird diese Gelder von den Geldempfängern zurückfordern!
Sofern noch Unklarheiten bestehen, bitte ich, das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 25.11.2008
http://www.steuer-schutzbrief.de/fileadmin/downloads… zu lesen.
Vielen Dank für die Hilfe
Gruss
Markus