X ist ehrenantlicher 1. Vorsitzender in einem Faschingsverein, dessen Geschäftsjahr zum 30.März 2010 endet und somit wieder Neuwahlen fällig sind.
Kann X, der seine Mitgliedschaft zum 30. März 2010 gekündigt hat, seinen Posten als 1. Vorsitzender schon zum 1.12.09 aufgeben oder nicht?
X hat Schwierigkeiten, Beruf und Hobby unter einen Hut zu bringen, weil er 50 km von Zuhause arbeitet und somit nicht mehr diese wichtige Aufgabe problemlos bewältigen kann.
Hi
im Prinzip hast du recht aber:
Es könnte hier ein „Rücktritt zur Unzeit“ vorliegen.
Darum empfiehlt es sich wirklich mit denen zu sprechen, die bis zum März die Geschäfte übernehmen müssen. Vor allem wichtig: ist die Vertretung des Vereines nach außen gesichert? (schlecht, wenn eine KG in der Karnevalszeit nicht handlungsfähig ist)