Ehrengerichte beim Militär

Heydrich wurde etwa 1930/31 von der Marine entlassen, weil ihn ein Offiziers-Ehrengericht für schuldig befunden hatte, ein Mädel „sitzengelassen“ zu haben. Gab es später diese Ehrengerichte auch noch, oder nur bei der Marine? Und vor allem, gibt es die in der Bundeswehr noch?

Heydrich wurde etwa 1930/31 von der Marine entlassen, weil ihn
ein Offiziers-Ehrengericht für schuldig befunden hatte, ein
Mädel „sitzengelassen“ zu haben.

Die „Ehrengerichte“ basierten auf dem Gedanken, dass ein freien Mann nur von seinesgleichen abge/beurteilt werden dürfe, dementsprechend durften also nur Offiziere über einen Offizier richten. 1808 wurde die „Verordnung über die Bestrafung der Offiziere“ im preußischen Heer beschlossen und damit die Einführung von Ehrengerichten in denen Offiziere über das deviante Verhalten ihrer Offizierkameraden urteilten. 1919 wurden diese Ehrengerichte dann abgeschafft, in der Wehrmacht wurde dann ein „Ehrenrat“ unter Vorsitz des jeweiligen Kommandeurs/Befehlshabers eingeführt, der die gleiche Funktion hatte, im Krieg aber größtenteils durch die Militärgerichtsbarkeit ersetzt wurde. Sinn der Ehrengerichte war unter anderem auch die Zahl der Duelle zwischen Offizieren möglichst gering zu halten, die zwar in den kaiserlichen Streikräften zum Ende hin und in der Reichswehr verboten waren, trotzdem aber in seltenen fällen tatsächlich durchgeführt wurden. Erst in der Wehrmacht wurde das Duellierungsverbot endgültig durchgesetzt.
Die Ehrengerichte wurden in der Zeit von 1933-1939 leider auch dazu genutzt Regimekritiker oder Minderheiten aus dem Militärdienst zu entfernen, wodurch sie der zivilen Gerichtsbarkeit ausgeliefert wurden.

Gab es später diese Ehrengerichte auch noch, oder nur bei der Marine?

Ja, es gab sie bis 1945 in der gesamten Wehrmacht (über die Offiziere der Waffen-SS ist mir diesbezüglich nichts bekannt, mutmaßlich gab es sie dort aber erst recht).

Und vor allem, gibt es die in der Bundeswehr noch?

Nein, das würde dem Gedanken des „Staatsbürgers in Uniform“, der sich bei Delinquenz vor einem ordentlichen Gericht zu verantworten hat aufs Schärfste widersprechen.

Gruß Andreas