Hallo,ich stelle mir folgende Situation vor:
Gegen A wird in den Sozialen Netzwerken ein Shitstorm vom Zaun gebrochen in dessen Folge sich A das Leben nimmt.B, ein Bekannter von A, berichtet über Shitstorm und Suizid auf seiner Homepage.
Daraufhin postet C im sozialen Netzwerk übelste Beleidigungen gegen A (gut, dass der endlich tot ist, der ****) und seichtere gegen B (Spinner, der hat ne Macke usw.)Hat B, der nur ein Bekannter vom verstorbenen A war, gegen C irgendeine rechtliche Handhabe?
Daraufhin postet C im sozialen Netzwerk übelste Beleidigungen
gegen A (gut, dass der endlich tot ist, der ****) und
seichtere gegen B (Spinner, der hat ne Macke usw.)Hat B, der
nur ein Bekannter vom verstorbenen A war, gegen C irgendeine
rechtliche Handhabe?
Es könnte der Straftatbestand der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener erfüllt sein.
Hallo,
es wären Strafanträge wegen der Äußerungen von C möglich:
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bzgl. der Äußerungen über A: § 189 StGB „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“. Allerdings muss der Antrag gemäß § 194 (2) StGB von Angehörigen gestellt werden oder gewisse Voraussetzungen erfüllen
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bzgl. der Äußerungen über B: § 185 StGB „Beleidigung“. Hier gilt zudem §194 (1) StGB.
Um alles weitere wird sich die Staatsanwaltschaft kümmern.
Gruß
vdmaster