Ehrenrettung verstorbener

Hallo,ich stelle mir folgende Situation vor:

Gegen A wird in den Sozialen Netzwerken ein Shitstorm vom Zaun gebrochen in dessen Folge sich A das Leben nimmt.B, ein Bekannter von A, berichtet über Shitstorm und Suizid auf seiner Homepage.

Daraufhin postet C im sozialen Netzwerk übelste Beleidigungen gegen A (gut, dass der endlich tot ist, der ****) und seichtere gegen B (Spinner, der hat ne Macke usw.)Hat B, der nur ein Bekannter vom verstorbenen A war, gegen C irgendeine rechtliche Handhabe?

Daraufhin postet C im sozialen Netzwerk übelste Beleidigungen
gegen A (gut, dass der endlich tot ist, der ****) und
seichtere gegen B (Spinner, der hat ne Macke usw.)Hat B, der
nur ein Bekannter vom verstorbenen A war, gegen C irgendeine
rechtliche Handhabe?

Es könnte der Straftatbestand der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener erfüllt sein.

Danke!

Hallo,

es wären Strafanträge wegen der Äußerungen von C möglich:

  • bzgl. der Äußerungen über A: § 189 StGB „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“. Allerdings muss der Antrag gemäß § 194 (2) StGB von Angehörigen gestellt werden oder gewisse Voraussetzungen erfüllen

  • bzgl. der Äußerungen über B: § 185 StGB „Beleidigung“. Hier gilt zudem §194 (1) StGB.

Um alles weitere wird sich die Staatsanwaltschaft kümmern.

Gruß
vdmaster