Ehrenvorstand und Mitspracherecht?
Hallo Peter,
vielen Dank für Deine freundliche Anfrage.
Die Lösung dafür könnte möglicherweise in der Vereinssatzung zu finden sein, falls diese dazu eigene detaillierte Rechte und Pflichten für einen Ehrenvorsitzenden vorsieht. Details dazu kenne ich natürlich nicht.
Falls dort keine genau Regelung vorgesehen ist, dann würde ich vorschlagen, wie folgt zu entscheiden:
Ein Ehrenvorsitzender ist in der Regel immer eine Person, die sich als langjähriges und aktives Mitglied um Euren Verein unstreitig verdient gemacht hat, also damit auch hohen Respekt geniessen sollte. Dies zu beachten heißt dann aber auch, dass man den Ehrenvorstand selbstverständlich 1. zu allen Vorstandssitzungen einlädt und 2. er auf allen Sitzungen auch ein Mitspracherecht hat. Damit kann er seine Meinung zu allen Diskussionsthemen frei äussern.
Ein eigenes Stimmrecht des Ehrenvorstands bei Beschlüssen würde ich aber nur dann annehmen, wenn dies ausdrücklich in der Satzung Eures Vereins auch so vorgesehen ist.
Gesetzliche Regelungen zu dieser Frage gibt es nicht, also wäre immer Eure Satzung entscheidend. Wenn dazu mehr Klarheit in der Satzung gewünscht wird, dann könnte man ja dann auch an eine gemeinsam und einvernehmlich erarbeitete Satzungsänderung in diesem Punkt denkbar.
Waren diese Hinweise hilfreich? Falls ja, dann würde es mich freuen dazu eine kurze Rückantwort zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen aus Berlin,
Lutz Bernard, Ass. jur.
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