Ehrlichkeit

Hallo zusammen,

gibt es irgendwo einen Passus das ein Anwalt sich über die rechtlichen Gegebenheiten eines Falles unterrichten muß - bevor er z.B. eine Klageerwiderung schreibt - oder eine Antwort an einen anderen Anwalt?

Oder ist das eher üblich das ein erstes Anschreiben grundsätzlich mit wischiwaschi abgewiesen wird?

Gruß
Thomas

Hallo zusammen,

gibt es irgendwo einen Passus

NEIN

das ein Anwalt sich über die

rechtlichen Gegebenheiten eines Falles unterrichten muß -

welchen Falles, den seines Mandanten doch wohl…

bevor er z.B. eine Klageerwiderung schreibt - oder eine
Antwort an einen anderen Anwalt?

oft geht es um tatsächliche und nicht um rechtliche Gegebeneheiten

Oder ist das eher üblich das ein erstes Anschreiben
grundsätzlich mit wischiwaschi abgewiesen wird?

„wischiwaschi“ ist legal und ein sehr probates Mittel!
Freundliche Grüße

BRAO
Hi,

in der Bundesrechtsanwaltsordnung könnte so etwas vielleicht stehen (wo weiß ich aber leider nicht). Hier der Link:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/brao/i…

Hallo!

Das kommt drauf an, wie man reagiert. Es ist ja nicht verboten Wischiwaschi zu schreiben (für die Gegenseite liegt die Kunst dann wieder darin, zwischen den Zeilen lesen zu können).

No na net muss sich ein Anwalt über den Sachverhalt informieren, wobei er sich grundsätzlich auf die Angaben seines Mandanten verlassen kann. Also wenn der Mandant dem Anwalt etwas falsches erzählt und der Anwalt daher einen falschen Sachverhalt vorbringt, dann ist da nicht der Anwalt dran schuld, er muss nur den Kopf dafür vor Gericht hinhalten und blamiert sich dann halt erforderlichenfalls für seinen Mandanten.

Gruß
Tom

Hallo Tom,

ich finde es schade das sowas nicht verboten ist.
Wenn jemand z.B. bei einer Urheberrechtsverletzung von der Gegenseite
eine Entschädigung haben möchte - und deren Anwalt dann pauschal antwortet: Ihre Forderung ist unbegründet -
dann vermisse ich so einen Passus in der BRAO.
Nirgends steht im Urhebergesetz das man kostenlos Dinge von anderen nutzen darf.
Durch solche Anwälte - die ihre Mandaten nicht vernünftig beraten -
ist man gezwungen Klage einzureichen. Ansonsten rührt sich da nichts.
Aber in dem Moment wo man Klage eingereicht hat trudeln die Vergleichsangebote ein.

Gruß
Thomas

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Hallo!

ich finde es schade das sowas nicht verboten ist.
Wenn jemand z.B. bei einer Urheberrechtsverletzung von der
Gegenseite
eine Entschädigung haben möchte - und deren Anwalt dann
pauschal antwortet: Ihre Forderung ist unbegründet -

Ja wenn A behauptet er hat eine Forderung so sagt das ja noch nichts darüber aus, ob diese begründet ist, du zäumst das Pferd also quasi von hinten auf. Es kann ja bitte nicht so sein, dass wenn A zu B sagt, gib mir 100,- Euro, dass B dann nicht sagen darf, nein ich geb sie dir nicht. Wo kommen wir denn da sonst hin, wenn jeder irgendetwas behaupten kann und keiner widersprechen darf? Wirklich eine abstruse Idee. Der Anwalt darf ja bitte auch nicht mehr, als jeder andere Mensch auch - wäre sehr merkwürdig, wenn das anders wäre.

Außerdem, wie willst du wissen, ob der Anwalt richtig oder falsch beraten hat? Vielleicht ist die Sach- und Rechtslage gar nicht so klar (ich weiß schon, dass im Zivilprozess beide Parteien meistens der Ansicht sind, dass sie 100% im Recht sind, ist halt oft nicht so)?

Nirgends steht im Urhebergesetz das man kostenlos Dinge von
anderen nutzen darf.
Durch solche Anwälte - die ihre Mandaten nicht vernünftig
beraten -

Woraus schließt du, dass irgendein Anwalt etwas anderes gesagt haben soll? Vielleicht wollte sozusagen die Gegenseite ausprobieren, ob der künftige Kläger es ernst meint und wirklich klagt? Das ist doch wohl auch legitim!

ist man gezwungen Klage einzureichen. Ansonsten rührt sich da
nichts.

Ja das ist ja der Sinn der Sache. Wenn man einen Anspruch hat und dieser nicht erfüllt wird, kann man diesen klagsweise durchsetzen.

Aber in dem Moment wo man Klage eingereicht hat trudeln die
Vergleichsangebote ein.

Was nicht dafür spricht, dass die Sache so eindeutig ist, sonst müsste man sich ja nicht vergleichen (es sei denn man macht faktisch ein Anerkenntnis, schreibt das aber formal in einen Vergleich).

Gruß
Tom

Es kann ja bitte nicht so
sein, dass wenn A zu B sagt, gib mir 100,- Euro, dass B dann
nicht sagen darf, nein ich geb sie dir nicht. Wo kommen wir
denn da sonst hin, wenn jeder irgendetwas behaupten kann und
keiner widersprechen darf? Wirklich eine abstruse Idee.

Davon war auch nicht die Rede.
Anwalt A schreibt Anwalt B - mein Mandant fordert 100 Euro weil:
§10 und §20 - Urteil soundso. Also mit Begründung.

Bei einem ehrlichen Anwalt B hätte ich jetzt erwartet, daß er seinen
Mandanten aufklärt: Hör zu - die Forderung ist begründet.
Was aber passiert ist folgendes - Anwalt B antwortet sinngemäß:
Ich denke Ihre Forderung ist unbegründet. Sie wollen doch nur Geld rausschlagen.
Also eine Antwort ohne Begründung.

In der BRAO kann man zumindestens etwas in folgender Art finden:
Anwälte sollen schlichtend handeln.
Da hat doch Anwalt B gegen verstoßen.

Gruß
Thomas

Hallo!

Sehr unwahrscheinlich, dass das so war. Sollte die Forderung von A oder dessen Mandanten wahrscheinlich berechtigt sein, dann wird B dies seinem Mandanten auch so gesagt haben. Der Mandant wird aber seinem Anwalt gesagt haben, probieren sie es einmal mit ablehnen und genau das wird er auch tun. Alles völlig legitim, der Anwalt vertritt ja nicht seine eigenen Interessen, sondern die des Mandanten.

Gruß
Tom

Ergänzung
Hallo!

Ach ja nochwas: wer etwas behauptet, muss es auch beweisen. Also B muss eigentlich überhaupt nicht antworten (also standesrechtlich müsste er, wenn er von einem Anwalt angeschrieben wird, zumindest antworten, dass er nicht antwortet.

Gruß
Tom