Hallo!
ich finde es schade das sowas nicht verboten ist.
Wenn jemand z.B. bei einer Urheberrechtsverletzung von der
Gegenseite
eine Entschädigung haben möchte - und deren Anwalt dann
pauschal antwortet: Ihre Forderung ist unbegründet -
Ja wenn A behauptet er hat eine Forderung so sagt das ja noch nichts darüber aus, ob diese begründet ist, du zäumst das Pferd also quasi von hinten auf. Es kann ja bitte nicht so sein, dass wenn A zu B sagt, gib mir 100,- Euro, dass B dann nicht sagen darf, nein ich geb sie dir nicht. Wo kommen wir denn da sonst hin, wenn jeder irgendetwas behaupten kann und keiner widersprechen darf? Wirklich eine abstruse Idee. Der Anwalt darf ja bitte auch nicht mehr, als jeder andere Mensch auch - wäre sehr merkwürdig, wenn das anders wäre.
Außerdem, wie willst du wissen, ob der Anwalt richtig oder falsch beraten hat? Vielleicht ist die Sach- und Rechtslage gar nicht so klar (ich weiß schon, dass im Zivilprozess beide Parteien meistens der Ansicht sind, dass sie 100% im Recht sind, ist halt oft nicht so)?
Nirgends steht im Urhebergesetz das man kostenlos Dinge von
anderen nutzen darf.
Durch solche Anwälte - die ihre Mandaten nicht vernünftig
beraten -
Woraus schließt du, dass irgendein Anwalt etwas anderes gesagt haben soll? Vielleicht wollte sozusagen die Gegenseite ausprobieren, ob der künftige Kläger es ernst meint und wirklich klagt? Das ist doch wohl auch legitim!
ist man gezwungen Klage einzureichen. Ansonsten rührt sich da
nichts.
Ja das ist ja der Sinn der Sache. Wenn man einen Anspruch hat und dieser nicht erfüllt wird, kann man diesen klagsweise durchsetzen.
Aber in dem Moment wo man Klage eingereicht hat trudeln die
Vergleichsangebote ein.
Was nicht dafür spricht, dass die Sache so eindeutig ist, sonst müsste man sich ja nicht vergleichen (es sei denn man macht faktisch ein Anerkenntnis, schreibt das aber formal in einen Vergleich).
Gruß
Tom