[EHZ] Eigenheimzulage - 2005 noch für Singles?

Hallo

ein Bekannter will im Dezember noch eine Wohnung kaufen. Er ist Single(nicht zu viel verdienend) und ich dachte, dass nur noch Familien diese Förderung bis 12.2005 bekommen würden?

Weiß jmd. ob das so ist oder?

Danke und Grüße
Brigitta

Nein, die Förderung gibt es auch für Singles…

Eigenheimzulage - auch für Singles noch?

Es gibt sie für alle Berechtigten. Auch für Singles.

Eventuelle Alternative:
Die Eltern kaufen (wenn sie noch EZ bekommen können) die Wohnung und lassen ihn unentgeltlich
(= höchstens gegen Erstattung der Verbrauchskosten) darin wohnen.
Zwei Eltern bekommen mehr EZ als ein Single.

Dringender(!) Rat:
Vor(!!) Unterzeichnung des Kaufvertrags ein halbes oder ganzes Stündchen mit einem Steuerberater verbringen,
der selbst schon in seiner Familie die EZ genutzt hat!!

Mehr zum Thema Eigenheimzulage:
http://www.klicktipps.de/geldtipps-eigenheimzulage.htm

Gruß JoKu

Zwei Eltern bekommen mehr EZ als ein Single.

hi,

wie kommst du denn auf die idee??? das ist schlichtweg falsch, die EHZ bemisst sich nach den anschaffungskosten. diese nach dem eigentumsanteil. ob nun ein single 1 x 50.000 EUR für eine ETW auf den tisch legt oder ma&pa je 25.000 EUR… ergebnis ist das selbe: 50.000 x 1% = 500 EUR p.a. (p.a. betrag max. 1.250 EUR!). ergibt sich aus § 9 Abs. 1 und 2 EigHZulG.

im fall wäre nur zu überlegen, ob der „sohn“ noch „kind“ i.S.d. EStG ist (kinderfreibetrag), dem wird wohl nicht so sein, wenn er eine ETW kauft… insoweit wäre auch keine kinderzulage (800 EUR p.a.) möglich.

des weiteren haben die eltern ggf. schon eine förderung gehabt oder verdienen mehr…

mfg vom

showbee

Dringender(!) Rat:
Vor(!!) Unterzeichnung des Kaufvertrags ein halbes oder ganzes
Stündchen mit einem Steuerberater verbringen,
der selbst schon in seiner Familie die EZ genutzt hat!!

hi, den letzten satz musst du mir mal erklären…

gruß inder

Hi !

Richtig ist, dass im Finanzausschuss neben der vollständigen Abschaffung der EHZ diskutiert wurde, ob man nicht zumindest für Familien mit Kindern eine Förderung beibehalten sollte. Bisher ist weder das Eine noch das Andere wirklich endgültig beschlossen.

Daneben gilt derzeit folgendes:
Anspruch auf EHZ hat, wer:

  • ein Eigenheim (Haus oder Eigentumswohnung) besitzt (Auflassung genügt)
  • dieses Eigenheim selbst bewohnt oder unentgeltlich einem Angehörigen überlässt
  • die Einkunftsgrenzen nicht übersteigt (€ 70.000 für Summe Erstjahr und vorangegangenes Jahr).
    Es müssen alle drei Punkte gleichzeitig erfüllt sein. In welcher Weise mögliche Übergangsvorschriften ausgestaltet werden, ist derzeit noch unklar. Es sollte daher schleunigst auch mit dem Bezug der Wohnung begonnen werden.

BARUL76

.

hi,

wg. bezug: es genügt bei kauf einer immobilie, den notartermin in diesem jahr noch unter „dach und fach“ zu bringen - bezug und übergang von nutzen und lasten sind irrelevant, da für anwendung der „alten“ rechtslage der notartermin auschlaggebend ist - selbst ein vorvertrag (verbunden mit notartermin in 2006) über den verkauf zwischen den parteien wäre u.u. noch berücksichtigungsfähig…

gruß vom inder

Stündchen mit einem Steuerberater verbringen,
der selbst schon in seiner Familie die EZ genutzt hat!!

hi, den letzten satz musst du mir mal erklären…
gruß inder

Es soll gute und weniger gute Steuerberater geben.
Ich selbst habe (u.a. am Beispiel Wohneigentum) erlebt, dass in der Regel der Berater am kompetentesten berät, der eine Sache schon selbst durchlebt hat.

Gruß JoKu

hi,

und wie soll das funktionieren - rufst de alle an und fragst vorher, ob sie das schon selbst für sich in anspruch genommen haben…

hhhmmm - ich sollte meinen zahnarzt mal fragen, ob er selbst auch kronen hat - nicht das da was schiefgeht…

ma im ernst: eigenheimzulage ist nun wirklich keine geheime wissenschaft - die sollte jeder berater drauf haben…

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… danke an alle hier - blicke nun wirklich schon besser durch!
Grüße
Brigitta

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