[EHZ] Eigenheimzulage drittes Objekt bei Eheleuten

Hallo,
wie ist das denn mit der Eigenheimzulage, wenn Eheleute

  • die Förderung für das erste Objekt nicht für den ganzen Förderzeitraum genutzt haben
  • dann ein zweites Objekt mit dem vollen Förderzeitraum genutzt wurde und nun
  • ein weiteres Objekt selbst genutzt wird: kann dafür der beim 1. Objekt nicht ausgenutzte Zeitraum nachgeholt werden?

Mfg
Gerd

hi,

jep, genauso ist es. das ganze nennt sich „Folgeobjekt“ und man bekommt die förderjahre, die beim „Erstobjekt“ nicht verbraucht wurden. nachzulesen in § 7 Eigenheimzulagegesetz:

http://bundesrecht.juris.de/eigzulg/BJNR178310995BJN…

aber auch das folgeobjekt muss (wegen der abschaffung der zulage) in diesem jahr gekauft worden sein (resp. bauantrag gestellt sein). es ist allerdings kein bestimmter zeitraum zwischen 1. und folgeobjekt vorgeschrieben, in der regel werden meist mehr als 8 jahre dazwischen liegen und das ist kein problem.

zum weiteren nachlesen:

[http://mpix.bundesfinanzministerium.de/Mpix/count/BM…](http://mpix.bundesfinanzministerium.de/Mpix/count/BMF/r0?p=%2FSites%2Fbmf%2FDE%2FAktuelles%2FBMF_Schreiben%2FVeroffentlichungen_zu_Steuerarten%2Feinkommensteuer&u=http%3A%2F%2Fwww.bundesfinanzministerium.de%2Flang_de%2FDE%2FAktuelles%2FBMF Schreiben%252FVeroffentlichungen zu__Steuerarten%252Feinkommensteuer%252F121%252CtemplateId%253Draw%252Cproperty%253DpublicationFile.pdf)

dort ab Rz. 40.

mfg vom

showbee

Hi showbee,

deine Antwort erscheint mir etwas zu optimistisch.

In dem Beispiel gab es für das zweite Objekt volle 8 Jahre EigZul, damit ist es kein Folgeobjekt, sondern ein Zweitobjekt.

Die nicht ausgenutzten Jahre des Erstobjekts können daher nicht mehr in Anspruch genommen werden, sondern sind verfallen.

Gruß

Petz

hi,

hmmm… es sind doch eheleute. insoweit ist es doch m.E. ein folgeobjekt des erstobjektes und da eheleute zweimal zulage bekommen können, kann man doch das zweitobjekt außen vor lassen.

oder habe ich jetzt einen denkfehler?

mfg vom

showbee

hi,

wenn die 8 Jahre des Erstobjekts nicht ausgenutzt wurden, müssen sich die Eheleute beim zweiten Objekt unwiderruflich (!) entscheiden, ob das zweite dann ein Folgeobjekt oder ein Zweitobjekt sein soll.

Da für das zweite Objekt 8 Jahre lang gezahlt wurde, kann es nur ein Zweitobjekt sein und damit ist vollständiger Objektverbrauch eingetreten.

Die nicht ausgenutzten Jahre des Erstobjekts können nicht auf ein Drittobjekt übertragen werden, da inzwischen Objektverbrauch eingetreten ist.

Gruß

petz

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wenn die 8 Jahre des Erstobjekts nicht ausgenutzt wurden,
müssen sich die Eheleute beim zweiten Objekt unwiderruflich
(!) entscheiden, ob das zweite dann ein Folgeobjekt oder ein
Zweitobjekt sein soll.

hi,

stimmt. jetzt hat es „klick“ gemacht. man ist das lange her, das ich mich damit beschäftigt habe. bald ist ja zuende :smile:

gruss vom

showbee