Person A hat eine Wohnung für Familie A gekauft (2 Erwachsene, 1 Kind). A bekommt dafür die Eigenheimzulage.
Ist es mögliche eine Person B unentgeldlich in der Wohnung von Familie A aufzunehmen oder ist dadurch die Eigenheimzulage gefährdet?
Person B verdient eigenes Geld.
Ob die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird oder unentgeltlich überlassen wird, ist für die EHZ nicht von Belang, es besteht in beiden Fällen ein gesetzlicher Anspruch.
Wenn die Wohnung selbst genutzt wird und eine fremde Person mit untergebracht wird, so ist das ebenso wie oben völlig egal.
Ob die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird oder
unentgeltlich überlassen wird, ist für die EHZ nicht von
Belang, es besteht in beiden Fällen ein gesetzlicher Anspruch.
Hallo,
sofern unentgeltliche Überlassung an Angehörige erfolgt! Nicht jeder dahergelaufene… § 4 EHZG, § 15 AO.
sorry aber das verstehe ich nicht!?
Familie A hat die Wohnung gekauft und die Eigenheimzulage dafür erhalten. Gehen wir davon aus das B Verwandt mit einem Teil von A ist.
Familie A wohnt weiterhin in dieser gekauften Wohnung! B kommt zusätzlich und unentgeldlich dazu.
Familie A wohnt weiterhin in dieser gekauften Wohnung! B kommt
zusätzlich und unentgeldlich dazu.
Ist dadurch die Eigenheimzulage gefährdet?
Hi,
nein, solange A weiterhin wohnt, kann er B aufnehmen. Das ist ja bei jeder „Beziehungskiste“ der Fall. Mann M kauft eine Wohnung, bezieht EHZ, trifft irgendwann Freundin F und sie zieht bei ihm ein. Selbst hier ist es problemlos der Fall.
Aber: M darf nun nicht ausziehen und bspw. seiner Freundin die Wohnung überlassen. Solange sie nur Freundin ist.
Merke: Entweder Eigentümer ODER Angehöriger müssen mindestens in der Wohnung wohnen. Wer dazu kommt, ist egal.
Problem: M nimmt erst seine Freundin kostenfrei auf (kein Problem, s.o.), irgendwann wird aber ein Zweckbündnis daraus. F wird von der Freundin zur Untermieterin. Dann nutzt M die Wohnung nicht mehr vollständig zu eigenen Wohnzwecken, weil er einen Teil entgeltlich überlässt, hier ist die EHZ zu kürzen.