[EHZ] Eigenheimzulage und Wohnungsverkauf bei GbR

Hallo!

Zwei Brüder kaufen sich eine Wohnung, einer von Ihnen nutzt diese als gemeldeten Zweitwohnsitz. Weder beim notariellen Kauf noch später wurde bislang schriftlich festgelegt, zu welchen Besitzanteilen (also halbe-halbe oder 70/30 etc.) die Brüder die Immobilie besitzen. Der Kaufpreis wurde von meheren verschiedenen Privatkonten einst auf das Notaranderkonto überwiesen, auch Tilgung + Zins für den Kredit werden mal von einem, mal vom anderen Bruder geleistet. Untereinander hatten die Brüder die Besitzverhältnisse jedoch mündlich vereinbart: Dem mit Zweitwohnsitz nutzenden Bruder gehören 80% der Immobilie.

Für die Dauer der Eigennutzung möchte dieser nun Eigenheimzulage beantragen. Dafür verlangt das Finanzamt eine Kopie des Kaufvertrages, indem jedoch beide Brüder - ohne Angabe der Besitzanteile - als Käufer GbR verzeichnet sind. Wie kann der Antragssteller dem Finanzamt nun belegen, daß er 80% der Wohnung besitzt und ihm folglich für seine 80% der Wohnung Eigenheimzulage zusteht? Wie kann gleichfalls beim Wohnungsverkauf festgestellt worden, daß der erzielte Spekulationsgewinn damit zu 80% dem einen Bruder und 20% dem anderen Bruder anzurechen ist?

Vielen Dank für Euer Interesse an dieser schwierigen Steuerfrage!
Gruß von Daniel

Hi !

Das Steuerrecht stellt grundsätzlich auf die tatsächlichen Verhältnisse ab. Da es oftmals schwierig ist, diese einfach so festzustellen, müssen sich bestimmter Hilfsmittel bedient werden.

Ein sehr einfaches Hilfsmittel sind dabei Verträge bzw. Vertragszusätze. So wurde vorliegend zum Beispiel mündlich die 80:20-Regelung vereinbart. Es ist sicherlich nicht verwerflich, wenn diese mündliche Vereinbarung nun auch endlich mal schriftlich fixiert wird.

Neben solchen Verträgen kann die „Beteiligungshöhe“ aber auch aus den bisher geleisteten Zahlungen abgeleitet werden. Wenn hier ein krasser Gegensatz zu den 80:20-Behauptungen vorliegt, dürfte es ebenfalls schwer werden, fas FA zu überzeugen.

So lange sich nach dem mündlichen Vereinbarungen also gerichtet wird, dürfte es keine Schwierigkeiten geben, diese substantiert darzulegen und damit den Anspruch auf die EHZ zu begründen.

BARUL76

Hallo!

Vielen Dank für den Hinweis. Die Brüder werden am Besten auch einen schriftlichen GbR-Vertrag vorlegen und bei den Kosten die 80-20 Verteilung darlegen.

Viele Grüße
Daniel