Hallo!
Zwei Brüder kaufen sich eine Wohnung, einer von Ihnen nutzt diese als gemeldeten Zweitwohnsitz. Weder beim notariellen Kauf noch später wurde bislang schriftlich festgelegt, zu welchen Besitzanteilen (also halbe-halbe oder 70/30 etc.) die Brüder die Immobilie besitzen. Der Kaufpreis wurde von meheren verschiedenen Privatkonten einst auf das Notaranderkonto überwiesen, auch Tilgung + Zins für den Kredit werden mal von einem, mal vom anderen Bruder geleistet. Untereinander hatten die Brüder die Besitzverhältnisse jedoch mündlich vereinbart: Dem mit Zweitwohnsitz nutzenden Bruder gehören 80% der Immobilie.
Für die Dauer der Eigennutzung möchte dieser nun Eigenheimzulage beantragen. Dafür verlangt das Finanzamt eine Kopie des Kaufvertrages, indem jedoch beide Brüder - ohne Angabe der Besitzanteile - als Käufer GbR verzeichnet sind. Wie kann der Antragssteller dem Finanzamt nun belegen, daß er 80% der Wohnung besitzt und ihm folglich für seine 80% der Wohnung Eigenheimzulage zusteht? Wie kann gleichfalls beim Wohnungsverkauf festgestellt worden, daß der erzielte Spekulationsgewinn damit zu 80% dem einen Bruder und 20% dem anderen Bruder anzurechen ist?
Vielen Dank für Euer Interesse an dieser schwierigen Steuerfrage!
Gruß von Daniel