[EHZ] ist ein Arbeitszimmer schädlich für die EHZ?

Hi, fiktives Beispiel

Neubau, es besteht Anspruch auf EHZ. Der Bauherr ist Lehrer und hat ein Arbeitszimmer vorgesehen und will die Ausgaben an Zins und Betriebskosten später absetzen. Im Antrag auf EHZ ist eine Angabe von beruflich genutzten Räumen vorgesehen.

Wie schädlich ist hier eine Angabe für die EHZ? Man muss Gesamthausfläche und die AZ-Fläche angeben.

Fällt der Anspruc komplett weg, wenn bereits nur ein Anteil des Hauses beruflich genutzt wird? Oder verringert sich anteilig der Wohnfäche nur die Bemessungsgrundlage.

Gruß

Matthias

Hallo,

die förderfähigen Summen werden runtergerechnet. Es werden bei 5% Arbeitszimmeranteil nur 95% der Anschaffungskosten als Bemessungsgrundlage einbezogen.

Ergibt sich aus § 8 EigenheimzulageG, letzter Satz
http://www.gesetze-im-internet.de/eigzulg/__8.html

Wenn nun aber diese restlichen Kosten über 125.000 Euro liegen, wird sich die Zulage nicht mindern, weil immer 1% der Bemessungsgrundlage, max. aber 1.250 p.a. gezahlt werden.

Das in § 9 Abs. 1 EigHZulG
http://www.gesetze-im-internet.de/eigzulg/__9.html

Mfg vom

showbee

Ok, verstanden. Kann denn ein Lehrer immer noch diese Dinge absetzen? oder ist das inzwischen auch gestrichen/geplant zu streichen?

Wobei ein Lehrer ein Arbeitszimmer nutzen wird und das auch wenn ab 2007 ein Ansatz als Werbungskosten entfällt. Das heißt, dieses Arbeitszimmer wird ein Beamter mit Ahnung immer anrechnen, es kommt nicht drauf an, ob der Lehrer dies in der Steuererklärung angibt oder nicht oder ob es ab 2007 nicht mehr ansetzbar ist.

http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2002/XX020051.HTM

Ab 2007 kann ein Lehrer ein Arbeitszimmer nicht mehr ansetzen, da es nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet.

Hier werden mit Sicherheit einige Klagen zu erwarten sein, da man sich auf § 9 (1)EStG berufen wird.

.

ach du meinst damit, dass ein Finanzbeamter dieses immer annehmen wird, wenn er die bemessungsgrundlage für die EHZ festlegt? ob der Antragssteller dieses angibt oder nicht? das kann ich mir nicht vorstellen.
mfg

m.g.

Das
heißt, dieses Arbeitszimmer wird ein Beamter mit Ahnung immer
anrechnen, es kommt nicht drauf an, ob der Lehrer dies in der
Steuererklärung angibt oder nicht oder ob es ab 2007 nicht
mehr ansetzbar ist.

und bei Elternzeit?
weitergehenden Frage:

kann man die Belastungen für ein AZ eigentlich auch in den Jahren absetzen, in denen der Lehrer Elternzeit hatte? deswegen räumt er das Zimmer ja nicht aus und muss es weiterhin bereithalten.

mfg
m.g.

[MOD] Komplettzitat gelöscht

kann man die Belastungen für ein AZ eigentlich auch in den
Jahren absetzen, in denen der Lehrer Elternzeit hatte?
deswegen räumt er das Zimmer ja nicht aus und muss es
weiterhin bereithalten.

Hallo,

m.E. auch dann, weil die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken entscheidend
ist. Es ist nicht entscheidend, dass man etwas NICHT zu Arbeitszwecken
nutzt.

Mfg vom

showbee

kann ich mir nicht vorstellen.
mfg

Aber ich kann es mir vorstellen, zumal dann, wenn man schon jahrelang ein Az. in der Erklärung drin hatte. Baut man nun neu wäre es doch seltsam, wenn der Lehrer plötzlich ein solches Zimmer nicht mehr nutzt.

Steht auch im BMF Schreiben vom 24.11.2004, download beim www.bundesfinanzministerium.de