Neubau, es besteht Anspruch auf EHZ. Der Bauherr ist Lehrer und hat ein Arbeitszimmer vorgesehen und will die Ausgaben an Zins und Betriebskosten später absetzen. Im Antrag auf EHZ ist eine Angabe von beruflich genutzten Räumen vorgesehen.
Wie schädlich ist hier eine Angabe für die EHZ? Man muss Gesamthausfläche und die AZ-Fläche angeben.
Fällt der Anspruc komplett weg, wenn bereits nur ein Anteil des Hauses beruflich genutzt wird? Oder verringert sich anteilig der Wohnfäche nur die Bemessungsgrundlage.
die förderfähigen Summen werden runtergerechnet. Es werden bei 5% Arbeitszimmeranteil nur 95% der Anschaffungskosten als Bemessungsgrundlage einbezogen.
Wenn nun aber diese restlichen Kosten über 125.000 Euro liegen, wird sich die Zulage nicht mindern, weil immer 1% der Bemessungsgrundlage, max. aber 1.250 p.a. gezahlt werden.
Wobei ein Lehrer ein Arbeitszimmer nutzen wird und das auch wenn ab 2007 ein Ansatz als Werbungskosten entfällt. Das heißt, dieses Arbeitszimmer wird ein Beamter mit Ahnung immer anrechnen, es kommt nicht drauf an, ob der Lehrer dies in der Steuererklärung angibt oder nicht oder ob es ab 2007 nicht mehr ansetzbar ist.
ach du meinst damit, dass ein Finanzbeamter dieses immer annehmen wird, wenn er die bemessungsgrundlage für die EHZ festlegt? ob der Antragssteller dieses angibt oder nicht? das kann ich mir nicht vorstellen.
mfg
m.g.
Das
heißt, dieses Arbeitszimmer wird ein Beamter mit Ahnung immer
anrechnen, es kommt nicht drauf an, ob der Lehrer dies in der
Steuererklärung angibt oder nicht oder ob es ab 2007 nicht
mehr ansetzbar ist.
kann man die Belastungen für ein AZ eigentlich auch in den Jahren absetzen, in denen der Lehrer Elternzeit hatte? deswegen räumt er das Zimmer ja nicht aus und muss es weiterhin bereithalten.
kann man die Belastungen für ein AZ eigentlich auch in den
Jahren absetzen, in denen der Lehrer Elternzeit hatte?
deswegen räumt er das Zimmer ja nicht aus und muss es
weiterhin bereithalten.
Hallo,
m.E. auch dann, weil die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken entscheidend
ist. Es ist nicht entscheidend, dass man etwas NICHT zu Arbeitszwecken
nutzt.
Aber ich kann es mir vorstellen, zumal dann, wenn man schon jahrelang ein Az. in der Erklärung drin hatte. Baut man nun neu wäre es doch seltsam, wenn der Lehrer plötzlich ein solches Zimmer nicht mehr nutzt.