Hallo liebe Experten,
mir ist bei der Erstellung unseres EHZ-Antrages folgendes Problem aufgefallen:
Im Juli 2005 haben wir den Kaufvertrag für eine Wohnung abgeschlossen, die Verkäufer wussten zu dem Zeitpunkt noch nicht, ob Sie den Umzug in Ihr neues Haus bis zum Jahresende schaffen. So wurde als äußerster Termin der Übergabe der Wohnung der 28.02.2006 vereinbart. Uns war klar, das uns dadurch die EHZ für 2005 als erstes Förderjahr verlorengeht, aber das akzeptierten wir, da uns die Wohnung so wichtig war. Aus diesem Grund haben wir auch den Kaufpreis abzüglich eines Sicherheitseinbehaltes von 10.000 Euro wie vereinbart vorab in 2005 bezahlt.
Im Notarvertrag wurde der Übergang von Nutzen und Lasten folgendermaßen geregelt:
Besitz, Nutzungen und Lasten, Haftung…und Gefahr gehen mit den Tag der vollständigen Bezahlung des Kaufpreisteilbetrages von … EURO auf den Käufer über, spätestens jedoch am 1. März 2006.
Wir sind im Februar 2006 eingezogen und haben zu dieser Zeit den Restbetrag gezahlt.
Nun habe ich gelesen und (auch hier) recherchiert, dass möglicherweise in unserem Fall der Föderzeitraum erst 2006 beginnt. Aber die EHZ wurde ab 2006 doch „abgeschafft“! Da die Aussagen im Notarvertrag für mich nicht eindeutig sind, weiss ich nicht recht weiter. Was schreibe ich für N/L-Übergang in den Antrag, reicht es, wenn ich den Kaufvertrag in Kopie mitschicke, soll ich das Ganze für das FA gesondert noch mal erläutern, da es doch etwas verwirrend ist und nicht sofort ersichtlich?
Verlieren wir das erste Jahr der Förderung oder doch nicht? Oder bekommen wir gar keine Förderung wegen der neuen gesetzl. Regelungen?
Wenn mir jemand von Ihnen weiterhelfen könnte, wäre ich sehr dankbar!
Viele Grüße
Annett