[EHZ] Schenkung und trotzdem Eigenheimzulage?

Eine Mutter hat ihrer Tochter zu Lebzeiten das Wohnhaus überschrieben, unter der „Auflage“, dass die Tochter den Keller zu einer Einliegerwohnung umbaut bzw. durch Anbau erweitert und in der der Mutter lebenslanges Wohnrecht eingeräumt wird.

Kann für diese Umbau-/Erweitungsmassnahme eine Förderung wie z.B. Eigenheimzulage in Anspruch genommen werden, bzw. besteht die Möglichkeit die (Um)Baukosten oder zumindest einen Teil der Kosten steuerlich abzusetzen?

Der Um- bzw. Erweiterungsbau erstreckt sich auf die Jahre 2004 bis 2005.

Stefan

Es besteht keine Möglichkeit, die EHZ zu erhalten, weil keine Wohnung neu ensteht sondern bereits vorhandener Raum umgebaut wird.

Es besteht keine Möglichkeit, die EHZ zu erhalten, weil keine
Wohnung neu ensteht sondern bereits vorhandener Raum umgebaut
wird.

damit hat die versagung der eigenheimzulage im vorliegenden fall wenig zu tun, zumal im einzelfall abzuprüfen wäre, ob nicht doch neuer wohnraum entstehen mag. aber dies kann dahinstehen. die eigenheimzulage ist zu versagen, weil die wohnung weder zu eigenen wohnzwecken genutzt noch unentgeltlich an angehörige überlassen wird. die einräumung eines wohnrechtes nämlich schließt für den teil des hauses die verfügungsgewalt aus.