Tag,
nehmen wir mal an ein Paar hätte sich Anfang 2004 ein Haus gekauft (Kaufdatum 1.3.2004), da der notarielle Kaufvertrag noch Ende 2003 gemacht wurde, bekommen die beiden noch die EHZ von vor 2004.
Die erste Rate wurde am 31.3.2004 bezahlt.
Nehmen wir mal weiter an, die beiden würden jetzt noch schwanger und das Kind würde Ende 2007 oder Anfang 2008 geboren.
Und nehmen wir an, die beiden erinnerten sich grob, daß es da eine 4Jahres-Regelung gab. Wird ein Kind innerhalb von 4 Jahren nach… tja, nach was wohl, …geboren, dann wird für dieses Kind noch mal die vollen 8 Jahre Kinderzuschlag zur EHZ gezahlt. Wird das Kind im 5.-8. Jahr geboren nur für die Restlaufzeit.
Stellt sich die Frage:
Wann beginnen die 4 Jahre?
- Zum Zeitpunkt des Besitz- bzw. Geldübergangs - das wäre dann 1.3.04
- Zum Zeitpunkt als die erste EHZ gezahlt worden ist - also 31.3.04
- Im Jahre 2004 wurde die erste EHZ gezahlt, also ist das das erste der 4 Jahre und somit wäre am 31.12.07 die 4Jahresfrist vergangen.
Die beiden hätten übrigens, bevor sie hier fragen lassen, ausgiebig im Netz gesucht und wenig konkrete Fakten über die alte EHZ gefunden.
Danke euch für die Antworten, auch im Namen der beiden Elternwerdenden
Kerstin
