Ich habe dieses Jahr den positiven Bescheid für meine EHZ bekommen. Fertigstellung, Vertrag und Einzug war 2001, weshalb ich dieses Jahr die EHZ 2 mal bekam.
Mir wurde nun zugetragen, dass auf Grund eines Gehaltssprunges es sein kann, dass ich die EHZ nicht mehr in voller Höhe bekomme. Sie soll angeblich auf die letzten beiden Jahre zurückgerechnet werden. Ist dies so? Wie hoch ist die Einkommensgrenze nach altem Recht??
Hi,
es wird nur einmal geprüft, Jahr des Einzugs und Jahr davor (bei Dir also 2000+2001)- damit ist alles für 8 Jahre gelaufen. Spätere Einkommenserhöhungen sind irrelevant.
Gruß,
Micha
P.S. die Grenze für die beiden Jahre wären in summa etwa bei 80000EUR (ledig), verheiratet das doppelte, es gibt entweder alles an Zulage oder nix