Heija Heijo,
wie ist das mit der Eichel-Rente?
D.h.: wenn der Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit der ****-Pensionskasse installiert hat - ist der Arbeitnehmer dann an diesen Versicherer gebunden? Oder kann er zum Arbeitgeber gehen und sagen: „Ich will das aber bei demunddem Versicherer machen“ und der Arbeitgeber muß das mitmachen?
Ciao, Wotan
Hallo Wotan,
als Eichelrente bezeichnet man analog zu Riester und Rürup die verschiedenen Durchführungswege der Betrieblichen Altersvorsorge, weil man da in der Sparphase Steuern spart. Wie man am besten für seine Altersvorsorge spart, muss aber individuell geprüft werden.
(Noch) entscheidet der Arbeitgeber, bei welcher Gesellschaft seine Angestellten die bAV in Anspruch nehmen. Wenn es ihm egal ist, auch gut.
Andreas
also, wir können uns sicher darauf einigen, im Gegensatz zu unseren Renten ist Eichels Rente sicher! 