Hallo Christian!
daß die Nettoneuverschuldung :2004 doch tatsächlich 4 Mrd. :Euro unter dem Sollwert von :43,5 Mrd. Euro liegt.
…den Stabilitätspakt erst :völlig ausgehebelt haben…
Neuverschuldung, Vorgaben der Verfassung und absehbar aufgeweichter Stabilitätspakt hin oder her - die steigenden Zinsaufwendungen sind es, die allen öffentlichen Haushalten absehbar den Gestaltungsfreiraum nehmen. Dieser Fall tritt auch ein, würde man die willkürliche EU-Grenze von 3% des BIP und die Verfassungsvorgabe Investition > Neuverschuldung immer brav einhalten. Er träte sogar ganz und gar ohne Neuverschuldung ein, nur später. Wenn wir ein dauerhaft stabiles Gemeinwesen haben wollen, führt kein Weg an Schuldentilgung vorbei. Der einzige Freiheitsgrad besteht in der Entscheidung, ob wir einen verewigten Anteil des gesamten Steueraufkommens für Zinsen ausgeben wollen oder ob dieser Anteil sinken soll.
Für irreal halte ich Hoffnungen, die Zinsbelastung durch Wachstum auffangen zu können. Solche Vorgehensweise war in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik vertretbar und nötig, als die Wirtschaft beginnend von sehr niedrigem Niveau Jahr für Jahr prozentual zweistellig zulegte. Alljährlich prozentual gleichmäßiges Wachstum bedeutet in absoluten Zahlen eine exponentielle Steigerung. Solches Szenarium halte ich aus verschiedenen Gründen für wirklichkeitsfremd. Tatsächlich gehen die Steigerungsraten asymptotisch gegen Null, während die Zinsbelastung der öff. Haushalte eine exponentielle Komponente besitzt.
Mit anderen Worten: Wenn sich jemand rühmen sollte, Vorgaben von Verfassung und Stabilitätspakt einzuhalten, befindet er sich tatsächlich auf dem Weg in die Handlungsunfähigkeit. Ich bin überzeugt, wir brauchen ein Verbot der Neuverschuldung öffentlicher Haushalte. Neuverschuldung Null ist das schlechteste Ergebnis, das kurzfristig hinnehmbar ist.
Strikte Haushaltsdisziplin halte ich schon deshalb für nötig, weil ich nicht daran glaube, daß sich mit den Mitteln staatlicher Ausgabenpolitik zeitnah und zielgerichtet die „Konjunktur ankurbeln“ läßt. Es gibt eben keine Eingriffsmöglichkeit auf die Volkswirtschaft, die ähnlich dem Netzbetrieb in der Stromversorgung dem momentanen Bedarf entsprechend ein Kraftwerk hochfahren läßt, um Lastspitzen gerecht zu werden. Staatliches Handeln ist ein Reagieren auf längst stattgefundene Effekte und das auch noch mit für die Gesamtwirtschaft äußerst bescheidenen Mitteln.
Gruß
Wolfgang